209 Views | 01.04.2024 | 14:36 Uhr
geschrieben von Kersten Gattermann
Unser Sohn wollte heute den Ostergutschein beim Wunschgutschein einlösen.
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Dies ist aber nicht möglich, da dieser Code schon eingelöst worden ist.
Wie ist das denn möglich? Ein Bild zur Fehleranmeldung anbei.
Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH:
15 EUR
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Nachfolgend muss ich nun spekulieren: Es ist meiner Ansicht nach durchaus nicht unwahrscheinlich, dass das wesentliche Geschäftsmodell des Unternehmens darin liegen könnte, Gutschein Codes auf dem Graumarkt zu erwerben. Das ist dann nicht von vornherein illegal. Sollte ich mit meiner Vermutung recht haben, dann würde so etwas aber dazu führen, dass ein gewisser Teil der Gutscheincodes schon bei Erwerb durch das Unternehmen nicht mehr gültig ist. Wie gesagt, ich formuliere hier sehr vorsichtig.
Ausgehend von den zahlreichen Beschwerden hier auf dieser Seite, sollte bei einer Beschwerde des Kunden aber durchaus zu erwarten sein, dass das Unternehmen dann den Kaufpreis des Gutscheins erstattet oder einen neuen und hoffentlich gültigen Gutschein Code versendet.
Die vorherigen Ausführungen gelten natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass nicht der Kunde selbst versehentlich oder auch unbemerkt den gekauften Code bereits selbst eingelöst hat.