Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 261 Views | 31.12.2018 | 09:44 Uhr
geschrieben von Frederike Meyer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Auszahlung des Guthabens, Erstwechsel-, Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 874680

Ich möchte mich an dieser Stelle beschweren und über die Vorgehensweise des o. g. Unternehmens berichten.

SCHLAGWORTE

Ich erhielt eine Verbrauchsabrechnung vom 16.11.2018, mit dem Hinweis von Guthaben aus geringen Verbrauch i. H. v. 247,09€, welches auf mein Konto überwiesen werden sollte.

Auf der Rückseite der Hinweis meines Neukundenbonus i. H. v. 124,64€, jedoch ohne Hinweis, dass dieser auch auf mein Konto überwiesen wird.

Auch der Erstwechselbonus i. H. v. 30,00€ wurde weder erwähnt noch überwiesen.

Auf der Verbrauchsabrechnung des Abrechnungszeitraumes 01.11.17 bis 31.10.18 wurden laut BEV Zahlungen von mir i. H. v. 1.078,00€ geleitest. Von meinem Konto eingezogen wurden jedoch in den Zeitraum vom 01.11.17 bis 31.10.18 insgesamt 1.176,00€. Somit ist die Verbrauchsabrechnung fehlerhaft.

Mein Widerspruch und Zahlungsaufforderung gingen per Fax (Faxbestätigung liegt vor) am 21.11.18 gesendet. Die gesetzte Frist von 14 Tagen verstrich ohne jegliche Art von Rückmeldung. Meinerseits erfolgte sogar am 04.12.18 eine Erinnerung an das Fax 21.11.18 per Fax (Faxbestätigung liegt vor). Als Anhang sendete ich das Schreiben vom 21.11.18 an. Auch hier keine Reaktion.

Am 07.12.18 rief ich die Hotline an und telefonierte mit einem Herrn T. Dieser teilte mir mit, dass am 04.12.18 ein Fax eingegangen sei. Hinweise meinerseits auf das Fax vom 21.11.18 blieben unkommentiert. Herr T. teilte mir mit, dass er die Angelegenheit als „Priorität“ vermerke.

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Am 11.12.18 telefonierte ich erneut mit einem BEV Mitarbeiter Herr A. Ich teilte ihm mit, dass ich diese Art von Kundenfreundlichkeit erschreckend finde und über die negativen BEV Verfahrensweisen im Internet viel gelesen haben und ich dies nicht verstehen könne. Herr A. drohte mir mit erhöhter Stimme, dass das Verleumdung sei und ich doch vorsichtig sein sollte mit dem was ich sage. Ich wies ihn daraufhin, dass dieses Telefonat aufgezeichnet würde und somit nachzuweisen ist, was ich für Äußerungen getätigt habe. Mein Anwalt war bei diesem Telefonat anwesend. Was nun geschehen sollte blieb seitens des Mitarbeiters offen.

Da nichts geschah, sendete ich am 12.12.18 erneut ein Fax (Faxbestätigung liegt vor). Hier setze ich eine Frist bis zum 14.12.18, mit dem Hinweis ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen.

Bisher ist nichts passiert. Weder eine korrekte Abrechnung, noch Zahlungen sind eingegangen.

Am 17.12.18 kündigte ich per Fax (inklusive Faxbestätigung) den Vertrag wegen Preiserhöhung.

Insgesamt geht es um eine Summe i. H. v. 499,73€.

Natürlich fordere ich BEV weiterhin auf die Zahlung zu tätigen, um gerichtliche Verfahren zu umgehen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung aller Beträge, korrigierte Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2018 | 09:44
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.01.2019 | 09:33
von Frederike Meyer | Regelverstoß melden
Nachtrag: Auf meine Kündigung vom 17.12.18 habe ich bisher keine Bestätigung erhalten.

03.01.2019 | 10:47
von Frederike Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.01.2019 | 11:39
von Frederike Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld bereits zurückgezahlt, jedoch fehlst die Kündigungsbestätigung.


24.01.2019 | 12:12
von Frederike Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Kündigubgsbestätigung erhalten




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