|
813 Views | 20.09.2011 | 17:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1324531
Bestell-/Kundennummer: VKNR:242052469161
Ich bekam die Endabrechnung Gas von der Eon-Avacon vom 30.06.2011 und da wurde ein Zählerstand von 45403 zugrunde gelegt, der "rechnerisch ermittelt" wurde. Ich habe eben gerade den aktuellen Zählerstand abgelesen und bin fast umgefallen.
Ich habe jetzt aktuell mal 45230 auf dem Gas-Zähler. Damit verringert sich auch mein Guthabenbetrag. Ich finde das wirklich eine Frechheit, dass der von mir abgelesene Zählerstand von 45108,061 vom 30.06.2011 nicht als Berechnungsgrundlage genommen wurde.
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH:
Verwendung des korrekten, von mir pünktlich zum 30.06.2011 zugesandten Zählerstandes und eine korrigierte Endabrechnung
ofortantwort
29.09.2011 | 11:14
Firmen-Antwort von:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag, Lieber Kunde,
es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern mussten. Grundsätzlich müssen wir die Endabrechnung mit einem vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelten Zählerstand erstellen, sofern uns kein tatsächlich abgelesener Zählerstand vorliegt. In Ihrem Fall ist uns ein Fehler bei der Erfassung Ihres rechtzeitig übermittelten Zählerstandes unterlaufen, wodurch dieser nicht bei Rechnungserstellung berücksichtigt wurde. Bitte entschuldigen Sie dies vielmals.
Mittlerweile wurde Ihre Endabrechnung korrigiert und an sie versandt. Wir hoffen, dass wir diese Angelegenheit nun zu Ihrer Zufriedenheit erledigen konnten.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Bei der nächsten Jahresabrechnung wird dann erheblich weniger Gas abgerechnet, als tatsächlich verbraucht wurde. Und das bei 30% höheren Preisen.
Insgesamt zahlen Sie also auch viel weniger für Ihr Gas.
Allerdings habe ich von denen Geld zurück zu bekommen. Kann ich denn der Endabrechnung offiziell widersprechen?
Ich habe mich da gestern schon per E-Mail beschwert und eine neue korrekte Endabrechnung gefordert.
Es ist wirklich eine Unverschämtheit. Ich hatte die Heizung gar nicht an in dem Versorgungszeitraum.
Lg
Peggy
Danke Reclabox^^