Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio stellt falsche Schlussabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 1239733
Ich habe von Stromio ab 01.03.2010 Strom bezogen zu einem kWh Preis von vereinbarten 20,09 Cent. Nach Mitteilung einer Preiserhöhung zum 01.01.2011 (wg. der EEG-Umlage) am 07.12.10 habe ich das Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und den Vertrag gekündigt.
In der Schlussabrechnung wurden jetzt aber andere Preise abgerechnet und zwar ab 01.09.10 und ab 01.01.11. Da ich trotzdem noch ein Guthaben habe, sollte ich nun ca. 80 Euro weniger ausgezahlt bekommen.
Über die Preiserhöhung zum 01.09.10 habe ich keine Mitteilung erhalten (sonst hätte ich direkt gekündigt) und die Preiserhöhung zum 01.01.11 wurde nicht wie in den AGB vereinbart sechs Wochen vorher angekündigt! Seitdem habe ich Stromio mehrfach aufgefordert, die Schlussabrechnung zu korrigieren und mir zumindest schon mal den unstreitigen Betrag auszuzahlen.
Doch ich erhalte auf meine zahlreichen Mails und anrufe nur inhaltslose Antworten und komme nicht weiter. Werde nun einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen.
08.07.2011 | 13:50
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamationstromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
hier meine Mail an die Reklamationsabteilung von Stromio. Ich kann allen Leuten nur raten, die Finger von diesem "Unternehmen" zu lassen. Sonst geht es auch nachher so wie den ehemaligen Kunden von Teldafax.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nein, Sie konnten mein Anliegen immer noch nicht zu meiner Zufriedenheit klären!
Das einzige, was ich bisher von Ihnen erhalten habe, ist ein Versprechen, dass das unstreitige Guthaben ausgezahlt wird, was aber auch mehr als Zeit wird. Außerdem glaube ich das auch erst, wenn ich das Geld auf dem Konto habe.
Der wichtigere Punkt war aber die Erstellung einer neuen, korrekten Schlussabrechnung mit den bei Vertragsabschluss geltenden Preisen.
Im Anhang finden Sie ein weiteres Mal meinen Widerspruch zu Ihrer Schlussrechnung.
Ich bitte erneut um Erstellung einer korrekten, der vertraglichen Vereinbarung entsprechenden, Schlussrechnung.
MfG
Viktor Schartner
Handeln Sie endlich, beantragen Sie einen Mahnbescheid oder gehen Sie gleich zum Anwalt, um die Angelegenheit für Stromio noch teurer zu machen.
Und heute betteln Sie wieder nur um eine korrekte Schlussabrechnung (dies jetzt offenbar seit sechs Monaten).
Wäre ich eine Firma und Sie mein Kunde, würde ich Sie noch viel länger am Nasenring durch die Manege führen. Denn: Hunde, die bellen, beißen nicht. Und Sie beißen nicht, also selbst schuld!
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
"Sehr geehrter Herr Schartner,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.07.2011.
Gern haben wir den geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihre Schlussrechnung storniert und werden auf die Preisanpassung zum 01.09.2010 und auf die staatliche Erhöhung der EEG Umlage zum 01.01.2011 verzichten.
Wir werden Ihre Schlussrechnung neu erstellen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld da es uns aktuell nicht möglich ist Rechnungen zu erstellen. Dies ist auf einen systemtechnischen Fehler zurückzuführen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam"
--> Als gelöst werde ich die Beschwerde aber erst markieren, wenn ich das Geld auf dem Konto habe.
Also: Wie hier schon mehrfach gebloggt, Einschreiben mit Rückschein an Stromio mit konkreter Fristsetzung (max. 10 Tage), danach Mahnbescheid oder RA einschalten. Am besten wäre es, wenn jemand (Gläubiger) Antrag auf Insolvenz gegen Stromio stellen würde.