Durch 1·2·3energie gelöste Beschwerde. | 411 Views | 30.12.2011 | 19:52 Uhr
geschrieben von Gunther Geiger

1·2·3energie (Ludwigshafen)

Schlussrechnung wird nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: 1123029341

Trotz mehrfacher Nachfrage wird mir keine Schlussrechnung (Gas) zugeschickt. Der Netzbetreiber hat mir bestätigt, dass die Zählerstände übermittelt wurden. Vertragsende war der 31.08.2011.

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Meine Forderung an 1·2·3energie: Schlussrechnug


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.01.2012 | 10:02
Firmen-Antwort von: 1·2·3energie
Abteilung: VH-K

Wir bedauern, dass es bei der Stellung der Schlussrechnung zu dieser Verzögerung gekommen ist. Da Erdgas ein „Naturprodukt“ ist, können sich die Zusammensetzung und damit auch der Energiegehalt ändern. Daher werden ständig Messungen durchgeführt. Wir benötigen aus diesem Grund vom örtlichen Netzbetreiber die Zustandszahl sowie den Brennwert. Nach Erhalt der Daten können wir Brennwertfaktor errechnen und die Rechnung stellen. Manchmal kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Am 04.01.2012 wurde Herrn Geiger die Schlussrechnung zugestellt, dass Guthaben bereits überwiesen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.12.2011 | 17:43
von Eric | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, 123-Energie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (vorher Netzbetreiber schriftlich nach dem Umrechnungsfaktor fragen und die schriftliche Antwort des Netzbetreibers in Kopie an 123-Energie senden! ). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (123-Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.01.2012 | 19:12
von Gunther Geiger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlussrechnung wurde mir heute zugestellt. Danke für die Kommentare.




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