154 Views | 25.06.2020 | 14:25 Uhr
geschrieben von Simon Raabe

ZentimeX (Langenfeld)

Vollgarage bei erster Verwendung im Nahtbereich eingerissen

Am 22.3.2020 kaufte ich bei eBay vom gewerblichen Verkäufer ZentimeX eine Vollgarage für meinen Golf 2.

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Ich hatte extra nach einem hochwertigen Produkt gesucht, das ich dort für den Preis in Höhe von 71,99 € gefunden zu haben glaubte. Bei erster Anwendung riss das Material im Eckbereich an einer Naht auf ca. 5 cm Länge ein, so dass dort ein klaffender Spalt entstand.

Auf meine Rückmeldung über eBay beim Verkäufer ZentimeX entspann sich ein reges Frage-/Antwort-Spiel. Erst wollte man Fotos haben - das ist verständlich und nachvollziehbar, wurden dann von mir auch nach den Wünschen des Verkäufers gemacht und an ihn verschickt - dann ging es weiter: Schlüsselnummern - auch die verschickte ich wunschgemäß, allerdings schon mit ein wenig Unverständnis, aufgrund der mangelnden Relevanz - dann wollte man noch die Fahrzeugmaße wissen. Mein Hinweis, das sei irrelevant und könne sich die Firma ZentimeX selber heraussuchen, wurde ignoriert.

SCHLAGWORTE

Ich habe in jeder Mail um einen Lösungsvorschlag gebeten, darauf wurde niemals eine Antwort gegeben. Auch auf meine Ankündigung hin, die Angelegenheit auf dem Rechtswege zu lösen, erfolgte keine Reaktion.

Dem Bewertungsprofil des Verkäufers ist zu entnehmen, dass meine Probleme dort keinen Einzelfall darstellen. Das finde ich in höchstem Maße ärgerlich, denn für mich bedeutet die Angelegenheit einen Zeitaufwand, der allein der mangelhaften Produktqualität entspringt.

Ich werde jetzt also tatsächlich einen Rechtsanwalt einschalten, um die Firma ZentimeX gerichtlich zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu zwingen.

Das Ergebnis in der Sache ist klar, für ZentimeX entstehen nun erhebliche Kosten und ich muss viel Zeit investieren. Beides wäre vermeidbar, wenn die Mitarbeiter der Firma ZentimeX sich wie im alltäglich üblichen Geschäftsverkehr verhalten würden.

Und hier ist nur von den gesetzlichen Pflichten die Rede, von Kundenbindung bzw. Kundenfreundlichkeit ganz zu schweigen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.07.2020 | 21:34
von Simon Raabe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angelegenheit wird anwaltlich betreut und nötigenfalls gerichtlich geklärt




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