Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 2064 Views | 07.10.2011 | 09:25 Uhr
geschrieben von Elisabeth Eder

FlexStrom AG (Berlin)

Falsche Schlussrechnung durch geheime Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 900001311599

Ich habe mit der Schlussrechnung so wie viele hier eine verdeckte Preiserhöhung festgestellt. Angeblich soll mir diese per Email zugestellt worden sein, ich habe jedoch nie etwas erhalten. Jetzt wurde mir zwar der Bonus gewährt, doch ich soll 121,20 € zahlen. Nach meinen Berechnungen sollten es aber nur 29,23 € sein. Die Einzugsermächtigung habe ich sofort zurückgenommen. Jetzt werde ich folgenden Brief per Einschreiben schicken:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben widersprechen wir der Schlussrechnung 119*** vom 26.09.2011.

Grundlage des Vertrags zwischen FlexStrom und uns war die zum Abschluss gültige Preisliste. Es handelt sich um den Tarif 3797 „Deutschlands-Best Tarif 4 jährlich" mit 17,50ct je kWh und 7,70€ mtl. Grundgebühr.

Nun haben wir auf der Abschlussrechnung eine nachträgliche Preiserhöhung festgestellt, die uns laut Aussage der Servicehotline via Email übermittelt wurde. Eine solche Tarifanpassung haben wir niemals erhalten. Senden Sie uns daher bitte den Nachweis zu, dass Sie uns eine solche Preisanpassung übermittelt haben, auf die Sie Ihre Ansprüche stützen.

Unter Berücksichtigung der auf der Rechnung ausgewiesenen Verbrauchswerte und des Tarifs 3797 ergibt sich folgende Rechnung:

Der Verbrauch vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 betrug Abzüglich von 105 kWh aus Guthaben 3167 kWh. Die Grundgebühren liegen ausgehend von 7,70 € monatlich bei 92,40€. Daraus ergibt sich ein Strompreis von 554,23€. Der Gesamtpreis liegt daher bei 646,63€. Wir haben als Vorzahlung am 17.03.2010 bereits 617,40€ entrichtet.

Wir sind bereit, den Mehrbetrag von 29,23€ zu zahlen, fordern Sie aber auf, eine überarbeitete Abschlussrechnung zu stellen.

Sollten Sie dieser Aufforderung bis zum 21.10.2011 nicht nachkommen bzw. auf Zahlung der in der Schlussrechnung aufgeführten Summe von 121,50 € bestehen, werden wir den Fall unserem Anwalt übergeben und ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

***

Kann ich das so schreiben? Ich habe überlegt, wenn daraufhin keine neue Abschlussrechnung kommt, werde ich einen online Mahnbescheid einreichen. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und auch wenig Erfahrung mit solchen Dingen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Ihre Meinung dazu erhalten könnte.

Danke!

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Kommentare und Trackbacks (10)


07.10.2011 | 10:53
von Ghost | Regelverstoß melden
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ganz, was der Mahnbescheid hier bringen soll, da dieser in erster Linie dazu gedacht ist, Geldforderungen einzutreiben. Da Sie jedoch dem Unternehmen Geld schulden und nicht umgekehrt, wird Ihnen ein Mahnbescheid nicht viel nutzen. Wenn FS sich weigern sollte, Ihnen eine korrekte Rechnung zuzusenden, wäre mMn eine negative Feststellungsklage die geeignete Möglichkeit gerichtlich vorzugehen.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen mit FS würde ich Ihnen folgendes raten: Legen Sie umgehend Widerspruch gegen die Rechnung ein. Sofern es sich bei der von Ihnen so bezeichneten "Tarifanpassung" de facto um einen Tarifwechsel handeln sollte, würde dies eine Vertragsänderung darstellen, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Wenn FS Sie also nicht über den Tarifwechsel informiert hat, erklären Sie, dass dieser Tarifwechsel mangels Zustimmung Ihrerseits unwirksam ist und dass FS Ihnen einen Nachweis für den Zugang des Informationsschreibens und der Annahme des Angebots zum Tarifwechsel erbringen soll, sofern Sie weiterhin auf dem Tarifwechsel bestehen sollten. Erstellen Sie innerhalb des Widerspruchsschreibens eine Gegenrechnung. Widerrufen Sie alle eventuell FS erteilten Einzugsermächtigungen und überprüfen Sie in den nächsten Wochen regelmäßig Ihr Konto, um eventuelle Abbuchungen sofort rückgängig machen zu können.

Hiernach empfehle ich Ihnen, den von Ihnen ermittelten Differenzbetrag an FS zu überweisen, da dieser FS unstrittig zusteht und Sie beim Nichtbezahlen in Verzug geraten würden.

Was mich noch interessieren würde: Wie kommt es, dass bei Ihnen der Bonus verrechnet wurde? Waren Sie länger als ein Jahr bei FS? In meiner ursprünglichen Rechnung waren sowohl der Tarifwechsel enthalten als auch der Bonus verweigert worden. Auf den Tarifwechsel verzichtete FS sehr schnell "aus Kulanz" wieder, aber eine korrekte Rechnung unter Berücksichtigung des Bonus habe ich bis heute nicht.

07.10.2011 | 10:58
von Elisabeth Eder | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis. Dann werde ich die Passage mit dem Mahnbescheid herausnehmen und nach dem Konto fragen, auf welches ich das Geld überweisen soll. Ich weiß nicht, wieso der Bonus gewährt wurde, aber er steht auf der Rechnung mit drauf. Das finde ich ja schon mal positiv.
Kann ich den Brief dann so lassen, wenn ich die Vertragsänderung noch erwähne?
VG, Elisabeth Eder

07.10.2011 | 15:01
von Ghost | Regelverstoß melden
MMn ist reclabox eher ein Beschwerde- als ein Diskussionsforum, d. h. Beschwerden, die hier veröffentlicht werden, richten sich bereits unmittelbar an das betreffende Unternehmen.

Wie dem auch sei, ich würde das Wort "Tarifwechsel" explizit erwähnen, da sich FS offensichtlich scheut, das Kind beim Namen zu nennen. Wenn der neue Tarif eine andere Bezeichnung und einen anderen Inhalt aufzeigt, dann ist das ein Tarifwechsel.

Außerdem würde ich auf den Passus mit der Servicehotline verzichten und ganz allgemein einen Zugangsnachweis anfordern.

Die entsprechenden Kontodaten stehen regelmäßig in der Fußzeile der FS-Schreiben.

Stellen Sie sich darauf ein, dass diese Angelegenheit sich noch eine ganze Weile hinziehen wird, da FS generell nur mit vorformulierten Standardschreiben antwortet und sich der Argumentation weitgehend verschließt. Sobald Sie aber den von Ihnen ermittelten Differenzbetrag überwiesen haben, sind Sie mMn vom Rechtlichen her auf der sicheren Seite, da dann alle tatsächlich bestehenden Ansprüche von FS abgegolten sind und nur noch für FS die Verpflichtung besteht, Ihnen eine korrekte Schlussrechnung zukommen zu lassen. Wenn sich FS konsequent weigern sollte dieser vertraglichen Nebenpflicht nachzukommen und weiterhin Forderungen gegen Sie erhebt, bleibt Ihnen immer noch die negative Feststellungsklage, um die Sache endgültig zu regeln.

07.10.2011 | 16:41
von Paula | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

2) Stiftung Warentest "Flexstrom: Stromanbieter verurteilt und abgemahnt"
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-Stromanbieter-verurteilt-und-abgemahnt-4235469-4235471/

3) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp

4) Stiftung Warentest "Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung"
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Versteckte-Preiserhoehungen-von-Flexstrom-Nur-mit-Zustimmung-4179019-4179022/

5) "Verbraucherzentrale untersagt FlexStrom versteckte Preiserhöhung"
www.verivox.de/nachrichten/verbraucherzentrale-untersagt-flexstrom-versteckte-preiserhoehung-65167.aspx

07.10.2011 | 16:43
von Tommy | Regelverstoß melden
 spider monkey Ghost:

1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle

4) de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter

5) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen - Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"

www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131796753823104/link881831A

7) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp

8) "Liebe Stromkunden! Unser FlexStrom-Tarifrechner wird überprüft von der Verbraucherzentrale Berlin!"

www.flexstrom-blog.de/2011/07/01/verbraucherzentrale-bonus-urteile-erfahrungsbericht-pressemeldung-kundenmeinung/

9) "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!"

www.vz-berlin.de/UNIQ131796787424520/link897761A.html

10) Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

07.10.2011 | 16:51
von Tommy | Regelverstoß melden
 spider monkey Ghost:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"

www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131799775105360/link881831A

Musterbrief der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an Flexstrom wegen Bonus:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/159261A.doc

07.10.2011 | 22:31
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

19.10.2011 | 06:15
von Elisabeth Eder | Regelverstoß melden
Hallo
Das wirklich ausstehende Geld habe ich sofort überwiesen, jetzt kam heute die erste Mahnung über den fehlenden Betrag. Leider bisher noch keine Antwort auf mein Einschreiben. Ich werde die Rechnung ignorieren.

20.10.2011 | 19:55
von Elisabeth Eder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo

Jetzt kam folgende Mail:

Sehr geehrtes Ehepaar Eder,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.10.2011. Nochmals haben wir Ihr Anliegen gern geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Da Sie unser Schreiben nach Ihren Angaben nicht erhalten haben, haben wir aus Kulanz unsere Preisanpassung gelöscht. Aus diesem Grund werden wir Ihren Verbrauch für den Zeitraum vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 zu den bis zur Anpassung gültigen Konditionen abrechnen.

Unsere Abrechnungsabteilung und unsere Buchhaltung wurden über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Rechnungskorrektur sollten Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.

Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.


21.11.2011 | 16:40
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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