197 Views | 30.01.2019 | 14:14 Uhr
geschrieben von Marius Wernz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Direktbonus nach Stromversorgung nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 738758

Nach Ende des Vertrages wurde ein in der Endabrechnung ausgewiesener Direktbonus i. H.v. 90€ trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausgezahlt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie erneut auf, den in der Endabrechnung vom 25.10.2018 (Rechnungs-ID 1 S. 634184-MW. 1001090176Z/960176) ausgewiesenen Direktbonus in Höhe von 90€ auf das Ihnen bekannte Konto auszuzahlen.

Ich habe Sie hierzu bereits mehrfach telefonisch sowie postalisch mit Frist zum 25.1.2019 aufgefordert, worauf Sie allerdings weder mit Auszahlung noch mit einer Begründung für das Ausbleiben der Auszahlung reagiert haben.

Sollte der Betrag nicht bis zum 8.3.2019 bei mir eingegangen sein, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Marius Wernz

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Direktbonus i. H.v. 90€


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2019 | 16:47
von -. Hahn | Regelverstoß melden
Die BEV hat heute Insolvenz angemeldet.

30.01.2019 | 19:06
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Siehe hier, alles zum Verfahren.
www.bev-inso.de/

30.01.2019 | 19:19
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Meine Abrechnung ergibt ein Guthaben. Werden Guthaben aus dem Lieferverhältnis jetzt zurückerstattet?

Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u. a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter.) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.



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