Von TelDaFax i.I. beantwortete Beschwerde. | 369 Views | 21.06.2010 | 20:46 Uhr
geschrieben von David S.

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Inkassostelle nicht über Abschlagzahlung informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

unter der Kundennummer 3634084 beziehen wir von Ihnen Gas. Mit Schreiben vom 20. 04. diesen Jahres fordern Sie eine Abschlagzahlung von 802,00 €. Dieser Wert wurde - durch Ihr Servicecenter - wieder nach unten korrigiert, da wir in der kurzen Zeit, die wir hier wohnen, nachweislich weniger verbraucht hatten.

Dies bestätigten Sie mir mit Schreiben vom 08. 06. 2010 nochmals schriftlich. Der neue Abschlag in Höhe von 403,00 € würde rückwirkend zum April diesen Jahres (also "in den nächsten Tagen") gemäß der erteilten Einzugsermächtigung eingezogen.

Wurde er nicht. Stattdessen flattern uns seit Wochen regelmäßig Mahnungen, zuletzt die "letzte außergerichtliche Mahnung" am 10. 06. (also ganze zwei Tage, nachdem Sie den Abschlag eigenhändig angepasst hatten) über die 802,00 € ins Haus.

Meine Damen und Herren,

diese 802,00 € sind vom Tisch, das haben Sie uns schriftlich bestätigt. Bitte buchen Sie wie vereinbart die 403,00 € ab und belästigen uns nicht weiter!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 403, 00 € abbuchen und Mahnungen umgehend einstellen, beim Kunden entschuldigen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2010 | 12:25
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo David S,

danke für Ihre Rückmeldung, wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen konnten. Wie bereits per Mail an Sie geschrieben, sollten alle Unklarheiten gelöst sein. Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen unter reklamation spider monkey teldafax. de gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TelDaFax Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.06.2010 | 11:56
von H. L. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von H. L. Ich kann nur raten, dass jeder sich rechtliche Hilfe nimmt, wenn es um absurde Bürokratie geht, selbst wenn man Geld für sein Recht bezahlen muss.
In diesem Fall wird wie immer die eine Hand nicht wissen, was die andere macht. Falsche Abschlagszahlungsforderungen sind oft der Fall, sorgfältig prüfen lassen und jeden Brief per Einschrieben mit Rückschein machen. Durch Ärger und Mehraufwand kannst die Unkosten geltend machen, die dir dadurch entstanden sind.

Wenn nachweisbar ist, dass sie deine Bankverbindung haben und nicht abbuchen den richtigen Betrag, einen Anwalt den Fall geben und du wirst sehen, wie schnell die zur Besinnung kommen.

Lg




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