464 Views | 28.07.2011 | 18:15 Uhr
geschrieben von Friedhelm Ernst

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom stellt zwei Jahre später Forderungen

Bestell-/Kundennummer: D10900000380087

Nachdem am 28.02.2009 das Vertragsverhältnis zum Ende des dritten (!), im Voraus bezahltem, Vertragsjahres mit FlexStrom einvernehmlich beendet wurde und ein anderes Unternehmen die Lieferung übernahm, trudelte urplötzlich im Mai 2011 ein Schreiben mit einer Forderung in Höhe von 232,irgendwas € eines Inkasso-Unternehmens ein (ohne Inkasso-Kosten).

SCHLAGWORTE

Ich habe diesen Sachverhalt seinerzeit in dieses Portal eingestellt mit meiner wahrheitsgemäßen Antwort an das Inkasso-Unternehmen, keinen Vertrag mit der Firma zu haben.

Nunmehr erreichte mich ein zweites Schreiben mit kopierter Rechnungsaufstellung - und:

die Rechnung von FlexStrom ist datiert vom Januar 2011, also knapp zwei Jahre (!) nach dem Ende des Vertrages.

Da ich die Wohnung, die seinerzeit die Verbrauchsstelle war, im August 2009 verkaufte, hatte ich erhebliche Mühe, die in der Rechnung aufgeführten Verbrauchsdaten zu überprüfen, zumal nach unstrittigen abgelaufenen Verträgen diese doch wohl spätestens nach einem Jahr vernichtet werden können.

(Nebenbei bemerkt, kann ich die Forderungen von FlexStrom widerlegen durch kontinuierliche Aufzeichnungen und gemeinsamer Zählerstandsübergabe mit den neuen Eigentümern).

Allerdings ergeben sich einige Fragen und dazugehörige Antworten, die vielleicht auch die Staatsanwaltschaft interessieren dürften:

Frage: Warum kommt wohl die Schlussrechnung nach zwei Jahren?

Eventuelle Antwort: Weil die allermeisten dann den Mist schon längst entsorgt haben?

Frage: Warum schreibt man kein Brieflein, sondern bemüht ein kostspieliges Inkasso-Unternehmen?

Eventuelle Antwort: Könnte man damit vielleicht viel besser einschüchtern? Und Inkasso-Firmen müssen auch leben!

Frage: Warum ist der Verbrauch überhöht aufgeführt?
Antwort: Das wird nur FlexStrom wissen!

Fazit: Auch nach längst geschlossenen Verträgen, die Beanstandungen liefern, trotzdem einen Extraordner mit alten Vertragsdaten und gemeldeten Verbräuchen aufheben!

Und ich weiß jetzt:

Das tolle, aktuelle Angebot von FlexStrom, übermittelt von Vergleichsportalen, wie "verivox“ oder „check24“, kommt in den ersten zwölf Monaten (und nur diese werden mit anderen, seriösen Vertragsofferten verglichen) durch hohen Rabatte um einige 100,-- € günstigere Kosten auf den Stromverbraucher zu als bei den örtlichen Grundversorgern. Aber die zweiten zwölf Monate reißen dann ohne Rabatte mit extrem hohen Grund- und Verbrauchsgebühren (ca. 30 Cent/kWh!) die Gesamtkosten der zwei Jahre deutlich höher als die Masse der Grundversorger!
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Meine Forderung an FlexStrom AG: Ein bisschen Ruhe wäre nett!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


01.08.2011 | 15:53
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
E-mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

05.08.2011 | 09:00
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.08.2011 | 09:21
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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29.08.2011 | 12:11
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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19.09.2011 | 13:36
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.12.2011 | 09:10
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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