Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 272 Views | 07.05.2020 | 11:51 Uhr
geschrieben von Torsten Lohr

Jochen Schweizer GmbH (München)

Jochen Schweizer Gutschein abgelaufen

Ich möchte meinen Unmut hier mal öffentlich äußern.

SCHLAGWORTE

Ich habe mal ein Gutschein von Jochen Schweizer bekommen, für einen Tandemsprung, Preis hierfür waren 179,-!

Hierüber habe ich mich auch sehr gefreut, konnte aber diesen bisher nicht einlösen, jetzt habe ich festgestellt, das dieser am 31.12.2019 abgelaufen ist! Wobei man mir im November noch gesagt hat, das man diesen auch noch nächstes Jahr einlösen könnte! Fand ich super und bedankte mich, das ich diesen aber verlängern muss, sagte man mir nicht!

Ja, ich weis eigene Dummheit. Ich möchte ja nicht das Geld zurück, aber zumindest diesen Sprung machen. Ich habe selbst ein Geschäft und letztens einen Gutschein von 2014 noch eingelöst, der Kunde hatte ja schliesslich bezahlt und ich denke mal, er sollte auch für seine bezahlten Leistung etwas erhalten. Bei Jochen Schweizer sagte man, dass es von meiner Seite sehr kulant sei, aber bei ihnen sei es nicht so!

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Eine Verlängerung, bzw. einen Termin für diesen Gutschein


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.05.2020 | 07:58
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass alle Gutscheine innerhalb der Gültigkeit eingelöst und verwendet werden müssen. Alle Informationen diesbezüglich erhalten Sie ebenfalls von unserem Kundenservice. Da Ihr Gutschein bereits abgelaufen ist, ist eine weitere Verwendung ausgeschlossen. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.05.2020 | 23:40
von Torsten Lohr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist eine Frechheit, Kundenfreundlichkeit ist in meinen Augen anders.


02.06.2020 | 11:59
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Kundenfreundlichkeit hin oder her - irgendwo muss auch mal eine Grenze gezogen werden.

Man hatte als Kunde ja schließlich auch mehrere Jahre (!) Zeit zur Einlösung - und wenn man das nicht hinbekommt, ist man auch selbst nicht gerade unschuldig an der Sache.



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