Mont Blanc France (Saint-Malo)
Montblanc Auto Dachgepäckträger passt nicht Dach beschädigt
Ich kaufte für mein Auto über einen Internetshop den Dachgepäcktrager "Custo 06" der Fa. Montblanc. Dieser sollte laut Beschreibung und laut beigefügter Kompatibilitätsliste auf mein Fahrzeug, einen Hyundai Atos Prime, passen.
Der Hersteller wurde beim Kauf allerdings nicht genannt, auch auf der Verpackung oder den beigefügten Unterlagen gab es keinen Hinweis darauf.
Bei der Montage des Trägers kam es trotz exaktem Vorgehen nach der sehr genauen Montageanleitung, unter Verwendung des dort angegebenen Drehmoments für die Befestigungsschrauben, zu einer Beschädigung meines Fahrzeug am Dach, es gab Beulen.
Da der Händler, Fa. BB-EP GmbH, mir unterstellte der Schaden sei durch eine fehlerhafte Montage entstanden, reichte ich Klage auf Schadenersatz gegen ihn ein. Der Händler nannte die Fa. Montblanc als Hersteller erst nach einreichen meiner Klage. Vorher hatte es den Anschein gehabt, dass es sich um ein Eigenprodukt des Verkäufers handelte.
„Meine Klage wurde leider abgewiesen. Es wurde jedoch durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen festgestellt, dass der Träger nicht auf mein Fahrzeug passt und somit zwar mangelhaft ist. Das Gericht stellte aber fest, dass jedoch nicht der Händler schadenersatzpflichtig ist, woraus sich für mich ergibt, dass es der Hersteller ist.“
Der Sachverständige hatte zur Begutachtung den Dachträger auf ein baugleiches Fahrzeug unter Verwendung eines kalibrierten Drehmomentschlüssels montiert und dabei ergab sich ein vergleichbares Schadensbild mit Beulen im Dach. In seinem Gutachten stellte er fest, dass der Dachträger nicht auf diesen Fahrzeugtyp passt, und es bei der Montage zwangsläufig zu einer Beschädigung des Daches kommt.
Meine Forderung an die Fa. Montblanc per Email und per Briefpost und Einschreiben, für den durch die Montage des, entgegen den Angaben, nicht passenden und mangelhaften Dachgepäckträgers entstandenen Schaden Schadenersatz zu leisten, blieb leider unbeantwortet.
Ich fordere daher auf diesem Wege noch einmal von der Fa. Montblanc, als verantwortungsvollem Hersteller von auch sicherheitsrelevantem Autozubehör, Schadenersatz zu leisten, in der Höhe wie er vor Gericht in meiner Klage gegen den Händler von mir gefordert worden ist.
Beschwerde ist noch nicht gelöst