Von BEV Insolvenz beantwortete Beschwerde. | 134 Views | 04.02.2019 | 10:24 Uhr
geschrieben von Sascha Eich

BEV Insolvenz (München)

Guthaben nach erstellter Endrechnung noch nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 781913 / Vertrag 673514

Sehr geehrte Damen und Herren, sie haben in der Endrechnung vom 3.11.18 korrekt ein Guthaben i. H. von 560,00 Euro an meiner Verbrauchsstelle aufgeführt.

Dieses Guthaben ergibt sich durch weniger Verbrauch Strom als bei den Abschlägen angenommen.

Ich setze ich eine 14 tägige Frist, das ausstehende Guthaben auf das bekannte Konto auszuzahlen.

Mit freundlichem Gruß

S. Eich

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Guthaben Erstattung sofort, da Vertrag seit 3 Monaten beendet und abgerechnet


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.02.2019 | 10:24
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.02.2019 | 10:26
von Sascha Eich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie haben sich selbst die Antwort gegeben. Der Rest wird sich durch die Insolvenzabwicklung ergeben.




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