Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 3814 Views | 07.01.2010 | 14:22 Uhr
geschrieben von Frank Schoenberg

FlexStrom AG (Berlin)

Falscher Zählerstand

Ich bezog zwei Jahre lang Strom von der Firma FlexStrom. Zum Ende des zweiten Jahres kündigte ich fristgerecht meinen Vertrag, erhielt aber keine Endabrechnung. Erst als ich diese nun einforderte, kam die Rechnung schließlich per Post.

SCHLAGWORTE

Lt. dieser Abrechnung hatte ich 130 kWh weniger verbraucht, als das Strompaket enthielt, und "Pech", diese 130 kWh verfallen leider.

Komisch ist nur, dass zum Vertragsende niemand den Zählerstand abgelesen hat, weder Flexstrom noch EVU, und dass lt. meinen Aufzeichnungen der tatsächliche Zählerstand am Ende ungefähr der von mir eingekauften Strommenge entsprach, also viel höher war. FlexStrom gibt beim neuen Versorger einfach einen niedrigeren Zählerstand als den tatsächlichen an und macht dadurch Kasse. Wer schöpft dabei schon Verdacht?

FlexStrom weist die Endablesung auf der Endabrechnung dreist als EVU Ablesung aus, den Anfangszählerstand des zweiten Vertragsjahres übrigens noch wahrheitsgemäß als "Schätzung". Tatsächlich ist der Endzählerstand auch nur eine Schätzung, und zwar eine falsche, an der FlexStrom gut verdient, denn die fehlenden 130 kWh habe ich ja bereits an FlexStrom bezahlt, aber FlexStrom braucht sie nicht vom regionalen Versorger oder an der Strombörse einzukaufen.

Ich soll die 130 kWh nun zweimal bezahlen. Zum einen sind sie bei FlexStrom "verfallen" und zum zweiten beginnt der Einstand bei meinem neuen Versorger 130 kWh zu früh.

Toller Trick, da muß man erst mal drauf kommen! Auf diese Weise spart FlexStrom übrigens auch noch zusätzliche Kosten für EVU Ablesung, Berechnung usw. ein.

Fazit: bei ENDABRECHNUNGEN von der Firma FlexStrom bitte genau die tatsächlichen Zählerstände kontrollieren, denn weniger ist manchmal mehr. Firma FlexStrom hat das wohl längst erkannt.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 130 kWh von Firma Flexstrom


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.01.2010 | 17:28
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Schoenberg,

gerne helfe ich weiter. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de Bitte beziehen Sie sich auch auf ReclaBox damit ich dies besser zuordnen kann.

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (9)


08.01.2010 | 10:49
von Thorsten | Regelverstoß melden
OHO, wenn man an die Öffentlichkeit geht, wird auf einmal kundenorientiert gearbeitet. Sehr verdächtig.
Ich betreibe den Spaß auch gerade mit einem Hersteller, sehr verwunderlich, wie kundenfreundlich man auf einmal ist. Ohne Drohung klappt heute leider nichts mehr, sehr schade.

27.01.2010 | 09:36
von Frank Schoenberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom teilte mir nun schriftlich mit, den Zählerstand hätte man vom EVU erhalten. Meine schriftl. Anfrage beim regionalen EVU ergab, den Zählerstand hätte man von Flexstrom erhalten.
Was soll das? So lasse ich mich jedenfalls nicht über den Tisch ziehen.


10.02.2010 | 20:19
von Frank Schoenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schließlich hat Flexstrom als Reaktion auf ein schriftl. Einschreiben positiv und zügig reagiert. Die Rechnung wurde nach meinen Angaben neu erstellt. Vielen Dank.


24.11.2010 | 16:38
von ReclaBoxler-2816156 | Regelverstoß melden
Identischer Fall bei mir. Beide Firmen (Flexstrom, Vattenfall) scheinen daran interessiert zu sein, den Zählerstand zu Ungunsten des Kunden zu "manipulieren". Trotz ausgiebigem Briefwechsel wird hier auf dem falsch geschätzten Zählerstand beharrt, obwohl der korrekte Zählerstand ganz akkurat und pünktlich durch den Kunden mitgeteilt wurde --> es geht um eine Differenz von 160 kWh! Auch bei mir wurde die Schätzung dreister Weise "EVU-Ablesung" genannt. Steckt also System dahinter, beide Firmen verweisen auf die jeweils andere, es scheinen beide davon zu profitieren.

24.11.2010 | 18:51
von ReclaBoxler-4485117 | Regelverstoß melden
Vattenfall hat gerade die Preiserhöhung zum 1.1.2011 postalisch angekündigt. Verrechnet wird per Computer zum Stichtag. Ich werde trotzdem den aktuellen Zählerstand zum Jahreswechsel aufgeben und werde erfahren, wie das gehandhabt wird. Kommt eine zu hohe Summe zu Gunsten Vattenfall heraus, werde ich mich mit denen anlegen. Mein Durchschnitt ergibt nämlich ein schiefes Bild. Bin im Sommer vier Mon. auf dem Camping und zahle für das Duschen dort reichlich Geld. Im Winter zu Hause, ist der Durchlauferhitzer der größte Stromfresser. Bisher habe ich mich nicht darum gekümmert, nun wird kontrolliert.

23.05.2011 | 17:46
von Andreas B. | Regelverstoß melden
Von einem ähnlich gelagerten Fall habe auch ich zu berichten.

Drei Monate nach Vertragsende hatte es Flexstrom tatsächlich geschafft, die Schlussrechnung zu erstellen. Auf dieser taucht der Zählerstand per 31.12.10 auf, laut Flexstrom abgelesen vom EVU am 31.12.10. Es handelte sich also um einen von Flexstrom angenommenen Wert, dies ergab auch die Nachfrage beim EVU. Nach mehrmaligem e-Mailverkehr mit FS kommt von denen zu diesem Thema mittlerweile gar nichts mehr zurück, so dass ich nun zu diesem Mittel greife. Offensichtlich hilft es ja.

Ein weiterer Punkt ist der auf der Vertragsbestätigung aufgeführte Aktionsbonus i. H. v. 70 € p. a. Auf meine Nachfrage hin, wann mit dessen Auszahlung zu rechnen ist, wurde von mir verlangt, dass ich denen die von FS erstellte Vertragsbestätigung zuschicke! Mein Hinweis, dass von FS erstellte Schreiben ja auch dort vorliegen sollten, wurde ignoriert. Statt dessen kam heute folgender Einzeiler: "Leider haben Sie uns Ihren Anspruch nicht erläutert, so dass wir ihn an dieser Stelle nicht nachvollziehen können. Wir können die Angelegenheit aber nur dann für Sie prüfen, wenn Sie uns Unterlagen zusenden." Meines Wissens nach müssen Geschäftsbrief ein Dtl. ca. drei Jahre aufbewahrt werden, aber wenn man nicht will.

Nebenbei habe ich laut Schlussrechnung ein Guthaben von 50 €. Das ist bis heute, d. h. fast fünf Monate nach Vertragsende, immer noch nicht ausgezahlt.

18.10.2011 | 13:39
von Kerstin Kraatz | Regelverstoß melden
Dieses Problem mit flexstrom kenne ich zu genau. Wir sollen von 2009 bis 2010 über 8000kwh verbraucht haben, bei einem drei Personen-Haushalt. Da frage ich mich, wie das gehen soll? Zumal auch per Mail die Endabrechnung erfolgte, angeblich aber NIE da ankam und so der Verbrauch geschätzt wurde. Man weiß auch leider nicht, wie man sich zur Wehr setzen kann, wir zahlen nun mtl. die Kosten von 900€ in 25€ Raten ab. Diese Firma ist mehr als dubios und raus kommt man auch sehr schlecht, jedenfalls wir nicht.

24.02.2012 | 22:05
von Alex L. | Regelverstoß melden
Mit sowas sollte man sich am besten an die bild wenden! Hab vor 3 Wochen meine Schlussrechnung bekommen. Der letzte Zählerstand ist i. O. Dafür der Anfangszählerstand 200kWh Niedriger angegeben. somit kassiert man 200kwh die man nicht einmal einkaufen muss. per E-Mail angeschriben aber keine Antwort trotz der Garantie usw. von mir kriegen die kein Geld. schreibe jetz wiederspruch!

25.02.2012 | 10:36
von X. | Regelverstoß melden
 spider monkey Alex L.:

Der Grundversorger übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an den Energielieferanten. Normalerweise meldet der Energielieferant an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.

Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.

Um die "Partner"schaft mit Ihrem Energielieferanten möglichst schnell zu beenden, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Ihren Energielieferanten weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Ihrem Energielieferanten erfolgte.

Zu Widerspruch bzw. eigene Rechnung schreiben lesen Sie den 2. Kommentar vom 23.02.12 in der folgenden Beschwerde de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung



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