Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 425 Views | 22.09.2011 | 09:45 Uhr
geschrieben von Der Kunde

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Kein Einsehen bei E wie E [zu Beschwerde ID-42774]

Bestell-/Kundennummer: 1100306975AG

Schreiben von E wie E:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrte xxx,

wir nehmen Bezug auf Ihre Reklamation im Internetportal „reclabox“ vom 20. September 2011. Ihr Anliegen wird von uns als zuständige Fachabteilung mit entsprechender Sorgfalt geklärt.

Sie teilten uns mit, dass Sie mit Ihrer Endabrechnung vom 23. Juli 2011 nicht einverstanden sind, da wir einen falschen Endzählerstand zur Abrechnung herangezogen haben. Des Weiteren teilten Sie mit, dass Sie von unserem Kundenservice sehr enttäuscht sind und forderten uns auf, Ihre Endabrechnung zu korrigieren.

Wir haben Ihr Anliegen überprüft und teilen Ihnen mit, dass wir aufgrund der aktuellen Marktregeln dazu verpflichtet sind, den vom Netzbetreiber gemeldeten Endzählerstand zur Rechnungserstellung heranzuziehen.

Ihr Netzbetreiber, die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, hat uns Ihren Endzählerstand in Höhe von xxx m³ mitgeteilt.

Aufgrund Ihrer telefonischen Reklamation vom 27. Juli 2011 haben wir Ihren Endzählerstand (xxx m³) an Ihren zuständigen Netzbetreiber zur Klärung weitergeleitet.

Mit Ihrer E-Mail vom 3. August 2011 teilten Sie uns einen Zählerstand in Höhe von xxx m³ mit. Da diese Zählerstände Differenzen aufweisen, haben wir Ihren Netzbetreiber erneut kontaktiert.

Leider liegt uns bis heute keine Rückmeldung vor, sodass wir Ihre Endabrechnung noch nicht korrigieren konnten. Eine erneute Anfrage haben wir heute veranlasst.

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Ihre Endabrechnunh korrigieren und an Sie versenden. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.

Den Forderungsbetrag aus der Endabrechnung werden wir bis zur endgültigen Klärung nicht gegen Sie geltend machen.

[.], selbstverständlich dürfen Sie von einem kundenorientierten Energiedienstleister einen reibungslosen Ablauf und den besten Service erwarten. Es tut uns leid, dass dies bei Ihnen nicht der Fall war.

Wir bedauern, Ihr Anliegen noch nicht abschließend geklärt zu haben."

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden verstehen, dass ich mich von Ihnen veräppelt fühle.

Ich übersendete Ihnen mehrfach den korrekten Zählerstand vom 30.06.11. Sie bestätigten mir mehrfach schriftlich den Erhalt des Zählerstandes (30.06.11 + 27.07., 11 + 08.09.11).

Nun erklären Sie mir, dass ich nicht fähig bin, Ihnen den Zählerstand zu übermitteln? Freundlicherweise haben wir die Konversation ja schriftlich dokumentiert, womit ein Fehlverhalten von E wie E bewiesen ist.

Es ist wirklich ein unglaubliches Verhalten, welches Sie Ihren (Ex-) Kunden zumuten, genau das ist auch der Grund, warum ich mich gegen Ihr Unternehmen entschieden habe. Im Übrigen habe ich mit der Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg telefoniert, diese erklärten mir, dass es nicht üblich sei, den Zählerstand dort bei jeder Rechnung abzugleichen. Es werde nur einmal im Jahr abgelesen.

Man kann ja im Internet viele Schilderungen über "Missverständnisse" bei E wie E lesen, womit ich sicher nur ein "Einzelfall" bin.

Ich warte immer noch auf eine Antwort, warum mein übermittelter Zählerstand vom 30.06.11 nicht berücksichtigt wurde.

Ihren fiktiven Zählerstand werde ich in diesem Jahr leider nicht mehr erreichen.

Ich behalte mir rechtliche Schritte vor.

Der Kunde

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Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


12.10.2011 | 12:37
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.10.2011 | 15:41
von Der Kunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.11.2011 | 10:53
von Der Kunde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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