Durch Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland gelöste Beschwerde. | 3324 Views | 10.09.2010 | 12:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2420946

Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Hamburg)

Erschlichende Mitgliedschaften durch den Lohnsteuer Hilfe Ring

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nicht der einzige bin, der, ohne es zu wissen, ein Dauer Mitglied im Lohnsteuer Hilfe Ring geworden ist, nur weil er eine Vollmacht zur Erledigung seiner Lohnsteuer unterschrieben hat.

SCHLAGWORTE

Da ich vor zwanzig Jahren schon einmal beim Lohnsteuer Hilfe Ring gewesen bin und auch schon damals unwissentlich ein festes Mitglied geworden bin, wollte ich dieses mal im Februar 2009 sicher gehen und habe meinen Sachbearbeiter mehrfach darüber informiert, dass ich, da ich auf unbestimmte Zeit erwerbslos sein werde, kein Interesse daran habe, ein festes Mitglied im Lohnsteuer Hilfe Ring zu werden.

Als er mir ein paar Minuten später ein Formular über den Tisch reichte mit den Worten, dass er eine unterschriebene Vollmacht von mir benötigte zur Erledigung meiner Lohnsteuer, habe ich, was natürlich ein Fehler war, das Dokument nicht durchgelesen, weil ich ja annahm, dass es nur eine Vollmacht sei und kein "kombinierter Vertrag von Vollmacht und Mitglieds-Antrag" war.

Bevor ich jetzt gegen den Lohnsteuer Hilfe Ring vor Gericht ziehe, würde ich doch gerne wissen, wie wasserdicht solche Kombiverträge vor Gericht sind, insbesondere wenn man seinem Sachbearbeiter mehrfach mündlich darüber informierte, dass man kein Interesse an einer Mitgliedschaft habe.

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Meine Forderung an Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.: Stornierung der Jahresmitgliedschaft 2010 beim Lohnsteuer Hilfe Ring


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2010 | 21:07
Firmen-Antwort von: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Abteilung: Kommunikation & Marketing

Die Mitgliedschaft im Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. ist Grundvoraussetzung, um die steuerliche Hilfe des Vereins in Anspruch zu nehmen. Diese Verbindung zwischen Mitgliedschaft und Unterstützung trifft auf alle Lohnsteuerhilfevereine zu und ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Selbstverständlich kann die Mitgliedschaft im Verein gekündigt werden: jeweils bis zum 30. September zum Ende des Jahres.

Diese Informationen werden grundsätzlich mündlich mitgeteilt, können aber auch auf den ausgehändigten Formularen nachgelesen werden – und dort nicht im Kleingedruckten sondern deutlich abgesetzt.

Ergo: Mitgliedschaften werden nicht erschlichen – vielmehr ist ohne die Mitgliedschaft eine steuerliche Hilfeleistung durch Lohnsteuerhilfevereine schlichtweg nicht möglich.

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Kommentare und Trackbacks (7)


10.09.2010 | 13:24
von ReclaBoxler-4380176 | Regelverstoß melden
"Habe ich, was natürlich ein Fehler war, das Dokument nicht durchgelesen." Sie haben unterschrieben und nur das zählt. Und haben jetzt zum zweiten Mal den gleichen Fehler gemacht!
Wann begreifen die Menschen endlich mal, dass man das, was man unterschreibt, durchzulesen hat und sich nicht auf die treuen Augen eines Sachbearbeiters etc. verlassen darf?

10.09.2010 | 15:53
von ReclaBoxler-4122629 | Regelverstoß melden
Mag ja sein, liebe ReclaBoxler-4380176, unterschrieben ist unterschrieben, aber würde ich die Probleme los werden, wenn ich meinen Sachbearbeiter, der meine Einwände auf dem ("Vollmacht, Mitglieder-Antrag") hätte festhalten müssen, wegen Unterschlagung, anzeigen würde?
Michael68

10.09.2010 | 16:31
von ReclaBoxler-4122629 | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meiner Erklärung von heute!

Vor 20 Jahren so wie auch vor einem Jahr war mir nicht klar, wie ich ohne einen Mitgliedsantrag Mitglied im Lohnsteuer Hilfe Ring geworden bin.
Das war mir erst klar, als ich vom Lohnsteuer Hilfe Ring eine Vertragskopie zugesandt bekam, in der ich sehen konnte, dass es ein kombinierter Vertrag gewesen ist und kein einzelner, in dem man eine Vollmacht oder einen Mitgliedsantrag unterzeichnet.
Jetzt bin ich natürlich schlauer und werde in Zukunft nicht mehr auf solche Verträge reinfallen.

Michael68

10.09.2010 | 18:25
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2420946 bzw. Michael68: Wasserdicht ist das allenfalls für den Lohnsteuer-Hilfering, aber nicht für Sie! Im Gegenteil.

10.09.2010 | 21:14
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Im Februar 2009 sind Sie für mindestens ein Jahr Mitglied geworden und hatten Anspruch auf Beratung für den Rest des Jahres. Wenn Sie Ihren unterschriebenen Vertrag durchgelesen hätten, müsste Ihnen aufgefallen sein, dass Sie in einer gewissen Frist die Mitgliedschaft aufkündigen können.
Die Sachbearbeiter haben nur ihre Routine gemacht und auf Spatzen sollte man nicht mit Kanonen schießen und gleich das Gericht anrufen.
Dem Richter wäre wohl der Kragen geplatzt.

13.09.2010 | 08:59
von Der Steuerberater | Regelverstoß melden
In unserem Berufstand ist man froh, dass man Dauermandate hat. Gegenüber einem Hilfeverein halte ich reisende Menschen nicht auf. Ich gehöre noch zu den Menschen, bei denen das Wort gilt. Ich hasse Verträge mit 20 Kleingedruckten, nur mit Lupe lesbaren Fußnoten.

Aber meine berufliche Zeit ist Gott sei Dank bald zu Ende. Die Menschen nach mir ersticken nämlich in Papier.

26.09.2010 | 22:46
von ReclaBoxler-2420946 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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