0 Views | 19.03.2022 | 00:41 Uhr
geschrieben von Birgit Schwarz
Die ENSTROGA hat meinen Vertrag mit Preisbindung gekündigt und gleichzeitig den Preis verdoppelt.
Ich hatte zwei Verträge bei der ENSTROGA mit gleichen Konditionen.
Als die ENSTROGA die Verträge gekündigt hat, habe ich sofort bei beiden Verträgen die Abschlagzahlungen eingestellt. Bei dem Vertrag, wo sich schon ein Guthaben mit den niedrigen Abschlägen angesammelt hatte, hat die ENSTROGA darauf bestanden noch einen Abschlag zu Zahlen. Da ich darauf hingewiesen hatte, dass sie doch erstmal eine Schlussrechnung erstellen sollten haben sie mir das Inkasso auf den Hals gehetzt.
Die Kosten für das Inkasso bin ich nicht bereit zu zahlen.
Was kann ich machen?
Meine Forderung an ENSTROGA AG:
Die Kosten für das Inkasso nicht zahlen zu müssen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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