Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 123 Views | 18.01.2019 | 09:15 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3180811

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigung - Bestätigung wird nicht versandt

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr.:1154581/Vertrags-Nr.:1010380

Ich bekam Ende des Jahres 2018 Post von der BEV, dass die Preise sich ab 01.02.2019 erhöhen werden und habe dann von meiner Sonderkündigung Gebrauch gemacht, um mir einen neuen Gasanbieter zu suchen.

Am 27.12.2018 ging meine Kündigung per Einschreiben raus.

Nach über 2 Wochen ohne Bestätigung meiner Kündigung wurde ich am Telefon darauf verwiesen, es doch mal mit einer E-Mail an den Kundenservice zu versuchen. Folge. Keine Reaktion auf meine E-Mail.

Einfach unprofessionell, wie man hier um seine Bestätigung kämpfen muss (Postweg mit Einschreiben, Telefonisch, E-Mail), noch nie hatte ich solche Probleme mit einer Kündigung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Umgehende Zusendung der Kündigungsbestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.01.2019 | 09:15
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


21.01.2019 | 19:31
von ReclaBoxler-3180811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.01.2019 | 18:47
von ReclaBoxler-3180811 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Sofortbonus wird nicht ausgezahlt
BEV Bayerische Energiever...: Mahnung auf Auszahlung der Boni
BEV Bayerische Energiever...: Guthaben und Neukundenbonus nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!