FlexStrom AG (Berlin)
Aktionbonus nach Mindestvertraglaufzeit nicht erhalten
Bestell-/Kundennummer: VertragsNr. 900001166790 RechNr. 1053281 07.07.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Korrektur der Schlussrechnung vom 07.07.2011.
Ich war vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010 ein Jahr bei Flexstrom unter Vertrag. Mit der Vertragsbestätigung vom 29.09.2009 wurde mir nach zwölf Monaten ein Aktionsbonus von 120 € versprochen, der mit der Jahresrechnung erstattet wird. Die letzte Schlussrechnung erhielt ich mit Datum 07.07.2011, ohne dass der Aktionsbonus verrechnet wurde.
Seit fünf Wochen korrespondiere ich per e-Mail mit FlexStrom und sie weisen auf die AGB Punkt 7.3 hin, der öfters geändert wurde, aber in 2009 sehr unklar war (siehe Urteil Amtsgericht Tiergarten AZ 3 C 377/10, es gibt auch noch andere verbraucherfreundliche Urteile).
Der Vertrag sollte nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt sein, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Ich wurde vom 01.11.09 00:00 Uhr bis 31.10.2010 24:00 Uhr mit Strom beliefert. Ab 01.11.2010 00:00 Uhr wurde die Kündigung erst wirksam! Ein Vertrag ist erst dann gekündigt, wenn die Kündigung wirksam wird.
Ich habe einen Rechtsanspruch, da ich die zwölfmonatige Mindestlaufzeit eingehalten habe, den ich auch Notfalls einklagen werde. Zinsen und Gebühren gehen auf Ihre Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.
Zitat: "Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen.
"Wir werden die künftige Gestaltung des Tarifrechners überprüfen. Wenn nicht unübersehbar auf die mehr als einjährige Laufzeit, also in der Regel mindestens zwei Jahre, als Voraussetzung für den Bonus hingewiesen wird, werden wir erneut einschreiten.
Außerdem werden wir auch die B e t r e i b e r von P r e i s v e r g l e i c h s s e i t e n zu entsprechender Transparenz auffordern", kündigt Susanne Nowarra, Juristin in der Verbraucherzentrale an." (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
ich habe genau das gleiche Problem bzw. die gleiche Beschwerde. Inzwischen hat Flexstrom das Inkassobüro IHD Inkasso GmbH beauftragt, den Betrag der Schlussrechnung einzutreiben. Momentan warte ich auf eine Stellungsnahme des Inkassobüros bezüglich meines Widerspruchs. Da die Mehrdeutigkeit der Ziffer 7.3. unter anderem in vielen Gerichtsurteilen belegt worden ist, werde ich es auf eine Klage ankommen lassen und mir dann einen Anwalt nehmen.
Allen viel Erfolg und gute Nerven
P. S.
Zu der zw. Juli 2009 und Juni 2011 gültigen Fassung von Ziffer 7.3 ist mir jedoch bislang nur ein einziges Urteil bekannt: LG Heidelberg vom 29.12.2010 (12 O 76/10 KfH).
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese Version eindeutig formuliert ist, und zwar dahingehend, dass jedem, der mindestens ein Jahr lang Kunde von FS war, dieser Bonus zusteht, ohne dass es einer Vertragsverlängerung bedarf.
Das Urteil ist nachzulesen unter:
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=d4bc917c851e63988d3032f285d38013&nr=14300&pos=0&anz=1
www.energieverbraucher.de/files_db/1312879031_6407__12.pdf
Zitat: "Insoweit teilt das Gericht die Auffassung des AG Tiergarten (17.01.2011 _ 3 C 355/10 und 24.01.2011 _ 3 C 377//10), dass die Formulierung in den AGB der Beklagten mehrdeutig sind, und daher gemäß § 305 Abs. 2 BGB die kundenfreundliche Auslegung maßgeblich ist: Das Wort _Kündigung_ im Zusammenhang mit einer Vertragslaufzeit kann grundsätzlich sowohl dahingehend verstanden werden, dass ein Vertrag noch nicht durch Kündigung beendet worden sein darf als auch dahingehend, dass noch keine Kündigungserklärung ausgesprochen sein darf. Der Text sprich nur von _das Vertragsverhältnis. gekündigt wurde_. Dies kann zwanglosso verstanden werden, dass das Vertragsverhältnis noch nicht vor Ablauf der 12 Monate durch Kündigung beendet worden sein darf.Es wäre der Beklagten auch ein leichtes gewesen, eine unmissverständliche Formulierung zu wählen, etwa _soweit nicht der Kunde oder Flexstrom während des ersten Vertragsjahres eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ausspricht."
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
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de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
Beschwerde ist noch nicht gelöst.