Durch BEV Insolvenz endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 940 Views | 22.08.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1439621

BEV Insolvenz (München)

Bonus wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 1782455 Kd. 2004103

Auf Grund der Empfehlung von Verivox schloss ich am 7.11.18 über Verivox mit der BEV Energie einen Versorgungsvertrag für Strom zum 01.01.2019. Sofortbonus 170,00€ und einmaliger Bonus 15% laut Vertrag, 12 Monate Laufzeit, 6 Wochen Kündigungsfrist, mtl. Zahlung 108,00€. Die Zusage laut Vertrag und der BEV Doku hier 210,00€ Bonus (Anhang) ist widersprüchlich. Ich gehe davon aus, dass zum Vertragsabschluss sich die Insolvenz schon abzeichnete.

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Der Vertrag musste auf Grund der Insolvenz der BEV aufgelöst werden. Man riet mir zurück zum Hauptversorger in den Grundversorgungstarif zu gehen. Um diese Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, musste ich den Vertrag zum 01.02.2019 mit der BEV, die mir vorher mitgeteilt hat, die Versorgung nicht mehr übernehmen zu können, kündigen. Meine Einzahlung betrug 108,00€ für den Monat Januar.

Am 26.07. erhielt ich eine Forderung in Höhe von 22,22€ als Nachzahlung der BEV. Eine Verrechnung zu mindestens mit einem anteiligen Guthaben 210,00€/12 17,50€ (mein Vorschlag) wurde nicht vorgenommen. Ich habe den Insolvenzverwalter Herrn B. den Sachverhalt geschildert und erhielt eine Absage zur Verrechnung des Sofortbonus. Grund: der Vertrag bestand keine 12 Monate.

Aber erstens habe ich die Insolvenz nicht zu vertreten und fühle mich im Abschluss betrogen und zweitens liegt hier unlauterer Wettbewerb vor, wenn mit Sofortbonus geworben wird, der letztlich nicht gezahlt wird oder widersprüchlich in Werbung und Auszahlung ist.

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Verzicht auf Nachzahlung 22,22€


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


29.08.2019 | 14:29
von ReclaBoxler-1439621 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute gab es keine Reaktion


09.09.2019 | 10:44
von ReclaBoxler-1439621 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf alle Vorschläge zur Korrektur der Abrechnung wurde nicht reagiert. Statt dessen hat die BEV die Creditreform eingeschaltet und angedroht, dass eine Nichtzahlung Einfluß auf meine Bonität hat.


23.09.2019 | 14:20
von ReclaBoxler-1439621 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat keine Lösung angeboten. Statt dessen wurde mir über die Creditreform ein Negativeintrag angedroht, wenn ich nicht zahle. Da ich mich davon nicht einschüchtern lasse und mir diesen Schritt verbeten habe, habe ich jetzt die Verbraucherzentrale eingeschaltet. Diese nimmt sich der Sache an. Hier liegen schon hunderte von Forderungen und Beschwerden geschädigter Verbraucher in ähnlicher Sache mit der BEV.


30.09.2019 | 13:11
von ReclaBoxler-5673821 | Regelverstoß melden
Bei mir ist es exakt das gleiche Spiel. Mein Neukundenbonus beläuft sich auf rund 42€.
Ich bin mir mangels Vertrauen in das System aber noch unschlüssig, ob ich auch weiterhin auf den Neukundenbonus bestehen soll.

Meines Erachtens sagen die AGB (Punkt 7.5) ganz eindeutig, dass man nur in der Endabrechnung Anspruch auf Verrechnung von Boni hat. Kein Wort von einer Voraussetzung von einem Jahr Laufzeit dafür.

Könnten Sie mich evtl. auf die Sammelbeschwerde der Verbraucherzentrale verweisen? Ich habe nichts in der Richtung gefunden.

15.10.2019 | 09:59
von ReclaBoxler-1439621 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV zieht Gerichtsverfahren vor


11.12.2019 | 11:15
von ReclaBoxler-1439621
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2019 | 11:25
von ReclaBoxler-1439621 | Regelverstoß melden
Jetzt können durch die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale viele auf eine ordentliche Abrechnung und Anrechnung der zugesagten Boni hoffen. Auch ich hatte schon im Sommer 2019 mich an die Verbraucherzentrale gewandt und alle relevanten Unterlagen eingereicht. Bei der Beratung im Herbst wurde mir bereits avisiert, dass auf Grund der Masse an betrogenen Kunden eine Musterfeststellungsklage Anfang Dezember beabsichtigt ist.

Nun gilt es den Ausgang dieser Klage vor dem OLG München abzuwarten.
Dies kann dauern. Aber nach derzeitiger Rechtslage sieht es für die Verbraucher gar nicht so schlecht aus.
Mein Dank dem Team der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes und auch der Verbraucherzentrale in Magdeburg für die sehr gute Beratung und das ständige Engagement.



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