BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Auszahlung des Guthabens, Erstwechsel-, Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: 874680
Ich möchte mich an dieser Stelle beschweren und über die Vorgehensweise des o. g. Unternehmens berichten.
Ich erhielt eine Verbrauchsabrechnung vom 16.11.2018, mit dem Hinweis von Guthaben aus geringen Verbrauch i. H. v. 247,09€, welches auf mein Konto überwiesen werden sollte.
Auf der Rückseite der Hinweis meines Neukundenbonus i. H. v. 124,64€, jedoch ohne Hinweis, dass dieser auch auf mein Konto überwiesen wird.
Auch der Erstwechselbonus i. H. v. 30,00€ wurde weder erwähnt noch überwiesen.
Auf der Verbrauchsabrechnung des Abrechnungszeitraumes 01.11.17 bis 31.10.18 wurden laut BEV Zahlungen von mir i. H. v. 1.078,00€ geleitest. Von meinem Konto eingezogen wurden jedoch in den Zeitraum vom 01.11.17 bis 31.10.18 insgesamt 1.176,00€. Somit ist die Verbrauchsabrechnung fehlerhaft.
Mein Widerspruch und Zahlungsaufforderung gingen per Fax (Faxbestätigung liegt vor) am 21.11.18 gesendet. Die gesetzte Frist von 14 Tagen verstrich ohne jegliche Art von Rückmeldung. Meinerseits erfolgte sogar am 04.12.18 eine Erinnerung an das Fax 21.11.18 per Fax (Faxbestätigung liegt vor). Als Anhang sendete ich das Schreiben vom 21.11.18 an. Auch hier keine Reaktion.
Am 07.12.18 rief ich die Hotline an und telefonierte mit einem Herrn T. Dieser teilte mir mit, dass am 04.12.18 ein Fax eingegangen sei. Hinweise meinerseits auf das Fax vom 21.11.18 blieben unkommentiert. Herr T. teilte mir mit, dass er die Angelegenheit als „Priorität“ vermerke.
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Am 11.12.18 telefonierte ich erneut mit einem BEV Mitarbeiter Herr A. Ich teilte ihm mit, dass ich diese Art von Kundenfreundlichkeit erschreckend finde und über die negativen BEV Verfahrensweisen im Internet viel gelesen haben und ich dies nicht verstehen könne. Herr A. drohte mir mit erhöhter Stimme, dass das Verleumdung sei und ich doch vorsichtig sein sollte mit dem was ich sage. Ich wies ihn daraufhin, dass dieses Telefonat aufgezeichnet würde und somit nachzuweisen ist, was ich für Äußerungen getätigt habe. Mein Anwalt war bei diesem Telefonat anwesend. Was nun geschehen sollte blieb seitens des Mitarbeiters offen.
Da nichts geschah, sendete ich am 12.12.18 erneut ein Fax (Faxbestätigung liegt vor). Hier setze ich eine Frist bis zum 14.12.18, mit dem Hinweis ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen.
Bisher ist nichts passiert. Weder eine korrekte Abrechnung, noch Zahlungen sind eingegangen.
Am 17.12.18 kündigte ich per Fax (inklusive Faxbestätigung) den Vertrag wegen Preiserhöhung.
Insgesamt geht es um eine Summe i. H. v. 499,73€.
Natürlich fordere ich BEV weiterhin auf die Zahlung zu tätigen, um gerichtliche Verfahren zu umgehen.
31.12.2018 | 09:44
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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