Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Hermes-Boten mißachten ausgesprochenes und wdh. Hausverbot
Bestell-/Kundennummer: 69191104730306
Von einem Mitarbeiter wurde eine Unterschrift nachweislich gefälscht, die Ware kam auch nie hier an. Hausverbot an Hermes. Heute wurde auf das Klingeln von Hermes nicht geöffnet, da hat die Fahrerin die Haustür geöffnet und betrat die Diele.
Heute wurde eine Sendung wie folgt zugestellt:
Fahrerin klingelt. Ich kann nicht sofort aufmachen, da ich gerade eben nach Hause gekommen war und mich umzog. Fahrerin klingelt nochmal, als ich in die Diele komme (wo sich die Haustür befindet), hat sie die Tür schon allein geöffnet und steht im Haus.
Bei der Abfahrt dann noch eine zügige Wende mit dem Transporter über den Rasen. Die hatte nur Glück, dass mein Hund gerade mit meiner Frau unterwegs war. Der wäre der Fahrerin nämlich sofort an die Kehle gegangen.
Wegen einem identischen (!) Vorfall erteilte ich Hermes schon 23.01.2018 schriftlich Hausverbot. Am 14.06.2018, nachdem es zu einer Unterschriftenfälschung gekommen war, die ich auch anzeigte, wiederholte ich das Hausverbot, ebenfalls schriftlich und per Einwurf-Einschreiben.
Hermes hat sich nie an das Hausverbot gehalten. Nun ist Schluss mit lustig. Ich lasse jetzt das Hausverbot noch einmal über einen Rechtsanwalt aussprechen. Wegen des widerrechtlichen Betretens meiner Wohnung werde ich Strafanzeige erstatten und zugleich Strafantrag stellen.
06.08.2020 | 10:54
Abteilung: Social Service
Hallo ReclaBoxler-4680831,
es tut uns sehr leid, dass Sie offenbar bereits seit längerer Zeit Anlass zur Beanstandung unseres Services haben. Unter der von Ihnen genannten Sendungsnummer liegt uns bereits eine Anfrage der Polizei vor. Gerne können Sie uns unter socialmediahermesworld.com mit Betreff "ReclaBox ID 214428" kontaktieren, um die Situation vollumfänglich aufzuarbeiten. Bitte schildern Sie dann das ganze Geschehen und nennen Sie nach Möglichkeit die betroffenen Sendungsnummern.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
In Ihrem Fall ist es zwar zu Problemen mit Zustellern gekommen - aber eben nur mit einzelnen Zustellern. Deswegen dürfte das Hausverbot gegen den kompletten Zustelldienst unwirksam sein. Sollte Ihnen Ihr Anwalt aber auch sagen können.
Kleiner Tipp: Bestellen Sie nicht bei Anbietern, die per Hermes versenden oder geben Sie zumindest bei der Bestellung den Wunsch nach einem anderen Zustelldienst an. Sie haben es selbst in der Hand.
Sollte warum auch immer nur Hermes möglich sein, lassen Sie es an einen Paketshop liefern (= alternative Lieferadresse).
Nebenfrage: Was ist seinerzeit aus der Strafanzeige wegen der Unterschriftenfälschung geworden?