331 Views | 15.12.2011 | 13:25 Uhr
geschrieben von Frank Taeger

DHL (Bonn)

Amazon Limited Edition Paket nicht ausgeliefert

Bestell-/Kundennummer: 046440329866

Ich habe am ersten Cyber Monday Anfang dieses Monats ein Produkt bei Amazon zu einem einmaligen Preis gekauft, es handelte sich um eine absolut auf 1500 Stück limitierte Version der XBOX 360, Kaufpreis 224€. Der reelle Preis liegt inzwischen aufgrund der limitierten Auflage bei Sammlern bei teilweise über 400€.

SCHLAGWORTE

Ich war am darauf folgenden Dienstag leider gezwungen, mich ins Krankenhaus einliefern zu lassen und dort drei Tage zu verweilen. Ich schrieb meiner Freundin eine Generalvollmacht für Paketannahmen und Vertretung während meines Aufenthalts nach §164BGB. Dem Fahrer gegenüber zeigte sie die Ausweiskopie, die für die Ü18 Lieferung notwendig war, ihren eigenen Ausweis sowie die SCHRIFTLICHE Vollmacht.

Nach §167 (2) BGB ist diese Form für jedes Rechtsgeschäft, in diesem Fall, vollkommen ausreichend, nach §167 (1) war diese erklärt. Der Fahrer war sich laut seiner Aussage unsicher, ob er dies dürfe. Er wollte nachfragen und das Paket neu ausliefern.

Das BGB regelt die Vertretungsbefugnis eindeutig, jedoch warteten wir vergeblich auf den Fahrer die nächsten Tage. Meine Freundin wollte das Paket annehmen, der Fahrer verweigerte dies. Was als Nächstes passiert, ist aus meiner Sicht eine absolute Frechheit.

Das Paket wurde vom Fahrer als „Annahme verweigert“ gekennzeichnet und zurück an Amazon gesandt, wo es natürlich sofort im Logistik System neu angeboten und verkauft wurde. Erst als dieser Vorgang bereits abgeschlossen war, konnten wir bemerken, dass der Fahrer dieses Paket NICHT noch mal ausliefern wollte. Es handelt sich hierbei um das Paket 046440329866. Bei Amazon war das Paket bereits wieder in der Logistik und verkauft, da man hier von einem legitimen Vorgang ausging.

Aufgrund der Limitiertheit der Auflage konnte Amazon mir das Produkt nicht nochmal ausliefern. Man machte mir eine Menge Angebote, die in diesem Fall aber nicht halfen.

Mein reeller Schaden bei möglichem Wiederverkauf liegt bei mindestens 170€, da limitierte Auflage mit möglicher Wertsteigerung für Sammler wahrscheinlich mit der Zeit höher.

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Meine Forderung an DHL: Abmahnung des Mitarbeiters, schriftliche Entschuldigung, Angebot für Schadensausgleich


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


15.12.2011 | 14:37
von ReclaBoxler-5026323 | Regelverstoß melden
Ihr theoretischer "Schaden" interessiert hier keinen da Amazon keine Einkaufsplattform für Wiederverkäufer ist.

Weiterhin geht Post-Ident nur persönlich. Da dies eine Vorausverfügung des Absenders ist, hilft Ihnen das BGB und die Vollmacht hier kein Stück weiter.

15.12.2011 | 15:51
von ReclaBoxler-5637162 | Regelverstoß melden
Genauso sehe ich das auch.
Bei Postident darf NUR PERSÖNLICH überreicht werden, das hat nichts mit ner Vollmacht zu tun.

16.12.2011 | 07:44
von Lizzy | Regelverstoß melden
Nun, das ganze ist zwar ärgerlich aber ein Schaden ist ja wohl wirklich nicht entstanden. Dir ist lediglich ein Schnäppchen entgangen - Du wirst es überleben. Denn überlebensnotwendig ist eine Spielekonsole nun wirklich nicht.



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