Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 71 Views | 14.08.2019 | 13:44 Uhr
geschrieben von Peter Ehrentraut

STROGON GmbH (Bonn)

Sofortbonus nur zu 50% erstattet

Bestell-/Kundennummer: KdNr 40521620516

Vom 19.04.2017 bis zum 18.04.2019 habe ich Strom vom Anbieter STROGON bezogen. Nach Anmahnung vom 21.07.2019 wurde mir alle bis dahin ausstehenden und nicht gezahlten Guthabenzahlungen und Boni überwiesen. Es fehlen jedoch 50% des zusagten Sofortbonus. Dies sind 70,00 €. Trotz wiederholter Anmahnung meinerseits erfolgt keinerlei Antwort des Kundenservice von STROGON.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: 70,00 Euro Restzahlung des Sofortbonus


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.08.2019 | 23:08
von Peter Ehrentraut gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich erneut an den Kundenservice von Strogon gewandt und mitgeteilt, dass ich eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht habe. Zusätzlich habe ich eine 1-Wochenfrist gesetzt bis ich mich an meine Rechtsschutzversicherung wende.
Es kam eine daraufhin eine schnelle Antwort und auch eine schnelle Überweisung des fehlenden Restbetrags.


26.08.2019 | 23:08
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