240 Views | 23.11.2022 | 10:32 Uhr
geschrieben von Martin Heuer

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigungsrecht nicht anerkannt

Zuvor gemachte Kündigungen wurden auch nicht akzeptiert. Nach Terminbestätigung Strompreis verdreifacht.

Ich hatte am 06.12.2021 mir telefonisch einen Stromvertrag von Voxenergie aufschwatzen lassen. Diesen hatte ich dann widerrufen, jedoch ohne Erfolg. Der Vertrag beinhaltete einen Arbeitspreis von 29,27 Cent/kWh und einen Grundpreis von 12,50/Monat.

Da mein Vertrag bei E.ON noch bis zum 30.11.2022 läuft, erhielt ich dann am 06.11.2022 eine Terminbestätigung von Voxenergie zum 01.12.2022 und gleichzeitig einen neuen Arbeitspreis von 102,80 Cent/kWh und einen Grundpreis von 25,57/Monat.

Hiermit war ich natürlich nicht einverstanden und machte am 11.11.2022 von meinem Sonderkündigungsrecht per Einschreiben gebrauch. Die Kündigung wurde dann mit Schreiben von Voxenergie vom 15.11.2022 nicht anerkannt. Anfang Dezember will Voxenergie dann einen Abschlag von 156 EUR/Monat von meinem Konto abbuchen. Ich bin verzweifelt und werde die Abschlags-Abbuchung auf jeden Fall stornieren.

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Kommentare und Trackbacks (4)


30.11.2022 | 16:36
von Martin Heuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch die zweite Kündigung wegen Sonderkündigungsrecht wegen der massiven Preiserhöhung wurde immer noch nicht anerkannt.
Aber ich werde keine 102,8 Cent/kWh an Strom zahlen. Wenn Voxenergie den Abschlag in Höhe von 156€ von meinem Konto abbucht, werde ich den Betrag zurück buchen.


14.12.2022 | 18:45
von Martin Heuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Voxenergie hat jetzt zwar schriftlich die Beendigung des Vertrages nach der dritten Kündigung und Drohung mit Anwalt bestätigt. Jedoch habe ich immer noch keine Endabrechnung. wobei ich nicht weiß was Voxenergie berechnen will, da ich fristgerecht vor Vertragsbeginn gekündigt hatte.


15.12.2022 | 19:34
von Martin Heuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute eine Mahnung von Voxenergie bekommen, obwohl der Vertrag vor Vertragsbeginn fristgerecht gekündigt wurde und es somit zu keiner Belieferung von Voxenergie gab. Außerdem wurde die Kündigung von Voxenergie am 30.11.22 anerkannt.

Meine Antwort:
xxxxxxxxxxx Lehrte d. 15. 12.2022
xxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx

Voxenergie GmbH Kunden- Nr. 8790466849
Großbeerenstraße 2-10 Auftrags- Nre. AFT-Vox-00852906
12107 Berlin Zählernummer: xxxxxxxxxxxxxxxxx

Ihr Schreiben/Mahnung vom 13.12.2022

Sehr geehrte Damen/ inen und Herren/inen,

hiermit nehme ich Bezug auf ihre Mahnung vom 13.12.2022 (158,44€).
Wie Sie wissen, hatte ich von meinem Sonderkündigungsrecht vor dem 01.12.2022 Gebrauch gemacht und Sie hatten mir die Aufhebung des Vertrages, mit Schreiben vom 30.11.22 bestätigt.
Da dadurch gar kein Vertrag und Belieferung zu Stande gekommen ist, sehe ich mich auch in keiner Weise gezwungen auf ihre wucherhafte Forderung einzugehen. Mich hat seit dem 01.12.2022 der Grundversorger EON beliefert.
Und nun zu meiner Forderung:
3 Einschreiben mit Rückantwort je 5,40€ = 16,20€
3 Stunden Arbeit für Antwort auf Schreiben je 35€ = 105,00€
------------------------------
121,20€
Ich möchte Sie bitten mir den ausstehenden Betrag bis zum 30.12.2022 auf mein Konto unter dem Verwendungszweck „ Nie wieder Voxenergie“ zu überweisen.
Kontonummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxxxxxxx


06.01.2023 | 11:04
von Martin Heuer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe zwar von Voxenergie ein Schreiben bekommen, das mein Vertrag aufgelöst wird. Habe aber immer noch keine Schlussabrechnung. Außerdem erhalte ich immer noch Mahnungen meinen Abschlag in Höhe von 156 € zu zahlen, obwohl ich den hälftigen Betrag überwiesen habe.




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