BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Direktbonus nach Stromversorgung nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: 738758
Nach Ende des Vertrages wurde ein in der Endabrechnung ausgewiesener Direktbonus i. H.v. 90€ trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausgezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie erneut auf, den in der Endabrechnung vom 25.10.2018 (Rechnungs-ID 1 S. 634184-MW. 1001090176Z/960176) ausgewiesenen Direktbonus in Höhe von 90€ auf das Ihnen bekannte Konto auszuzahlen.
Ich habe Sie hierzu bereits mehrfach telefonisch sowie postalisch mit Frist zum 25.1.2019 aufgefordert, worauf Sie allerdings weder mit Auszahlung noch mit einer Begründung für das Ausbleiben der Auszahlung reagiert haben.
Sollte der Betrag nicht bis zum 8.3.2019 bei mir eingegangen sein, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Wernz
www.bev-inso.de/
Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u. a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter.) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.