Durch Consorsbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 404 Views | 04.04.2019 | 13:42 Uhr
geschrieben von Gohar Georgyan

Consorsbank (Nürnberg)

Jahressteuerbescheid

Bestell-/Kundennummer: 3179665-5cc0176

Keine Aktien über Consorsbank verkaufen, am besten das DEPO Konto abschließen

Ich bin seit einem Monat im Kontakt mit Consorsbank, wo ich 1000-mal erklärt habe, dass ich mein Jahressteuerbescheid für 2018 bis Ende März brauche. Sie haben erklärt, dass Sie im Moment technische Probleme haben und auf eine Umstellung arbeiten, dass das Jahressteuerbeschied im Zukunft direkt in dem Online-Archiv verfügbar wird, was ich vollkom verstehe.

SCHLAGWORTE

Aber, nach 1000-mal Erklärungen, haben die trotzdem nicht geschafft, mein Steuerbescheid manuell zu erstellen und per Post oder per E-Mail weiter zuschicken.

Ich habe von alle meine andere Banken schon Anfang Januar das Steuerbescheid bekommen, außer Consorsbank. Ich habe heute noch mit dem telefoniert und ich finde es unverschämt, was die Mitarbeiter sich benehmen und einfach ohne zuhören sagen nein, es geht nicht und wird keine Ausnahme gemacht.

Ich werde mein DEPO bei Consorsbank abschießen und ich empfehle es auch weiter, weil es scheint, immer wieder neue Probleme hochzukommen und für Consorsbank ist Kundenzufriedenheit nicht das wichtigste. Schade!

Grüße

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Meine Forderung an Consorsbank: Mein Jahressteuerbescheid für 2018 bis April 05.2019


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Kommentare und Trackbacks (6)


04.04.2019 | 13:43
von Gohar Georgyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.04.2019 | 18:02
von Klaus-Dieter Groth | Regelverstoß melden
Habe genau dasselbe Problem mit Consorsbank. Erst wurde gesagt, die Bescheinigung kommt Anfang März 2019; dann wurde gesagt erste April-Woche und heute neu, Bescheinigung kommt voraussichtlich Mitte April 2019. Die Telefonate werden von Consors aufgezeichnet; als ich entgegnete, dass ich auch aufzeichne, wurde mir das ohne Angabe von Gründen verboten. Eine Unverschämtheit! Des Weiteren misserabler Kundenservice. Ich war Jahrelang dort Kunde. Bei dieser Bank werde ich nichts mehr abschliessen und die Bafin informieren.

05.04.2019 | 11:22
von Klaus-Dieter Groth | Regelverstoß melden
Zum Kommentar von Zeter:

Was ich Unverschämt finde? Die Bank darf aufzeichnen und der Kunde nicht. Ich denke gleiches Recht für alle, denn § 201 StGB gilt auch für Banken. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus, auch im Hinblick der immer noch fehlenden Steuerbescheinigung 2018. Das Sprichwort "der Kunde ist König" scheint hierbei gänzlich abhanden gekommen zu sein. Bei anderen Banken wird dieses gänzlich anders gehandhabt.

05.04.2019 | 14:12
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Klaus-Dieter Groth: Auch die Bank darf nur aufzeichnen, wenn Sie damit einverstanden sind. Beim Beginn des Telefongesprächs werden Sie in der Regel auf die Aufzeichnung hingewiesen und können dann genau an dieser Stelle der Aufzeichnung widersprechen. Sollte dennoch -rechtswidrig- aufgezeichnet werden, dürfen diese Aufzeichnungen nie verwendet werden. Also können auch Sie nein zur Aufzeichnung sagen, genau wie es die Bank gemacht hat. Ob die Bank dann allerdings bei einem nein das Gespräch weiterführen will, vermag ich natürlich nicht zu sagen.

13.04.2019 | 19:50
von Gohar Georgyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.04.2019 | 07:28
von Gohar Georgyan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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