19 Views | 30.01.2019 | 21:14 Uhr
geschrieben von Hans-Werner Behrens

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Kündigungsbestätigung Unzulässige Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 962860 (Gasvertragsnr. 833192)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.01.2019 wurde mir per Einschreiben/Rückschein bestätigt, dass Sie meine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit "01.03.2019" erhalten haben. Sie haben mir mit Schreiben vom 21.12.2018 einen falschen Kündigungstermin zum 31.01.2019 bestätigt, denn mein Bezugsjahr endet erst zum 01.03.2019, daran kann die Ankündigung Ihrer unzulässigen Preiserhöhung nichts ändern.

Bitte helfen Sie daher meiner Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG unverzüglich ab; eine Weiterleitung an die Schlichtungsstelle erfolgt spätestens am 03.02.2019.

Mit freundlichen Grüßen

H. W. Behrens

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung zum 01.03.2019


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


30.01.2019 | 21:56
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
BEV ist insolvent!
Siehe hier: bev-inso.de/



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