496 Views | 09.04.2020 | 14:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5338431

brillen.de (Schönefeld)

Brillen.de missachtet Garantierechte

Bestell-/Kundennummer: 1059562

Schlechter Service, Missachten der Garantiebestimmungen

Ich hatte Ende Januar 2020 eine Brille gekauft bei brillen.de (Supervista AG).

SCHLAGWORTE

Die Brille diente als Zweitbrille und wurde selten benutzt. Nach mehrfacher Reinigung im Ultraschallgerät stellte ich im Laufe der Zeit Lackschäden am Gestell fest.

Mit jeder Reinigung verschwand immer mehr vom Lack und auch die Gläserbeschichtung zeigte deutliche Ablösungen. Anfang August 2020 waren allein durch das Reinigen der Brille die Beschädigungen soweit fortgeschritten, dass sie nur noch eingeschränkt zu gebrauchen war. Mit Hinweis auf Garantie reklamierte ich den Schaden. Die Brille wurde vom Optiker eingeschickt und nach Wochen erhielt ich von ihm die Nachricht, dass beim Hersteller kein Materialfehler festgestellt werden konnte und daher auch kein Garantieanspruch bestünde. Hier die Antwort von Brillen.de:

„ Wir haben mit unserem Partneroptiker "brillen.de by Optik Dreher" Rücksprache gehalten und die Information bekommen, dass es sich um keinen Herstellerfehler handelt, sondern `eher´ um eine Beschädigung von außen. “

Der zuständige Optiker bestritt dies Äußerung auf Anfrage, er hätte so etwas nie gesagt.

Unseriös, schlechter Service, Missachtung geltender Garantiebestimmungen, Ware mit miserabler Qualität.

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.05.2020 | 21:29
von ReclaBoxler-5338431 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Hersteller reagierte lediglich mit unseriösen Ausreden. Versucht alles auf den Optiker abzuschieben: Der Optiker soll eine unsachgemäße Handhabung meinerseits festgestellt haben, was dieser wiederum mit gegenüber verneint und auf den Hersteller verweist. Der Hersteller will die Angelegenheit als Versicherungsfall regeln und ich
soll 50€ dazuzahlen, was ich nicht akzeptieren will. Garantierechtlich ist der Hersteller in der Pflicht. Behauptet weiterhin wörtlich: „ es handelt sich eher um eine Beschädigung von außen“, was keineswegs den garantierechtlichen Bedingungen entspricht denn der Hersteller muß mir das schließlich 100% nachweisen. Dazu ist das Wort „eher“ aber ganz und gar nicht geeignet.


02.06.2020 | 10:08
von ReclaBoxler-5338431 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine weiteren Reaktionen auf meine Beschwerde. Vermute mal, sie spielen auf Zeit.


18.06.2020 | 13:48
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Warum haben Sie bis August gewartet, die Schäden waren laut Ihrer Beschreibung ja schon vorher sehr offensichtlich?

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf hätten Sie auch die Gewährleistung (NICHT Garantie) nutzen können und auch sollen - denn in eben diesen ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Vertragspartner, also dem Verkäufer.

Die unterstellen Ihnen also, dass Sie die Beschädigung selbst herbeigeführt haben durch z. B. unsachgemäße Behandlung?



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