Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 221 Views | 11.11.2018 | 21:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1771411

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bislang von BEV weder Sofortbonus noch Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 628391 – Kunden-Nr. 732404

Seit 01. Oktober 2017 bis 30.09.2018 bekam ich meinen Strom von BEV geliefert. Der Sofortbonus wurde zunächst von den monatlichen Raten abgezogen, d. h. die Raten wurden entsprechend reduziert. Soweit alles gut.

SCHLAGWORTE

Zum 30.09.2018 kündigte ich wegen erneutem Wechsel meinen Vertrag mit BEV. Nach Aufforderung erhielt ich mit Datum vom 24.10.2018 meine Endabrechnung, die eine Nachforderung (1 Rate plus 3 kWh Mehrverbrauch) auswies.

Der errechnete Betrag sollte und ist auch inzwischen per Lastschriftverfahren von meinem Konto einbehalten worden. Nach Ausgleich der Forderung sollte der Sofortbonus dann an mich ausgezahlt werden. Sofortbonus also erst einmal wieder weg und von der Vergütung der 25 Prozent Wechselbonus war überhaupt keine Rede.

Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich die Auskunft, dass, wenn die Nachforderung beglichen sei, ich den Sofortbonus vergütet bekäme. Ich fragte bzgl. des Neukunden-, bzw. Wechselbonus und erhielt zur Antwort, dass ich mich nach Ausgleich der Nachforderung noch einmal telefonisch melden solle.

Was - bitteschön - soll dieses Gebaren? Beide Boni sind vertraglich vereinbart und bedürfen zur Auszahlung keiner Erinnerung. Außerdem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) ansonsten ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen (s. § 288 (1) BGB).

Ich werde auf jeden Fall weitere Schritte einleiten. Dieses ist nur einer davon.

Schade, aber aufgrund dieser unschönen Erfahrungen kann ich BEV nicht weiterempfehlen. Auf dem Markt gibt es andere Anbieter die einen Wechsel professioneller bearbeiten und vereinbarte Boni umgehend und zeitgleich auszahlen. Außerdem erhält man dort ein Online-Konto, kann eigene Daten bearbeiten, Abrechnungen einsehen und downloaden, bei Fragen und Problemen den Anbieter kontaktieren, erhalt umgehend Antworten und und und.

BEV ist zwar per Kontaktformular auf deren Homepage anschreibbar, die Antwort kommt allerdings per Briefpost. Auf meine letzte Anfrage habe ich jedoch leider keine Antwort bekommen.

Bitte vor einem Wechsel gründlichst im Netz informieren und sich nicht nur auf die Bewertungen der Vergleichsportale verlassen. Diese Bewertungen werden abgegeben während der Wechsel läuft, zumindest kurz danach, wo also noch nicht allzu viel passiert ist. Eine abschließende Bewertung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist dort leider nicht möglich.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Vergütung meiner Boni (Sofort- und Wechselbonus)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.11.2018 | 08:59
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.11.2018 | 09:44
von ReclaBoxler-1771411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, was bei der Prüfung des Sachverhaltes soooo viel Zeit in Anspruch nehmen soll.

Klassische Buchführung kann hilfreich sein: Kundenkonto, Soll und Haben vergleichen und was unter dem Strich auftaucht einfach ausgleichen.

Wenn das nicht funktioniert, sollte man ernsthaft über Konsequenzen nachdenken. Oder ist das am Ende doch nur Hinhaltetaktik?

Sorry, ich kann die Werbung, die für BEV betrieben wird, nicht nachvollziehen. Okay - bis zur Vertragskündigung, bzw. Wechsel läuft es, aber dann.

Eine professionelle Abwicklung ist das nicht - kenne ich von anderen Anbietern ganz anders und vollkommen unproblematisch.


22.11.2018 | 17:18
von ReclaBoxler-1771411 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe inzwischen - kommentarlos - das mir zustehende Guthaben erhalten.




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