Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 334 Views | 30.05.2011 | 15:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5233611

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio reagiert nicht trotz fehlerhafter Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1239766

Die Kommunikation von stromio mit seinen Kunden ist aus meiner Sicht ungenügend.

SCHLAGWORTE

In meinem Fall hatte stromio einen viel zu hohen Stromzählerstand "geschätzt", obwohl ich den Stand extra telefonisch am 11.03.2011 korrekt durchgegeben hatte. Dass diese telefonische Zählerstandmeldung überhaupt erforderlich wurde, lag daran, dass ich rückwirkend einen Zwischenstand in das Internet-System von Stromio eingegeben wollte und danach den Endstand.

Allerdings kam dabei dann die Meldung, einen zweiten Zählerstand könne ich erst nach vier Wochen wieder eingeben. Aufgrund einer stromio-Schätzung, die ca. 600 kwh über dem Ist-Wert lag, wurden mir dann mehr als 100 EUR zu viel abgebucht.

Daraufhin verfasste ich vier E-Mails (alle mit Eingangsbestätigung) und rief einmal zwischendurch bei der Kundenhotline an. Bei diesem Telefonat, das am 05.04.2011 geführt wurde (Name der Mitarbeiterin ist bekannt, sie wollte sich persönlich um schnelle Reaktion kümmern), wies ich auf meine E-Mails hin, nannte extra noch meine E-Mail-Adresse, um das Auffinden meiner E-Mails zu beschleunigen, und drohte damit, die Abbuchung zurück zu belasten.

Stromios Reaktion: --

Nachdem stromio auch eine zweite Frist zur Korrektur verstreichen ließ, musste ich wg. der 6-Wochen-Frist reagieren und habe die Abbuchung zur Rückbuchung angewiesen. Interessanterweise erhielt ich dann von stromio ca. eine Woche später eine korrigierte Abrechnung, bei der ich plötzlich ein Guthaben von deutlich mehr als dem vorher abgebuchten Betrag hatte. Ebenfalls erstaunlich: Trotz des deutlich niedrigeren Verbrauchs wurde die geforderte monatliche Vorauszahlung nicht verringert.

Einen weiteren Tag später erhielt ich eine Mahnung inklusive Gebühr für Rücklastschrift sowie Mahnung (13 EUR). Einige Tage später erhielt ich eine Gutschrift von ca. 35 EUR überwiesen.
Aber: ich erhielt keinen Brief, in dem mir geantwortet wurde. Keine Reaktionen auf den stromio Fehler mit der zu hohen Abbuchung. Keine Entschuldigung (sorry, aber es soll ja noch Unternehmen geben, die sich für eigene Fehler entschuldigen).

Ich habe Stromio noch einmal angeschrieben, habe meine Punkte zusammengefasst und hoffte, dass endlich eine Reaktion kommen würde.

Stromios Reaktion: --

Aktueller Stand: Ich habe keine Ahnung, wie es weitergeht. Habe stromio vorsorglich auch in dem Brief mitgeteilt, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige. Habe meine Abbuchungsvollmacht widerrufen.

Ich möchte jetzt möglichst schnell und sauber aus dem Vertrag mit stromio raus. Diese Art von Geschäftsgebaren möchte ich nicht länger erdulden. Ich kann meine Zeit sinnvoller verbringen als damit, einem Unternehmen seine mangelhafte Kommunikation zu erläutern.

Mir reicht's!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Antwort auf meine Briefe, Stornierung von Mahn- und Rücklastschriftgebühren, schnellstmögliche Aufhebung des Stromliefervertrages


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


07.06.2011 | 20:25
von ReclaBoxler-5233611 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach zehn Wochen hat sich stromio endlich bewegt und auf meine Briefe, E-Mails, Anrufe geantwortet. Zwar ist man nur auf zwei von viel mehr Punkten eingegangen, aber ich möchte meine Nerven nicht länger strapazieren. Kündigung per Ende Feb. 2012 ist von stromio schriftlich bestätigt worden!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!