Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 255 Views | 03.01.2019 | 12:37 Uhr
geschrieben von Franz Häfelein

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 662209

Kundennummer: 662209
Vertragsnummer: 566956

Mein Stromliefervertrag endete am 05.08.2018.

Bis heute gibt es noch keine Endabrechnung.
Ich bitte um umgehende um Information zum aktuellen Sachstand und um Zusendung der Endabrechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Häfelein

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zusendung der Endabrechnung und Abwicklung des Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.01.2019 | 12:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


08.01.2019 | 08:33
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer einer automatischen Standardantwort erfolgte noch keinerlei Reaktion.


08.01.2019 | 08:47
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kundennummer: 662209
Vertragsnummer: 566956

Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
Franz Häfelein


13.01.2019 | 08:33
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion des Stromanbieters.


24.01.2019 | 09:02
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Reaktion von BEV!


30.01.2019 | 19:05
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen scheint BEV Insolvenz beantragt zu haben, da sieht es wohl schlecht aus mit unserem erwarteten Rest-Guthaben.


30.01.2019 | 19:08
von Franz Häfelein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einzelheit/Aktueller Sachstand: www.bev-inso.de/


05.04.2020 | 10:33
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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