FlexStrom AG (Berlin)
Falscher Zählerstand
Ich bezog zwei Jahre lang Strom von der Firma FlexStrom. Zum Ende des zweiten Jahres kündigte ich fristgerecht meinen Vertrag, erhielt aber keine Endabrechnung. Erst als ich diese nun einforderte, kam die Rechnung schließlich per Post.
Lt. dieser Abrechnung hatte ich 130 kWh weniger verbraucht, als das Strompaket enthielt, und "Pech", diese 130 kWh verfallen leider.
Komisch ist nur, dass zum Vertragsende niemand den Zählerstand abgelesen hat, weder Flexstrom noch EVU, und dass lt. meinen Aufzeichnungen der tatsächliche Zählerstand am Ende ungefähr der von mir eingekauften Strommenge entsprach, also viel höher war. FlexStrom gibt beim neuen Versorger einfach einen niedrigeren Zählerstand als den tatsächlichen an und macht dadurch Kasse. Wer schöpft dabei schon Verdacht?
FlexStrom weist die Endablesung auf der Endabrechnung dreist als EVU Ablesung aus, den Anfangszählerstand des zweiten Vertragsjahres übrigens noch wahrheitsgemäß als "Schätzung". Tatsächlich ist der Endzählerstand auch nur eine Schätzung, und zwar eine falsche, an der FlexStrom gut verdient, denn die fehlenden 130 kWh habe ich ja bereits an FlexStrom bezahlt, aber FlexStrom braucht sie nicht vom regionalen Versorger oder an der Strombörse einzukaufen.
Ich soll die 130 kWh nun zweimal bezahlen. Zum einen sind sie bei FlexStrom "verfallen" und zum zweiten beginnt der Einstand bei meinem neuen Versorger 130 kWh zu früh.
Toller Trick, da muß man erst mal drauf kommen! Auf diese Weise spart FlexStrom übrigens auch noch zusätzliche Kosten für EVU Ablesung, Berechnung usw. ein.
Fazit: bei ENDABRECHNUNGEN von der Firma FlexStrom bitte genau die tatsächlichen Zählerstände kontrollieren, denn weniger ist manchmal mehr. Firma FlexStrom hat das wohl längst erkannt.
07.01.2010 | 17:28
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Schoenberg,
gerne helfe ich weiter. Bitte schicken Sie mir eine kurze Mail mit Vertragsnummer und Anliegen an marc.breidbach(AT)FlexStrom.de Bitte beziehen Sie sich auch auf ReclaBox damit ich dies besser zuordnen kann.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Ich betreibe den Spaß auch gerade mit einem Hersteller, sehr verwunderlich, wie kundenfreundlich man auf einmal ist. Ohne Drohung klappt heute leider nichts mehr, sehr schade.
Was soll das? So lasse ich mich jedenfalls nicht über den Tisch ziehen.
Drei Monate nach Vertragsende hatte es Flexstrom tatsächlich geschafft, die Schlussrechnung zu erstellen. Auf dieser taucht der Zählerstand per 31.12.10 auf, laut Flexstrom abgelesen vom EVU am 31.12.10. Es handelte sich also um einen von Flexstrom angenommenen Wert, dies ergab auch die Nachfrage beim EVU. Nach mehrmaligem e-Mailverkehr mit FS kommt von denen zu diesem Thema mittlerweile gar nichts mehr zurück, so dass ich nun zu diesem Mittel greife. Offensichtlich hilft es ja.
Ein weiterer Punkt ist der auf der Vertragsbestätigung aufgeführte Aktionsbonus i. H. v. 70 € p. a. Auf meine Nachfrage hin, wann mit dessen Auszahlung zu rechnen ist, wurde von mir verlangt, dass ich denen die von FS erstellte Vertragsbestätigung zuschicke! Mein Hinweis, dass von FS erstellte Schreiben ja auch dort vorliegen sollten, wurde ignoriert. Statt dessen kam heute folgender Einzeiler: "Leider haben Sie uns Ihren Anspruch nicht erläutert, so dass wir ihn an dieser Stelle nicht nachvollziehen können. Wir können die Angelegenheit aber nur dann für Sie prüfen, wenn Sie uns Unterlagen zusenden." Meines Wissens nach müssen Geschäftsbrief ein Dtl. ca. drei Jahre aufbewahrt werden, aber wenn man nicht will.
Nebenbei habe ich laut Schlussrechnung ein Guthaben von 50 €. Das ist bis heute, d. h. fast fünf Monate nach Vertragsende, immer noch nicht ausgezahlt.
Der Grundversorger übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an den Energielieferanten. Normalerweise meldet der Energielieferant an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Um die "Partner"schaft mit Ihrem Energielieferanten möglichst schnell zu beenden, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Ihren Energielieferanten weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Ihrem Energielieferanten erfolgte.
Zu Widerspruch bzw. eigene Rechnung schreiben lesen Sie den 2. Kommentar vom 23.02.12 in der folgenden Beschwerde de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung