Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 947 Views | 22.10.2011 | 20:49 Uhr
geschrieben von Ralph Gehrke

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Fehlende Reaktion auf Schriftverkehr, fehlender Kundenservice

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 242010298471

Wir haben großen Ärger mit Eon Avacon. Das Haus meiner Schwiegermutter steht leer, es wird kaum Energie verbraucht. Wir haben die Generalvollmacht und somit kümmern wir uns auch um ihre finanziellen Angelegenheiten.

SCHLAGWORTE


Am 8.7.20011 wurde eine Jahresrechnung erstellt, die, obwohl eine Ablesung stattgefunden hat, teilweise geschätzt wurde. Der Abschlag wurde auf monatlich € 426 festgesetzt.

In mehreren Telefonaten mit dem Service Center haben wir um eine Korrektur der Abschläge und eine erneute Ablesung gebeten, ohne dass dies zum Erfolg führte. Die Abbuchungen vom Konto meiner Schwiegermutter haben wir zurück gerufen.

Mit Datum vom 18.8.2011 haben wir der Forderung aus der Rechnung und der Abschlagsanforderung schriftlich widersprochen und eine Korrektur gefordert. Auch einer erneuten Zahlungsaufforderung widersprachen wir. Beide Schreiben blieben unbeantwortet. Statt dessen erhielten wir am 16.9.2011, ohne eine Sperrandrohung erhalten zu haben, mit Datum vom 12.9.2011 Sperrankündigungen für sowohl den Strom- als auch den Gasanschluss für den 20.9.2011, obwohl wir den Betrag strittig gestellt hatten.

Mit Datum vom 16.9.2011 forderten wir den Energieversorger dazu auf, zu unseren Schreiben Stellung zu nehmen, die Androhung der Einstellung der Energieversorgung zurückzunehmen und sich zur Erreichung einer außergerichtlichen Einigung mit uns in Verbindung zu setzen. Auch erklärten wir die grundsätzliche Zahlungswillig- und fähigkeit. Zugleich erteilten wir dem Versorger Hausverbot für das in Frage stehende Grundstück.

Wir beantragten eine einstweilige Verfügung beim AG Helmstedt auf Unterlassung der Einstellung der Energieversorgung, die wegen fehlender Eilbedürftigkeit abgewiesen wurde. Als Ergebnis erhielten wir vom Energieversorger am 28.9.2011 eine vom 12.9.2011 datierte Neuberechnung des Abschlages mit einer Reduzierung auf € 10 pro Monat. Wir sahen nun keinen weiteren Anlass mehr, den Rechtsstreit fortzuführen und teilten dies dem Gericht mit.

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Am 14.10.2011 erhielten wir eine vom 10.10. 2011 datierte Mahnung/Sperrankündigung, in der neben Rechnungsforderungen, Mahnkosten und Bankgebühren die Kosten für zwei Sperrversuche für jeweils Gas- und Stromanschluss enthalten sind, so dass sich die Forderung inzwischen auf nahezu € 2000 beläuft.

Am 18.10.2011 haben wir daraufhin telefonisch mit dem Service-Center des Versorgers Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Es wurde uns gesagt, dass man dieses komplizierte Problem nicht sofort beurteilen und lösen könne. Statt dessen wolle man uns am Vormittag des kommenden Tages anrufen, wenn man sich einen Überblick verschafft hätte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte kein Anruf und keine schriftliche Äußerung, obwohl Adresse und Telefonnummer aus der Vielzahl unserer Schreiben hervorgehen.

Wir werden nun erneut der Forderung widersprechen, Hausverbot erteilen und fordern, dass man sich außergerichtlich mit uns einigt. Wir sind entsetzt von der Art und Weise der Edis Avacon, uns als Kunden zu ignorieren. Ferner wollen wir verhindern, dass sich die Forderung weiter erhöht. Außerdem naht die Frostperiode und das Haus muss beheizt werden, um Bauschäden zu vermeiden.

Wir haben den Eindruck, dass unsere Bemühungen völlig ins Leere laufen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erneute Ablesung und Erstellung einer neuen Jahresabrechnung, Rücknahme der Sperrankündigung und der Kosten für erfolglose Sperrversuche, außergerichtliche Einigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2011 | 12:57
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Gehrke,

bitte entschuldigen Sie den Ärger, den Sie mit uns haben. Das hätte nicht passieren dürfen und tut uns sehr leid.
In einem Telefongespräch hat unser Mitarbeiter nun alles mit Ihnen besprochen und klären können.

Wir hoffen, dass die leidige Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.10.2011 | 15:01
von Ralph Gehrke | Regelverstoß melden
Gestern haben wir eine Mahnung/Sperrandrohung, datiert vom 24.1., bekommen, in der nicht, wie verabredet, die Gebühren für die beiden erfolglosen Sperren sowie die Bank- und Mahngebühren storniert wurden. Statt dessen befinden sich in dem Schreiben die alten Forderungen aus der Jahresabrechnung sowie eine eine Abschlagsanforderung über € 10 und drei Abschlagsanforderungen über jeweils € 5, alle mit Belegdatum vom 8.7.2011 mit verschiedenen, bereits verstrichenen Fälligkeitsdaten. Im Gegensatz zur alten Gesamtforderung hat sich hieraus bereits eine Verbesserung der Gesamtforderung ergeben. Allerdings ist die Forderung nicht im Geringsten transparent.

Ich hoffe, dass es sich um eine Überschneidung handelt und wir, wie besprochen, nun endlich eine schriftliche Äußerung bekommen, die die getroffenen Absprachen bestätigt.

31.10.2011 | 13:45
von Ralph Gehrke | Regelverstoß melden
Gestern habe ich eine Antwort auf die obige Beschwerde auch schriftlich bekommen - das erste persönliche Schreiben in der Auseinandersetzung. Darin sind meine Forderungen gänzlich erfüllt worden. Auch wenn es schon peinlich ist, dass ich erst ein Beschwerdeportal bemühen musste. :Die Angelegenheit ist nun endlich zu meiner Zufriedenheit abgeschlossen worden.

01.11.2011 | 17:37
von Ralph Gehrke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zur vollen Zufriedenheit und in allen Punkten.


21.11.2011 | 16:30
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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