Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 96 Views | 28.01.2019 | 09:22 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Hasenauer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigung zum 31.01.2019-Kündigungsbestätigung fehlt!

Bestell-/Kundennummer: 771647

Es wurde schon mehrmals per E-Mail eine Sonderkündigung zum 31.01.2019 wegen der Preisanpassung ausgesprochen. In meiner E-Mail mit der Sonderkündigung wurde der Widerruf der Einzugsermächtigung ab 1.02.19 ausgesprochen.

Heute bekam ich einen Brief, dass ich meine Einzugsermächtigung widerrufen habe und ich möge bitte ab 1.02.2019 meine Beiträge überweisen. Die Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019 wurde mir allerdings nicht zugestellt. Ich erwarte umgehend die Klärung des Sachverhaltes.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2019 | 09:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.01.2019 | 10:51
von Karl-Heinz Hasenauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigungsbestätigung liegt noch nicht vor.Es wurde bereits mehrmals reklamiert. Zählerstand wurde der BEV per Mail mitgeteilt.


07.02.2019 | 18:08
von Karl-Heinz Hasenauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es fehlt noch die Kündigungsbestätigung. BEV soll mittlerweile insolvent sein.


23.02.2019 | 16:25
von Karl-Heinz Hasenauer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV ist in Involvenz. Eine Lösung wird daher nicht mehr möglich sein.




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