605 Views | 15.11.2019 | 22:16 Uhr
geschrieben von Rainer Russwurm

BEV Insolvenz (München)

Neukundenbonus nach 1. Jahr wird verweigert!

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 1098459, Vertragsnr: 962621

Die BEV erstellt Endabrechnungen, in denen der Neukundenbonus nicht berücksichtigt wird.

Ich lege hiermit Einspruch gegen Ihre Abrechnung vom 11.11.2019 ein, die bei mir am 13.11.2019 eingegangen ist.

SCHLAGWORTE

Grund des Einspruchs: Der Neukundenbonus fehlt. Ich verweise hiermit auf den Schriftverkehr mit Ihnen, bei dem ich ausdrücklich auf Vertragserfüllung bestanden habe. Die Tatsache, dass keine 12 Mindestlaufzeit zustande gekommen sind, habe folglich nicht ich zu vertreten. Deshalb bitte ich Sie, mir eine neue Abrechnung zukommen zu lassen, die den Neukundenbonus in Höhe von 15% enthält. Es kann nicht sein, dass Kunden wie ich, die Geld von der BEV erhalten müssten, eine Nachzahlung an Sie leisten müssen. Insofern ist Ihre Abrechnung vom 11.11.2019, mit der ich zu einer Nachzahlung von € 56,59 aufgefordert werde, mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie Kunden mit dem Hinweis "Insolvenzverwalter." eingeschüchtert werden und unter Missachtung der Vertragsbestandteile dreist abgezockt werden.

Falls Sie zu einer anderen Rechtsauffassung kommen, als ich bitte ich Sie, mir dies per E-Mail unter Angaben von Gründen mitzuteilen.
Nutzen Sie hierzu meine E-Mail-Adresse, die Ihnen bereits bekannt ist

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Berücksichtigung des Neukundenbonus von 15% - ca. 125,00€ in der Endabrechnung vom 11.11.2019


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


24.11.2019 | 22:39
von Chrissie | Regelverstoß melden
Die Wahrscheinlichkeit, daß sich der Insolvenzverwalter die Mühe macht, hier mitzulesen, dürfte ausgesprochen "übersichtlich" sein.



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