STROGON:
Sittenwidrige Preiserhöhung
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71 Views | 14.08.2019 | 13:44 Uhr
geschrieben von Peter Ehrentraut
STROGON GmbH (Bonn)
Sofortbonus nur zu 50% erstattet
Bestell-/Kundennummer: KdNr 40521620516
Vom 19.04.2017 bis zum 18.04.2019 habe ich Strom vom Anbieter STROGON bezogen. Nach Anmahnung vom 21.07.2019 wurde mir alle bis dahin ausstehenden und nicht gezahlten Guthabenzahlungen und Boni überwiesen. Es fehlen jedoch 50% des zusagten Sofortbonus. Dies sind 70,00 €. Trotz wiederholter Anmahnung meinerseits erfolgt keinerlei Antwort des Kundenservice von STROGON.
Es kam eine daraufhin eine schnelle Antwort und auch eine schnelle Überweisung des fehlenden Restbetrags.