Park & Control PAC GmbH (Stuttgart-Vaihingen)
Abzockversuch bei eingelegter Parkscheibe
Bestell-/Kundennummer: 32936627
Die Dreistheit dieses "Dienstleisters" sprengt jeden Rahmen. Widerspruchsvorlagen gibt es, wir sollten es Ihnen zur Pflicht machen, sie JEDEM Schild der PAC und FairParken etc. zum Mitnehmen beizufügen.
Ich bin Kundin des Parkplatzes Friedenspromenade/Hugo Weiss Str. München zum Wochenmarkt.
Kaum war ich heute, am 25.06.21 aus meinem Fahrzeug ausgestiegen, schlich sich offenbar ein Mitarbeiter an die Autos und hat auch mir ein Knöllchen verpasst, obwohl eine deutlich sichtbar auf 16 Uhr eingestellte Parkuhr ausgelegt war. Er war nicht auffindbar und konnte bei diesem Übergriff also nicht konfrontiert werden.
Das "Geschäfts" Gebahren von P&C ist rechtswidrig (Nötigung) und doch tut kein Verbraucherschutz bisher etwas, um diese Nötigungen zu unterbinden.
Eindeutig und klarer Appell an alle Betroffenen an alle Betroffenen: Widerspruch einlegen! Keinesfalls solche völlig haltlosen Forderungen bezahlen, auch nicht unter den üblichen Drohungen und Inkasso-Versuchen.
Jeder Cent, den solche Unternehmen eintreiben, schadet dieser Gesellschaft: spendet es bitte lieber an soziale Zwecke.
Nötiger sollten keinen Pfennig erhalten!
StVO Paragraph 13 Abs. II Ziff. 2 sieht „eine“ Parkscheibe vor
StVO Paragraph 13 Abs. II Ziff. 2 sieht „eine“ Parkscheibe vor das mag sein, aber egal ob auf privaten Grund oder im öffentlichen Raum, Parkraumüberwachungsfirmen dürfen keine StVO-Verstöße ahnden und sanktionieren, auch nicht im Form einer Vertragsstrafe. Die können es höchstens zur Anzeige bringen, denn nur der Staat darf Gesetzesverstöße (wo auch die StVO dazugehört) sanktionieren, dazu gibt es die Polizei oder das Ordnungsamt, denn nur die dürfen Verstöße gegen die StVO ahnden und sanktionieren, aber kein Privater!
Sylvia_S Kegel muss nicht zahlen!
abgesehen davon, dass wir uns hier im Privatrecht bewegen, wo genau steht hier im STVO das von Ihnen postulierte Verbot mehrere Parkscheiben?
Nein, dies ist keine Abzocke, garantiert sie doch dem einkaufenden Kunden einen Parkplatz der nicht von lästigen Dauerparkern belegt ist.
Verständlich nachzulesen bei ADAC.online "Parken am Supermarkt"
Die Vertragsstrafe ist rechtens. Kassenzettel (wenn vorhanden) bei PAC vorlegen und auf Kulanz hoffen.
Und was sollen denn 2 Parkscheiben? Vielleicht können Sie dies noch aufklären
bitte erklären Sie zunächst Ihre Rolle. Sind Sie Mitarbeiter des P&C?
Wenn Sie ein Einverständnis verlangen, muss es mir auch vor Abstellen möglich sein, die Bedingungen vollumfänglich zu kennen und von so einem "Vertrag" vor Eingehen irgendwelcher Zahlungsverpflichtung sofort zurückzutreten.
Das ist aber nicht in im Interesse von P&C et alii, denn Sie wollen ja so viel Einnahmen wie möglich über reine Einschüchterung generieren.
Sie versuchen, die Analogie zu Abofallen auf Parkplätzen aufzubauen und völlig abwegige und sittenwidrige AGB darauf zu setzen.
Der Mitarbeiter von P&C konnte sehr gut vor Ort beobachten, wie ich die Parkscheibe eingelegt habe. Der Zeitstempel mit dem gelben Zettel war drei Minuten später am Fahrzeug.
Ich möchte P&C natürlich davor bewahren, eine kostspielige Halterermittlung und unnötige Rechnungsprozesse zu beginnen und widerspreche einer möglichen Forderung zu diesem Vorgang hiermit vorsorglich.
Eine Kulanz ist hier nicht relevant, da ich zwar den Vertragsbedingungen nie zugestimmt habe, mich aber beweisbar an diese "Vorgaben" gehalten habe.
Meine Forderung zum Ersatz ggf. notwendiger Rechtsmittel behalte ich aufrecht, solange der Fall seitens P&C nicht beigelegt wird.
Auch Sie sind mir eine Erklärung schuldig. Warum 2 Parkscheiben?
die Parkscheibe in der Mitte lag so auf den Brett, dass ich sie von innen beim Ankommen nicht bemerkt hatte - ich habe die gültige Parkscheibe eingestellt auf die tatsächliche Ankunftszeit 16 Uhr und habe einen Zeitstempel von 16:08 auf der "Verstossaufnahme" "Sie haben das Fahrzeug ohne gültigen Parkausweis abgestellt oder geparkt". Erklären Sie mir bitte, wie Sie auf solche Anwürfe reagieren würden?
Ich weiss auch, dass die Läden in diesem betroffenen Areal allsamt über das übergriffige Vorgehen dieser Parkplatzmaschen klagen. Geschäftsfördernd, lieber Supermarktbetreiber, ist dieses Verhalten keinesfalls.
Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass Ihre Vertragspartner nun dafür sorgen, dass ich sicherlich nicht mehr in irgendeinen Markt gehen werde, der diese Firmen beauftragt.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie Sie nun ihre Kunden halten können. Ich denke, ein seriöser Anbieter muss erst gefunden werden: aber so wie hier können wir in diesem Lande ganz sicher nicht mit Kunden umgehen (lassen)
Ich denke ich habe für Sie, und auch für andere Leser verständlich erklärt warum eine Parkraumüberwachung nötig ist. Über Ihre krude Rechtsauffassung habe ich schon geschmunzelt, aber wenn Sie gegen die Vertragsstrafe vorgehen wollen, dann bitte.
Sie gestatten mir meine ehrliche Meinung:
Sie haben es selber verbockt, und anstatt dafür gerade zu stehen, versuchen Sie mit allen Mitteln die Schuld jemand anders anzuhängen.
Ein Phänomen unserer Zeit, das leider immer mehr um sich greift.
-Zweite Parkscheibe übersehen, obwohl diese gerade 30 cm. danebenlag-.
Wer soll Ihnen denn bitte so etwas glauben?
Bedauerlich das Sie evtl. nie mehr in einem meiner Märkte (wenn überhaupt) einkaufen wollen.
Sollte ich deshalb evtl. zum Sozialfall werden, dann lasse ich Sie dies rechtzeitig wissen.
Guten Tag.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sicherlich können Sie auch erklären, welche Märkte das denn sind. Meine Texte lesen Sie offenbar nicht, ich hatte Ihnen nie unterstellt, den betreffenden Markt zu betreiben.
Ich wünsche keine Besuche, sondern nur kaufende Kunden.
Weiterhin viel Glück bei der Abwehr des "Abzockversuchs".
-
ReclaBoxers 1026521: Finde es direkt rührend das Sie sich Gedanken über meine Arbeitszeiten und meine berufliche Auslastung machen.
Dies ist ganz einfach erklärt: Ich lasse nun arbeiten, meistens zumindest. Die Zeiten wo ich 13/14 und manchmal 15 Stunden vor Ort war, sind gottseidank vorbei.
Von nichts kommt halt nichts.
Freiwillig kaufende Kunden, die Sie ja angeblich haben, verstehen genau so wie zuverlässige Mitarbeiter sehr gut, was sogenannte ehrbare Kaufleute sind - und was eben nicht. Jemand, der seine Identität hinter einem Pseudonym R. echt Ha. ber
versteckt, ist wohl mit Absicht kein ehrbarer Kaufmann.
Ob Sie sich weiter erklären wollen, überlasse ich selbstverständlich Ihnen.
Aber gut, Ihnen stinkts halt.
Zudem verweise ich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019 (Az.: XII ZR 13/19) : "Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park-Control grundsätzlich zulässig".
Aber streiten Sie ruhig weiter, billiger wirds sicher nicht werden.
dass Sie sich jetzt beleidigt fühlen, tut mir aufrichtig leid. Woher konkret kommt Ihr Gefühl? Wo kann hier bei all meiner aufrichtigen Fairness eine Beleidigung versteckt sein, die mir nicht aufgefallen ist?
Aber lassen Sie es gut sein. Ich antworte Ihnen nicht mehr.
"Ein gesprochenes Wort ist kein Spatz; einmal ausgeflogen, fängst du es nicht mehr ein".
Wer das so für sich in Anspruch nehmen möchte, sollte seine Postings besser selbst nochmals lesen.
Aber im Grunde ist eh nur eines wichtig:
Wer fremden Grund und Boden in Anspruch nimmt, und sei es "nur" zum Parken, der muss sich an die Regeln halten, die für alle gelten.
Selbstverständlich auch für Sie, auch wenn es Sie in Ihrer Befindlichkeit stört.
Deshalb müssen auch Sie zahlen!
Und jetzt auch noch drohen? Lassen Sie solche unangemessene Forderungen doch bitte die Gerichte klären.
Mich würde ja mal interessieren, wie dieser Fall nun ausgegangen ist. Waren die Einsprüche von Frau Kegel letztlich erfolgreich?
Vielleicht liest die gute Dame es ja und gibt noch eine abschließende Rückmeldung?