232 Views | 11.06.2021 | 15:50 Uhr
geschrieben von Hans Jürgen Gerwert

VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)

Verkehrsunfall mit Personenschaden und Sachschaden Motorroller

Verkehrsunfall mit Motorroller, Motorrad Unfallverursacherin mit Auto bei VHV Versicherung, Serien Rippenbrüche, Pneumotorax - keine Schadensregulierung.

Trotz klarer Sachlage zahlt die VHV Versicherung die Unfallkosten und Schmerzensgeld nicht.

SCHLAGWORTE

Die Unfallverursacherin meldet den Schaden nicht, da gab die VHV Vers. ihr eine Frist zur Erledigung, die verstrich. Auch danach zahlte die Versicherung nicht und meinte, sie müsse erst die polizeilichen Unterlagen haben.

Die Ermittlungen sind mittlerweile polizeilich abgeschlossen, die Rechtslage ist klar - die VHV Versicherung zahlt nicht. Telefonische Anfragen werden abgewimmelt, zuständiger SB nicht erreichbar. Auf E-Mail anfragen wird gar nicht reagiert.

Hier die Zusammenfassung was geschah:

Ich befuhr die die Krefelder Straße in Würselen aus Richtung Alsdorf kommend in Richtung Aachen mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 bis 35 km/h. Erst unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit dem bei der VHV versicherten Auto konnte ich im Augenwinkel von links kommend dessen vorderen Kotflügel sehen.

Das bei Ihnen versicherte Fahrzeug kam – wie ich inzwischen erfahren habe– vom Parkplatz des aus Fahrtrichtung meines Mandanten links gelegenen Geschäftsgebäudes und bog von dort nach links in die Krefelder Straße ab obwohl von dort sowohl nach der Beschilderung (Zeichen 209 zu § 41 Abs. 1 StVO) als auch nach den Fahrbahnmarkierungen nur nach rechts abgebogen werden darf. Außerdem wurde beim Linksabbiegen eine doppelt durchgezogene Linie überquert. Nach den hier vorliegenden Informationen wurde der Unfall damit grob verkehrswidrig allein von der Fahrerin des bei Ihnen versicherten Autos verursacht und war für mich absolut unabwendbar.

Ich selbst lag über eine Woche im KH und war längere Zeit krank unter starker Schmerzmedikamenten.

Polizeiliche Ermittlungen sind abgeschlossen, Sachlage ist klar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Körperverletzung, entsprechend liegen die Unterlagen dort vor, wie die VHV Versicherung weiß.

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Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG: Erstattung des Schadens über mehr als 2800. -, Daten liegen der Vers. vor, Vorauszahlung auf Schmerzensgeld 2000. -€.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


29.07.2021 | 17:28
von Hans Jürgen Gerwert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem wurde teilw. gelöst, nachdem sich herausstellte, das mein 1. Anwalt etwas schludrig arbeitete, er hätte die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern sollen, lt. Vers. Habe ich den Anwalt gewechselt.

Die Anwälte schafften es, innerhalb von ca. 4 Wochen, das ich den Großteil des Schadens und eine Anzahlung auf Schmerzensgeld erhielt. Um den Rest wird noch "gefeilscht". Gute Anwälte sind echt Gold wert.




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