Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1206 Views | 27.07.2011 | 10:07 Uhr
geschrieben von Jutta Hirdes

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Warum lassen Sie mich nicht aus der Ersatzversorgung

Bestell-/Kundennummer: 282007857694

Nach der Insolvenz von Teldafax bin ich in die Ersatzversorgung der E-ON Mitte gerutscht. Habe aber schon vorsorglich einen anderen Anbieter gehabt, da mein Vertrag mit der Teldafax zum 31.07.11 ausgelaufen und gekündigt war.

SCHLAGWORTE

Nun versucht mein neuer Anbieter seit Mitte Juni eine Freischaltung bei der E-ON Mitte zu bekommen! Warum klappt das nicht? Meiner Meinung stellen Sie sich bewusst dumm, um mich möglichst lange in der teuren Grundversorgung zu lassen. Sie bemängeln, dass die Zählernummer nicht stimmt, aber nach eigener Aussage (telefonisch) sind nur die letzten drei Ziffern für sie relevant. Die werden ihnen aber gemeldet und sie blicken mal wieder nicht durch. Das gleiche Spiel hatte ich schon letztes Jahr beim Versorgerwechsel.

Ich bin nicht bereit, ihnen weiterhin die teure Grundversorgung zu zahlen und wenn sie nicht unverzüglich eine Netzfreischaltung an meinen neuen Stromanbieter geben, geht dieser Vorgang an die Bundesnetzagentur, den Verbraucherschutz und meine Rechtsschutzversicherung!

Hier nochmal die Zählernummer 9 2 7.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Schalten sie endlich das Netz für meinen neuen Stromanbieter frei


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2011 | 14:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Hirdes,

bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihrem Wechsel zu einem neuen Lieferanten nicht im Weg stehen.

Ihren Vertrag bei uns haben wir zum 31. Juli 2011 beendet. Seit 1. August 2011 werden Sie von Ihrem neuen Versorger beliefert.

Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis: Als Ihr örtlicher Grundversorger haben wir Ihre Versorgung sichergestellt als Ihr vorheriger Lieferant insolvent wurde. Auf uns können Sie sich verlassen. Wir freuen uns, wenn wir Sie in Zukunft von unseren Produkten überzeugen können und Sie wieder einmal mit Energie beliefern dürfen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (8)


27.07.2011 | 10:15
von Jutta Hirdes | Regelverstoß melden
Ach ja, natürlich erwarte ich eine rückwirkende Freigabe zum 01.07.2011.

27.07.2011 | 15:45
von Jutta Hirdes | Regelverstoß melden
Ich habe ja bereits einen neuen Lieferanten, der versucht seit Mitte Juni bei E ON Mitte zu kündigen, aber der Eon fällt ja immer was anderes ein, jetzt liegt es an der Zählernummer. Aber der neue Lieferant meldet die richtige Nummer!

27.07.2011 | 19:07
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
Geht auch ohne Anwalt.
E-mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern!
Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

03.08.2011 | 13:04
von Jutta Hirdes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon Mitte und Eon AG sind sich nicht einig. Warum auch immer und es wird mal wieder ein technisches Problem vorgeschoben.


14.08.2011 | 17:35
von Jutta Hirdes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe jetzt Zusage, dass neuer Anbieter Zugang ab 01.08. hat.


23.08.2011 | 15:15
von M. Felsberg | Regelverstoß melden
Erlebe derzeit sehr ähnliches.
Hier mein Schr. vom 23.8.2011 an die Bundesnetzagentur:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 1.1.2010 wurde ich von Teldafax mit Gas beliefert. Diesen Vertrag habe ich am 30. Mai 2011 per Einschreiben gekündigt. Die Kündigung erfolgte zum 1. Juli 2011 aufgrund der am 14. Mai 2011 angekündigten Preiserhöhung.

Am 27. Mai 2011 habe ich mit Hitenergie einen Liefervertrag per 1. Juli 2011 geschlossen. Seit 17. Juni 2011 werde ich, aufgrund der Insolvenz von Teldafax, ersatzweise von EON-Mitte beliefert.
Die Ersatzbelieferung wurde von Hitenergie bei EON-Mitte gekündigt. Leider hat die EON-Mitte diese Kündigung durch Hitenergie nicht akzeptiert.
Am 1. August 2011 teilte mir Frau L. von EON-Mitte telefonisch mit, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Von Hitenergie wurde mir mitgeteilt, dass gem. § 38 EnWG bei Ersatzversorgung keine Kündigungsfrist während der ersten drei Monate erforderlich sei.

Dies habe ich dem Vorstand von EON-Mitte am 2. August, am 9. August und am 17. August 2011 schriftlich mitgeteilt (siehe Anlage).
Es erfolgte bisher keinerlei Reaktion.
Auf meine heutige telefonische Nachfrage bei Hitenergie nach dem Vertragsstand wurde mir telefonisch und per E-Mail (siehe unten) mitgeteilt, dass der Auftrag zur Belieferung mittels Schreiben durch EON-Mitte per 25. Juli 2011 (ohne Gründe) entzogen wurde.
Hitenergie teilte mir weiter mit, dass sie darauf keinen Einfluss hätten und ich mich neu bei Hitenergie anmelden müsse.

Zwischenzeitlich gibt es den zwischen Hitenergie und mir vereinbarten Tarif nicht mehr und ich kann nur zu schlechteren Bedingungen einen neuen Vertrag bei Hitenergie abschließen.
Außerdem zahle ich monatlich an EON-Mitte ebenfalls höhere Beiträge, als dies bei Hitenergie der Fall wäre.

Das Verhalten von EON-Mitte halte ich gelinde gesagt für dreis und werde ab sofort keine Zahlungen mehr an EON-Mitte leisten.

Ich hoffe, dass der Gesetzgeber entsprechende Regelungen zum Schutz der Bürger gegen solches Verhalten der Energieversorger getroffen hat und bitte um schnellstmögliche Hilfe durch die Bundesnetzagentur.

Vielen Dank und freundliche Grüße
M. aus Felsberg

23.08.2011 | 22:19
von J. H. | Regelverstoß melden
Hallo M. aus Felsberg,

ich habe Eon Vertrieb nicht Eon Mitte ganz klar einen Termin gesetzt und wäre der nicht eingehalten worden, auch den Rechtsanwalt eingeschaltet. Bundesnetzagentur einfach mehrfach anschreiben. Und darauf bestehen, dass sie rückwirkend bei Hitstrom freigeschaltet werden. Bei mir hat der Wechsel jetzt zwar zum 01.08. geklappt, aber Eon Vertieb gibt bei hitstrom eine Jahresverbrauchsprognose von 6450 kwh für mich an, wo sie die Zahl her haben, weiß ich auch nicht. Mein Verbrauch (Zweipersonenhaushalt) ist genau die Hälfte. Es ist ein nervenaufreibender Kampf. Wünsche Ihnen viel Glück und lassen Sie nicht locker.
mfg
J. H

21.11.2011 | 17:43
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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