Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 118 Views | 07.04.2022 | 10:34 Uhr
geschrieben von Niels-Ingo Press

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Fehlerhaft: Schlussrechnung und Schlussrechnungskorrekturen

Bestell-/Kundennummer: 242 129 342 555

Der Zahlbetrag steigt, obwohl zwei Monate (wegen Mietvertragsende und Auszug) in der „korrigerten“ Schlussrechnung rausgerechnet wurden. Außerdem werden (wegen berechtigter Beanstandung) bereits weggenommene Mahngebühren, wieder dazugerechnet.

Ich beziehe mich auf die letzten beiden „korrigierten“ Schlussrechnungen von Ihnen.

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Leider wurde in der bereits korrigierten Schlussrechnung vom 02.02.2022 die Zeit nach meiner Wohnungsübergabe am 26.04.2021, also die Zeit vom 27.04.2021 bis 25.06.2021 immer noch nicht herausgerechnet, weswegen ich erneut um Korrektur bitten musste.

In der neuen korrigierten Schlussrechnung vom 21.03.2022 wurde zwar der Zeitraum vom 01.05.2021 bis 25.06.2021 herausgenommen. Aber obwohl fast zwei Monate herausgerechnet wurden, hat sich der Rechnungsbetrag sogar noch erhöht. Wie geht denn das? Ganz einfach: Aus der Forderung der Rechnung vom 14. Juli 2021 mit der Nr. 212728880058, die in der korrigierten Schlussrechnung vom 02.02.2022 mit 57,43 € bestimmt wurde, werden jetzt plötzlich 82,20 €. Außerdem werden die wegen berechtigter Beanstandung und Mahnstopp bereits herausgenommenen Mahnpauschalen (2,20 €) wieder dazugerechnet.

Meine Bitte: Bleiben Sie um der Stimmigkeit willen bei der Forderung der Rechnung (212728880058 vom 14. Juli 2021), wie sie in der korrigierten Schlussrechnung vom 02.02.2022 angegeben wurde, also bei 57,43 € und rechnen Sie die Mahnpauschalen (in Höhe von 2,20 €) nicht wieder dazu.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Stimmigkeit: 57,43 € Forderung (wie am 2.2.22, nicht 82,20 €), 0 € Mahnpauschalen (statt 2,20 €)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.04.2022 | 10:34
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Niels-Ingo,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wir haben Ihr Anliegen gern an die zuständige Fachabteilung bei uns für Sie weitergeleitet. Unsere Kollegen prüfen das Ganze so schnelles geht für Sie und kümmern sich dann um alles Weitere.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


03.05.2022 | 02:04
von Niels-Ingo Press noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde mir bis jetzt keine einzige korrekte Rechnung bzw. Rechnungskorrektur zugeschickt. Meine sowohl mündlich wie schriftlich formulierten Einwände und Belege wurden bedauerlicherweise bis jetzt vollkommen unzureichend berücksichtigt. Dabei hatte ich eine einfache Lösung vorgeschlagen.


03.05.2022 | 02:19
von Niels-Ingo Press noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.06.2022 | 02:02
von Niels-Ingo Press noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2022 | 10:09
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Niels-Ingo,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Es tut uns sehr leid, dass Ihr Anliegen noch nicht für Sie geklärt ist. Wir haben unsere zuständigen Kollegen direkt noch einmal darüber informiert und dort um schnelle Erledigung gebeten. Diese kommen so schnell es geht wieder auf Sie zu.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



13.06.2022 | 17:47
von Niels-Ingo Press noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich würde gern damit abschließen. Deswegen wiederhole ich noch einmal meinen Vorschlag für eine stimmige Rechnung:

57,43 € Forderung (wie am 2.2.22, nicht 82,20 €), 0 € Mahnpauschalen (statt 2,20 €).


11.07.2022 | 16:50
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


11.07.2022 | 16:50
von Niels-Ingo Press gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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