Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 55 Views | 07.01.2019 | 10:17 Uhr
geschrieben von E. Klaer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung des Guthabens aus Stromminderverbrauch

Bestell-/Kundennummer: 1V.586927-EK.30227255Z/783904

Mit Schreiben vom 27.07.2018 hat mir die BEV mitgeteilt, dass im Rahmen der Jahresabrechnung ein Guthaben aus geringerem Stromverbrauch in Höhe von 298,12 Euro ermittelt wurde und meinem Konto gutgeschrieben werde. Darauf warte ich bis heute.

Die ausgebliebene Auszahlung habe ich drei Mal angemahnt: per E-Mail am 24.11.2018, per telefonischer Anzeige beim telefonischen Kundendienst am 30.11.2018, der eine umgehende Überweisung zusagte, sowie schließlich per Einschreiben am 13.12.2018. Dabei habe ich eine Frist für die Erstattung bis zum 28.12.2018 gesetzt.

Da ich weiter weder die Auszahlung noch irgendeine Rückmeldung in der Sache erhalten habe (wohl aber die Ankündigung einer Strompreiserhöhung), bleibt mir leider nur, rechtliche Schritte einzuleiten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 298,12 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.01.2019 | 10:17
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.01.2019 | 22:03
von E. Klaer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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