Durch Park & Control PAC endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 932 Views | 01.07.2021 | 08:24 Uhr
geschrieben von Sylvia_S Kegel

Park & Control PAC GmbH (Stuttgart-Vaihingen)

Abzockversuch bei eingelegter Parkscheibe

Bestell-/Kundennummer: 32936627

Die Dreistheit dieses "Dienstleisters" sprengt jeden Rahmen. Widerspruchsvorlagen gibt es, wir sollten es Ihnen zur Pflicht machen, sie JEDEM Schild der PAC und FairParken etc. zum Mitnehmen beizufügen.

Ich bin Kundin des Parkplatzes Friedenspromenade/Hugo Weiss Str. München zum Wochenmarkt.

BILDER
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Kaum war ich heute, am 25.06.21 aus meinem Fahrzeug ausgestiegen, schlich sich offenbar ein Mitarbeiter an die Autos und hat auch mir ein Knöllchen verpasst, obwohl eine deutlich sichtbar auf 16 Uhr eingestellte Parkuhr ausgelegt war. Er war nicht auffindbar und konnte bei diesem Übergriff also nicht konfrontiert werden.

Das "Geschäfts" Gebahren von P&C ist rechtswidrig (Nötigung) und doch tut kein Verbraucherschutz bisher etwas, um diese Nötigungen zu unterbinden.

Eindeutig und klarer Appell an alle Betroffenen an alle Betroffenen: Widerspruch einlegen! Keinesfalls solche völlig haltlosen Forderungen bezahlen, auch nicht unter den üblichen Drohungen und Inkasso-Versuchen.

Jeder Cent, den solche Unternehmen eintreiben, schadet dieser Gesellschaft: spendet es bitte lieber an soziale Zwecke.

Nötiger sollten keinen Pfennig erhalten!

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Meine Forderung an Park & Control PAC GmbH: Widerspruchs- und Abmahnaufwendungen von 90 Euro für Anfechtung offensichtlich unberechtigter Forderungen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (23)


01.07.2021 | 13:22
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ich sehe auf dem Bild zwei Parkscheiben. Eine mittig und eine rechts. Das Auslegen mehrerer Parkscheiben, ob absichtlich oder nicht, ist nicht gestattet. Daher wird es gewertet als sei keine ausgelegt worden.

StVO Paragraph 13 Abs. II Ziff. 2 sieht „eine“ Parkscheibe vor

01.07.2021 | 20:55
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor,

StVO Paragraph 13 Abs. II Ziff. 2 sieht „eine“ Parkscheibe vor das mag sein, aber egal ob auf privaten Grund oder im öffentlichen Raum, Parkraumüberwachungsfirmen dürfen keine StVO-Verstöße ahnden und sanktionieren, auch nicht im Form einer Vertragsstrafe. Die können es höchstens zur Anzeige bringen, denn nur der Staat darf Gesetzesverstöße (wo auch die StVO dazugehört) sanktionieren, dazu gibt es die Polizei oder das Ordnungsamt, denn nur die dürfen Verstöße gegen die StVO ahnden und sanktionieren, aber kein Privater!

Sylvia_S Kegel muss nicht zahlen!

02.07.2021 | 11:42
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
 spider monkey Corey Taylor,

abgesehen davon, dass wir uns hier im Privatrecht bewegen, wo genau steht hier im STVO das von Ihnen postulierte Verbot mehrere Parkscheiben?

05.07.2021 | 18:32
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werte Frau Kegel, ich kenne diesen Wochenmarkt der vor einem REWE-Markt in Trudering stattfindet, natürlich auch die Örtlichkeiten. Sie bewegen sich da auf einem Privatgrund, mit der Einstellung Ihres PKW stimmen Sie den AGB zu. Die Schilder dazu sind auf diesem Parkplatz ausreichend, auch bei der Einfahrt vorhanden.
Nein, dies ist keine Abzocke, garantiert sie doch dem einkaufenden Kunden einen Parkplatz der nicht von lästigen Dauerparkern belegt ist.
Verständlich nachzulesen bei ADAC.online "Parken am Supermarkt"
Die Vertragsstrafe ist rechtens. Kassenzettel (wenn vorhanden) bei PAC vorlegen und auf Kulanz hoffen.
Und was sollen denn 2 Parkscheiben? Vielleicht können Sie dies noch aufklären

07.07.2021 | 12:27
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter R. H.,
bitte erklären Sie zunächst Ihre Rolle. Sind Sie Mitarbeiter des P&C?

07.07.2021 | 12:31
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich der Rechtsauffassung widerspreche, mit Einfahren eines PKW zu kleingedruckten AGB irgendwelcher Art an irgendeiner Ecke eines Platzes Einverständnis erklären zu können.
Wenn Sie ein Einverständnis verlangen, muss es mir auch vor Abstellen möglich sein, die Bedingungen vollumfänglich zu kennen und von so einem "Vertrag" vor Eingehen irgendwelcher Zahlungsverpflichtung sofort zurückzutreten.
Das ist aber nicht in im Interesse von P&C et alii, denn Sie wollen ja so viel Einnahmen wie möglich über reine Einschüchterung generieren.
Sie versuchen, die Analogie zu Abofallen auf Parkplätzen aufzubauen und völlig abwegige und sittenwidrige AGB darauf zu setzen.

Der Mitarbeiter von P&C konnte sehr gut vor Ort beobachten, wie ich die Parkscheibe eingelegt habe. Der Zeitstempel mit dem gelben Zettel war drei Minuten später am Fahrzeug.
Ich möchte P&C natürlich davor bewahren, eine kostspielige Halterermittlung und unnötige Rechnungsprozesse zu beginnen und widerspreche einer möglichen Forderung zu diesem Vorgang hiermit vorsorglich.
Eine Kulanz ist hier nicht relevant, da ich zwar den Vertragsbedingungen nie zugestimmt habe, mich aber beweisbar an diese "Vorgaben" gehalten habe.
Meine Forderung zum Ersatz ggf. notwendiger Rechtsmittel behalte ich aufrecht, solange der Fall seitens P&C nicht beigelegt wird.

07.07.2021 | 13:38
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werte Frau Kegel, gerne erkläre ich mich. Ich bin selbständiger Kaufmann und betreibe einige Supermärkte in Bayern. Gegenüber einer meiner Märkte ist eine Behörde mit Puplikumsverkehr. Es gab Zeiten da waren um 9.00 h. vormittags alle meine gut 40 für Kunden vorgehaltenen kostenlosen Parkplätze belegt, aber nicht von Kunden. Im Markt selber knapp 10 Kunden-aber über 40 Parkplätze belegt! Was das bedeutet wissen Sie, kein Parkplatz-der Kunde fährt zum nächsten Supermarkt. Den Schaden (Minus-Umsatz) trage ich. Deshalb bleibt auch mir nichts anderes übrig als mit Parkraum-Überwachungsfirmen zusammenzuarbeiten. Das die dort angestellten Kontrolleure evtl. auf Provisionsbasis arbeiten, liegt nicht in meinem Einflussbereich. Wie wollen Sie sonst die stundenlange Dauerparkerei von Nichtkunden lösen? Durch automatische Schranken? Ich habe in einigen Märkten zwei große Zufahrten, wissen Sie was dies kostet? Und das nur weil manche Kunden nicht fähig sind, die mittlerweile seit vielen Jahren gängige Praxis der Parkscheibenpflicht zu beachten. Mein Platz-mein Grund-meine Regeln!
Auch Sie sind mir eine Erklärung schuldig. Warum 2 Parkscheiben?

07.07.2021 | 17:10
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr R. Ha.,
die Parkscheibe in der Mitte lag so auf den Brett, dass ich sie von innen beim Ankommen nicht bemerkt hatte - ich habe die gültige Parkscheibe eingestellt auf die tatsächliche Ankunftszeit 16 Uhr und habe einen Zeitstempel von 16:08 auf der "Verstossaufnahme" "Sie haben das Fahrzeug ohne gültigen Parkausweis abgestellt oder geparkt". Erklären Sie mir bitte, wie Sie auf solche Anwürfe reagieren würden?

Ich weiss auch, dass die Läden in diesem betroffenen Areal allsamt über das übergriffige Vorgehen dieser Parkplatzmaschen klagen. Geschäftsfördernd, lieber Supermarktbetreiber, ist dieses Verhalten keinesfalls.
Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass Ihre Vertragspartner nun dafür sorgen, dass ich sicherlich nicht mehr in irgendeinen Markt gehen werde, der diese Firmen beauftragt.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie Sie nun ihre Kunden halten können. Ich denke, ein seriöser Anbieter muss erst gefunden werden: aber so wie hier können wir in diesem Lande ganz sicher nicht mit Kunden umgehen (lassen)

08.07.2021 | 10:18
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werte Fr. Kegel: Nochmals, ich betreibe diesen angesprochenen Supermarkt in Mü-Trudering NICHT!
Ich denke ich habe für Sie, und auch für andere Leser verständlich erklärt warum eine Parkraumüberwachung nötig ist. Über Ihre krude Rechtsauffassung habe ich schon geschmunzelt, aber wenn Sie gegen die Vertragsstrafe vorgehen wollen, dann bitte.
Sie gestatten mir meine ehrliche Meinung:
Sie haben es selber verbockt, und anstatt dafür gerade zu stehen, versuchen Sie mit allen Mitteln die Schuld jemand anders anzuhängen.
Ein Phänomen unserer Zeit, das leider immer mehr um sich greift.
-Zweite Parkscheibe übersehen, obwohl diese gerade 30 cm. danebenlag-.
Wer soll Ihnen denn bitte so etwas glauben?
Bedauerlich das Sie evtl. nie mehr in einem meiner Märkte (wenn überhaupt) einkaufen wollen.
Sollte ich deshalb evtl. zum Sozialfall werden, dann lasse ich Sie dies rechtzeitig wissen.
Guten Tag.

08.07.2021 | 14:58
von Sylvia_S Kegel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.07.2021 | 07:30
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter R. Ha., Sie selbst haben einfach erklärt: "Ich bin selbständiger Kaufmann und betreibe einige Supermärkte in Bayern. Gegenüber einer meiner Märkte ist eine Behörde mit Puplikumsverkehr. "
Sicherlich können Sie auch erklären, welche Märkte das denn sind. Meine Texte lesen Sie offenbar nicht, ich hatte Ihnen nie unterstellt, den betreffenden Markt zu betreiben.

09.07.2021 | 09:38
von ReclaBoxler-1026521 | Regelverstoß melden
Erstaunlich, daß R. Ha. als "Betreiber einiger Supermärkte" die´Zeit und Muße findet, sich so ausführlich mit der Recla-Box zu beschäftigen (109 Kommentare in 8 Monaten), und das nicht etwa am Feierabend, sondern meist während der Hauptgeschäftszeit. Hat man da wirklich nichts Wichtigeres zu tun?

10.07.2021 | 07:34
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werte Fr. Kegel: Verzeihen Sie das mit dem betreffenden Markt, das ist bei mir dann falsch rübergekommen. Sicherlich werden Sie verstehen das ich meine Märkte hier nicht öffentlich machen werde.
Ich wünsche keine Besuche, sondern nur kaufende Kunden.
Weiterhin viel Glück bei der Abwehr des "Abzockversuchs".
-
 spider monkey ReclaBoxers 1026521: Finde es direkt rührend das Sie sich Gedanken über meine Arbeitszeiten und meine berufliche Auslastung machen.
Dies ist ganz einfach erklärt: Ich lasse nun arbeiten, meistens zumindest. Die Zeiten wo ich 13/14 und manchmal 15 Stunden vor Ort war, sind gottseidank vorbei.
Von nichts kommt halt nichts.

23.07.2021 | 14:01
von Sylvia_S Kegel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Park&Control arbeitet mit unberechtigten Forderungen und ignoriert Widersprüche. Wer würde erwarten, dass sie auf Beschwerden konstruktiv reagiert würden?


02.08.2021 | 20:38
von Sylvia_S Kegel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter R. Ha.: Natürlich verzeihe ich Ihnen gern alles, was bei Ihnen falsch rübergekommen sein sollte. Sicherlich werden Sie aber auch verstehen, dass ich die Geschichten von "Ihren" Märkten hier nicht glaubwürdig finden kann.
Freiwillig kaufende Kunden, die Sie ja angeblich haben, verstehen genau so wie zuverlässige Mitarbeiter sehr gut, was sogenannte ehrbare Kaufleute sind - und was eben nicht. Jemand, der seine Identität hinter einem Pseudonym R. echt Ha. ber
versteckt, ist wohl mit Absicht kein ehrbarer Kaufmann.
Ob Sie sich weiter erklären wollen, überlasse ich selbstverständlich Ihnen.

02.08.2021 | 21:56
von Sylvia_S Kegel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
P&C ignoriert meinen Widerspruch, nennt ihn "Mitteilung, stellt zusätzlich zu einem proklamierten "Parkverstoss" widerrechtlich Halterermittlung und Mahngebühr in Rechnung - für eine unberechtigte Forderung, der widersprochen wurde. Nächster Schritt ist laut Standardablauf dann ein Inkassobrief, dem ich wiederum widersprechen werde. Es bleibt abzuwarten, welche Inkassounternehmen noch Aufträge für P&C übernehmen ohne langfristig ihre Zulassung zu gefährden.


03.08.2021 | 07:12
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Das Sie jetzt auf die persönlich beleidigende Schiene abdriften Frau Kegel finde ich sehr schade, zudem wir eigentlich immer fair miteinander umgegangen sind.
Aber gut, Ihnen stinkts halt.
Zudem verweise ich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019 (Az.: XII ZR 13/19) : "Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park-Control grundsätzlich zulässig".
Aber streiten Sie ruhig weiter, billiger wirds sicher nicht werden.

03.08.2021 | 15:10
von Sylvia Kegel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter R. Ha.,
dass Sie sich jetzt beleidigt fühlen, tut mir aufrichtig leid. Woher konkret kommt Ihr Gefühl? Wo kann hier bei all meiner aufrichtigen Fairness eine Beleidigung versteckt sein, die mir nicht aufgefallen ist?

03.08.2021 | 16:03
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Fairness und ihre Worte" ich sei kein ehrbarer Kaufmann" passen halt nicht zueinander.
Aber lassen Sie es gut sein. Ich antworte Ihnen nicht mehr.
"Ein gesprochenes Wort ist kein Spatz; einmal ausgeflogen, fängst du es nicht mehr ein".

05.08.2021 | 07:50
von Sylvia Kegel | Regelverstoß melden
Eine schöne Einsicht in den Begriff des ehrbaren Kaufmanns gibt Wikipedia.org. über de.wikipedia.org/wiki/Ehrbarer_Kaufmann.
Wer das so für sich in Anspruch nehmen möchte, sollte seine Postings besser selbst nochmals lesen.

05.08.2021 | 09:25
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Aus Einzelfällen auf alle zu schließen verbietet eigentlich die anständige Denkweise. Und mit der Ehrbarkeit braucht sich der dt. Kaufmann hinter dem Russischen mit Sicherheit nicht zu verstecken.
Aber im Grunde ist eh nur eines wichtig:
Wer fremden Grund und Boden in Anspruch nimmt, und sei es "nur" zum Parken, der muss sich an die Regeln halten, die für alle gelten.
Selbstverständlich auch für Sie, auch wenn es Sie in Ihrer Befindlichkeit stört.
Deshalb müssen auch Sie zahlen!

05.08.2021 | 09:35
von Sylvia Kegel | Regelverstoß melden
Es bleibt dabei: hier wurde arglistig und ohne Beweise oder Klärung lediglich unterstellt, ich hätte mich an Regeln nicht gehalten - und dann Rechnungen gestellt, die weitere unrechtmässige Forderungen enthalten.
Und jetzt auch noch drohen? Lassen Sie solche unangemessene Forderungen doch bitte die Gerichte klären.

22.03.2023 | 08:38
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sorry, wenn ich diesen Thread hier mal hochhole.

Mich würde ja mal interessieren, wie dieser Fall nun ausgegangen ist. Waren die Einsprüche von Frau Kegel letztlich erfolgreich?

Vielleicht liest die gute Dame es ja und gibt noch eine abschließende Rückmeldung?



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