BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Einspruch gegen Mahnung / Verrechnung mit Schlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 1372291
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben zum 31.01.2019 gekündigt. Die Kündigung ist mit Ihrem Schreiben vom 27.12.2018 bestätigt.
Die Zahlung der Abschläge wurde zum Januar gestoppt. Am 16.01.2019 erfolgte eine Mahnung inkl. Mahngebühr i. H. v. 5,00 Euro. Gängige Praxis ist, ganz nebenbei, erst einmal lediglich eine Zahlungserinnerung.
Wir legten sofort am 17.01.2019 Einspruch ein und verwiesen auf die bestätigte Kündigung zum 31.01.2019 und baten herzlich um die Verrechnung der Forderung mit der Schlussrechnung. Zudem verwiesen wir, aufgrund des aktuellen Verbrauchs, darauf, dass sich ohnehin ein Guthaben für uns ergeben wird, auch ohne die geforderte Abschlagszahlung.
Heute dann, mit einem Schreiben vom 24.01.2019, eine weitere "letzte Mahnung", mit weiteren 5,00 Euro Mahngebühren, insgesamt also jetzt 10,00 Euro. (bei einem Abschlag i. H. v. 59,00 Euro)
Auf unser Schreiben vom 17.01.2019 wurde leider nicht eingegangen, sondern sofort mit einem Inkasso-Prozess gedroht und mit der Kündigung unseres Strombelieferungsvertrags?
Die Kündigung ist schon bestätigt! Und Strom haben wir von Ihnen nie erhalten, sondern lediglich die Gaslieferung!
Auch gegen diese Mahnung haben wir Einspruch eingelegt.
Wir bitten Sie nochmal höflichst, auf diesem Wege, die Forderung mit der Schlussrechnung zu verrechnen, welche doch schon in 7 Tagen fällig ist.
Beste Grüße
I. M.A.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
Unberechtigte Forderung zurück nehmen, Mahngebühren stornieren, Schlussrechnung fristgemäß erstellen
Kunde seit 1.7.2018.
Nach unberechtigter Preiserhöhung (12 Monate Preisgarantie) vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Kündigung zum 31.1.2019 bestätigt!
Vereinbarte Abschläge, laut Vertrag 59 Euro, das sind beim angegebenen Verbrauch im Vertrag 11 Abschläge bei einem Jahr Vertragslaufzeit. (Der tatsächliche Verbrauch im Vorjahr war zudem nochmal 2000kWh niedriger. Das könnten Sie beim Netzbetreiber in Erfahrung bringen.)
Jetzt bin ich nach der Kündigung aber nur 7 Monate bei Ihnen Kunde gewesen, daher habe ich, immer pünklich, 6 Abschläge an Sie überwiesen! Damit habe ich alle vereinbarten Forderungen erfüllt!
Nun der Schock, am 17.1.19 erreicht mich eine Mahnung mit 5 Euro Mahngebühr und einer mehr als knappen Zahlungsfrist bis zum 21.1.19 (dazwischen ein Wochenende, sprich 2 Werktage!)
Daraufhin am selben Tag ein Einspruch (Aufgrund der o. g. Gründe) gegen die Mahnung per Email und über Ihr Kontaktformular auf der Homepage. Keine Eingangsbestätigung und keine Reaktion.
Stattdessen die nächste Mahnung am 25.1.19, wieder 5 Euro Mahngebühr und wieder eine knappe Frist zum 29.1.19, wieder Wochenende dazwischen, also Netto 2 Werktage. Zudem die Androhung von Kündigung (die ja schon meinerseits erfolgt ist) und Inkasso-Prozess!
Wieder am selben Tag Einspruch eingelegt und bis heute keine Nachricht von Ihnen.
Ich lege wiederholt Einspruch gegen die Mahnung (en) ein und fordere Sie auf die Mahngebühren zu stornieren, weiterhin fordere ich Sie auf, die unberechtigte Forderung zurückzustellen und mir keine weiteren Mahnungen zu senden bis Sie auf meine Mail dazu eingegangen sind.
Ich werde Ihnen und dem Netzbetreiber am 31.1.2019 meinen Zählerstand mittteilen und fordere Sie auf die Schlussrechnung zu erstellen und mir mein Guthaben fristgemäß auszuzahlen!
Bitte um Rückmeldung!
I. M. A.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das Geld ist nicht weg, es haben nur Andere.
Und nun wieder löschen?
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst