deinfashiongutschein.de (Köln)
Gutschein, der nicht einlösbar ist!
Habe einen Gutschein geschenkt bekommen, habe ihn ihm nach ein paar Monaten einlösen wollen und nun geht das nicht!
Ich finde es ganz schön unverschämt, dass erst Geld kassiert wird, und dann kann man den Gutschein nicht einlösen. Ich bin doch nicht verpflichtet, ihn sofort einzulösen. Und es sind definitiv keine 36 Monate her.
Es wäre schön wenn ich dazu eine Rückmeldung bekommen würde.
02.03.2020 | 15:54
Abteilung: Customer Service
Sehr geehrte Frau Miller,
Geschenkgutscheine sind in der Regel ab Kauf 36 Monate gültig. Dies entspricht den gesetzlichen Regelungen mit der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren – und zwar gerechnet ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. Wenn der Gutschein abgelaufen ist verfällt das Guthaben ersatzlos.
Wenn Sie uns per Email (cardholderservicebhawk.de) die Nummer Ihres Gutscheins mitteilen können wir Ihnen die Gültigkeit bzw. das Ablaufdatum Ihres Gutscheins konkret nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cardholderservice Team
Blackhawk Network GmbH