Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1319 Views | 28.09.2011 | 23:11 Uhr
geschrieben von Thomas Brasnjo

Stromio GmbH (Magdeburg)

Preiserhöhung aufgrund EEG-Gebühren

Bestell-/Kundennummer: 10313170

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

über verivox bestellte ich am 08.12.2010 den Stromtarif Stromio green. Dabei wurde ein Arbeitspreis von 0,2047 Euro/kWh (brutto) sowie 138,20 Grundpreis zugesichert (zwölf Monate Preisfixierung).

Am 20.1.2011 erhielt ich dann vo Stromio die Auftragsbestätigung zu den oben genannten Bedingungen. Nur wie ich heute feststellte, stimmt die Abrechnungssumme nicht überein.

Denn am 4.1.2011, also noch vor Beginn der Stromlieferung wurde ein Aufpreis von brutto 1,646 Cent angekündigt, begründet mit EEG Vorschriften. Laut AGB ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich. Was aber nicht eingehalten wurde, ist eine Ankündigung von mindestens sechs Wochen.

In Summe zahle ich 60 Euro mehr im Jahr.

Da mir das ganze erst heute aufgefallen ist, würde ich gern wissen, wie Ihr vorgegangen seid, was Verbraucherschutzzentrum erreicht haben und welche Chancen bestehen.

Vielen Dank

MFG Thomas

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Vertragserfüllung nach abgschlossenem Vertrag ohne EEG-Gebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2011 | 08:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Brasnjo,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (12)


29.09.2011 | 08:12
von Paula | Regelverstoß melden
In diesen Beschwerden geht es zwar nicht um Stromio - aber bei Hitstrom / Extraenergie scheint es ähnlich gewesen zu sein. . .

de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens

de.reclabox.com/beschwerde/38171-extraenergie-neuss-unfaire-methoden-beim-stromversorgerwechsel

de.reclabox.com/beschwerde/38143-extraenergie-neuss-abzocke-durch-preiserhoehung-trotz-preisfixierung-fa-hitstrom

de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom

29.09.2011 | 08:23
von Maxi | Regelverstoß melden
1) Dieser Stromio-Kunde hat am 22.09.2011 von Stromio die Zusage erhalten, dass aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Erhöhung der EEG-Umlage verzichtet wird:

de.reclabox.com/beschwerde/38145-stromio-muenster-strompreiserhoehung-aufgrund-eeg-umlagenerhoehung

2) www.energievergleich.de/forum/andere-stromanbieter-f9/finger-weg-von-stromio-t391.html

Zitat:

"Sehr geehrter Herr [. ],

wir teilen Ihre Auffassung, wonach Sie bei Vertragsschluss davon ausgehen konnten, dass die EEG-Abgaben bereits im Preis enthalten waren, zumal diese Abgabenerhöhung bereits seit 2009 bekannt ist und die Tarifkonditionen dies auch noch bekräftigten, so dass alle Kosten - auch die "Abgaben gemäß EEG" - enthalten sind und für 12 Monate gelten.

Wir würden per Einschreiben mit Rückschein auf Vertragserfüllung bestehen, die Preiserhöhung zurückweisen und die Gegenseite unter Fristsetzung auffordern eine entsprechende Erklärung abzugeben. Andernfalls würden wir mit fristloser Kündigung drohen und uns Schadensersatz für den Fall vorbehalten, dass trotz Preisrecherche ein teurer Tarif bei einer andern Gesellschaft abgeschlossen werden muss.

Wir werden die Angelegenheit an unsere Wettbewerbsabteilung zwecks Prüfung weiterreichen. Ein etwaiger Wettbewerbsverstoß hätte aber keinerlei Auswirkungen auf Ihre Angelegenheit mit der Gegenseite.

Mit freundlichen Grüßen

[. ]

Rechtsberatung
Verbraucherzentrale Berlin e. V." (Zitatende)

3) janto-just.de/ig-energie/unzul%C3%A4ssige-strompreiserh%C3%B6hung-bei-stromio/

29.09.2011 | 08:31
von Leidensgenosse | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite der Wettbewerbszentrale in der Rubrik "Aktuelles, 2. Quartal 2011" steht unter dem Datum 13.05.11 der Bericht "Irreführende Preiswerbung von Stromanbietern". Hierin heißt es unter anderem:

Zitat:

"Der Wettbewerbszentrale sind im ersten Quartal 2011 zahlreiche Beschwerden über zwei Stromanbieter zugegangen, die nach dem 15. Oktober 2010 – an diesem Tag wurde die Anhebung der EEG-Umlage um rd. 1,5 ct/kWh zum 1. Januar 2011 angekündigt – mit vergleichsweise günstigen Strompreisen geworben haben.

Angelockt von diesen Preisen und der entsprechend guten Platzierung bei Vergleichsportalen im Internet entschieden sich Ende 2010 viele Verbraucher für einen Wechsel zu diesen Stromanbietern.

Nach Vertragsschluss und noch vor Beginn der Stromlieferung Anfang 2011 wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Strompreise aufgrund der angehobenen EEG-Umlage erhöht werden.

Die Strompreise, mit denen die Verbraucher angelockt wurden, stellten sich somit als falsch heraus. Die Anhebung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2011 hätte bei der Preiswerbung Ende 2010 berücksichtigt werden müssen, da sie den Stromanbietern bereits bekannt war.

Die beiden Stromanbieter haben nach auf das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 2 UWG gestützten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben." (Zitatende)

Um welche zwei Stromanbieter es sich handelt, steht leider nicht in dem Bericht der Wettbewerbszentrale.

www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1082

08.10.2011 | 12:50
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Märchenstunde mit Varol.

Das ist schlicht Blödsinn, auf eine Auftragsbestätigung vom Dezember 2010 irgendwelche Abgaben aufschlagen zu wollen, die seit 1.1.2011 in Kraft sind und seit September 2010 JEDEM bekannt sind.

Das ist gängige Taktik von Stromio, das haben sie bei uns auch versucht. Aber wir haben solange reklamiert, bis eine Rechnung gemäß Angebot vorlag.

Die Wettbewerbszentrale hat zwei Stromanbieter wegen dieser nachgeschobenen Preiserhöhung abgemahnt. Weisen Sie doch die Wettbewerbszentrale auf Ihre Probleme mit Stromio hin. Es ist zwar nicht bekannt, ob Stromio zu den beiden abgemahnten Unternehmen gehört, aber die Wettbewerbszentrale wird sich dem annehmen und Sie werden nicht der erste sein, der sich wegen Stromios Hütchenspielereien dorthin wendet.

14.10.2011 | 15:39
von Y. | Regelverstoß melden
TGA news "Minimaler Anstieg der EEG-Umlage in 2012"

Zitat:

"Die sogenannte EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2012 um 0,062 Ct/kWh, von aktuell 3,530 ct/kWh auf 3,592 ct/kWh."

www.tga-fachplaner.de/Newsarchiv/2011/10/Minimaler-Anstieg-der-EEG-Umlage-in-2012,QUlEPTMzMzYzMiZNSUQ9MTA4NDcx.html

04.11.2011 | 10:27
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

07.11.2011 | 23:42
von Thomas Brasnjo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe zwar Post von Stromio bekommen, allerdings wurde nur auf Kenntnisnahme der Erhöhung per separatem Brief verwiesen. Habe heute nochmals eine Mail an Stromio gesendet!


07.11.2011 | 23:43
von Thomas Brasnjo | Regelverstoß melden
Hallo, ich bedanke mich für Ihre vielen Tips und semtliche Bemühungen. Bin mit Stromio noch in Verhandlung, da stromio nur auf Kenntnisnahme der Erhöhungsbeiträge per seperatem Brief im Januar verwiesen hat. Ich werde dran bleiben. Danke nochmals an alle Helfer.

21.11.2011 | 17:02
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

25.11.2011 | 13:37
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo,

da ich gestern meine Abschlussprüfung getätigt habe, bin ich noch nicht zum Antworten gekommen.

Stromio hat mir bereits geschrieben:

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.11.2011.

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die Stromio GmbH in Ihrem Fall, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die Weitergabe der staatlichen Erhöhung der EEG Umlage verzichtet."

Sobald eine Gutschrift auf mein Konto erfolgt ist, werde ich den Fall als gelöst bewerten.

Viel Erfolg wünsche ich den Leuten, die einen ähnlichen Vorfall zu bemängeln haben. Tipps sind hier mittlerweile zu genüge beigetragen worden. Vielen Dank möchte ich euch an dieser Stelle dafür sagen.

MFG

12.12.2011 | 23:00
von Thomas Brasnjo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe Post bekommen (siehe unten). Sobald ich die Rechnung von Stromio erhalten habe, bzw. das zu viel bezahlte Geld auf mein Konto zurück gebucht habe, werde ich die Beschwerde als gelöst markieren.
Hier noch die E-Mail:

Sehr geehrter Herr XXX,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage.

Auf die EEG-Umlage-Erhöhung wurde aus Kulanz verzichtet, wie wir Ihnen bereits mit E-Mail vom 08.11.2011 mitteilten.
Dass die EEG-Erhöhung 2011 nicht zum Tragen kommt, sehen Sie eindeutig auf Ihrer Jahresrechnung, die Sie Mitte Februar bekommen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.


13.04.2012 | 12:02
von Thomas Brasnjo gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, die Abrechnung von Stromio erfolgte wie von Stromio per Email vom 07.11.2011 nach vereinbarten Vertragsbedingungen. Sie verzichteten dabei auf die EEG-Zulagen.

Somit ist die Abrechnung korrekt und der Recla Beschwerde gelöst.

Vielen Dank für die vielen Rückantworten und Stromio für Ihr Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.11.2011.

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die Stromio GmbH in Ihrem Fall, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die Weitergabe der staatlichen Erhöhung der EEG Umlage verzichtet."

Sobald eine Gutschrift auf mein Konto erfolgt ist, werde ich den Fall als gelöst bewerten.

Viel Erfolg wünsche ich den Leuten, die einen ähnlichen Vorfall zu bemängeln haben. Tipps sind hier mittlerweile zu genüge beigetragen worden. Vielen Dank möchte ich euch an dieser Stelle dafür sagen.

MFG




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!