Landesklinik Eberswalde Abt. Psychiartrie (Eberswalde)
Schlechte Behandlung der Patienten
Seit Dezember 2008 ist unser Sohn auf der Station B1. Leider mussten wir feststellen, dass es ihm da nicht gut geht. Er berichtigte uns von regelrechtem Kontrollzwang.
Die Eltern werden dort als Lügner dargestellt. Zum Beispiel, dass es bei Vodafone kein Call Ya Open End Tarif gibt. Da das Handy über Privatgespräche kontrolliert wird, was ich nicht verstehen kann. Was geht dem Personal an, mit wem er telefoniert?
Außerdem wird ihm vorgeschrieben, wenn er entlassen wird, wo er hin zu ziehen hat. Ich frage mich, wer entscheidet das?
Unser Sohn berichtigte weiter, dass Konflikte mit dem Personal mit Gewalt gelöst werden. Das heißt, die Patienten werden mit Gewalt fixiert und mit Medikamenten ruhig gestellt. Uns wird immer gesagt, Gewallt ist keine Lösung.
Was macht denn das Personal da? Also, ich möchte da nicht Patient sein. So was nennt sich Fachklinik für Psychiartrie.
- Liegt ein Patient in einer Psychatrie, z. B. wegen Suchtproblematik, ist es klar, dass er nicht einfach so telefonieren darf.
- Hat ein Patient eine psychische Wahrnehmungsstörung (z. B. Schizophrenie oder Borderline-Syndrom), muss natürlich auch in der Klinik über die spätere Wohnform entschieden werden.
- Liegen bei einem Patienten selbst- oder fremdgefährdende Verhaltensweisen vor, ist eine Fixierung (mit richterlichen Beschluss) angebracht. Ebenso ist es üblich, dass Medikamente verordnet werden.
Fazit: Vor Ort die Probleme ansprechen und bei unbefriedigender Antwort beim Versorgungsamt, der Krankenkasse, dem medizinischen Dienst und ähnlichen Institutionen melden!
Niemand denkt jedoch an das Pflegepersonal. Schon mal darüber nachgedacht, was das tagaus tagein für eine psychische Belastung ist? Und wenn die Patienten dann anfangen rumzutoben, sollen sie auch noch mit Samthandschuhen angefasst werden! Wo leben wir eigentlich?
Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 und § 64 Strafgesetzbuch (StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Daneben gibt es als weitere Form der so genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung die Sicherungsverwahrung, die nach § 66 StGB angeordnet werden kann.
Eigentlich sollte man auf solchen Quatsch nicht antworten, aber zum Schutz der Betroffenen sag ich trotdem mal etwas dazu: In einer "Psychatrie" werden sehr viele unterschiedliche Klienten mit unterschiedlichen "psychischen Störungen" untergebracht. Nicht alle "flippen aus". Es gibt Suchtkranke, Essgestörte, psychische Wahrnehmungsstörungen und auch "einfache" Depressionen oder Burn-Out. Zur Notfallversorgung halt.
Also: Halten sie sich mit ihren verächtlichen Äußerungen zurück.
Und zum Personal: Ja, es ist eine Belastung. Die Patientien sollten und müssten in jeder Lebenslage (nicht mit Samthandschuhen angefasst, sondern) respektvoll behandelt werden. Das ist sicherlich oft schwer, aber notwendig. Oder wie fänden sie es selber, wenn sich aufgrund beispielsweise einer schweren Traumatisierung in eine Klinik müssten und schlecht behandelt würden?
Das Personal ist entsprechend geschult, und wer es nicht schafft, sich an gewisse Grundsätze zu halten, muss kündigen. Punktum. Ich kann ja auch nicht im Kindergarten arbeiten, wenn mir Kindergeschrei eigentlich zu anstrengend ist, oder!
1. Meine Äußerungen sind nicht verächtlich!
2. Ich bleibe bei meiner Meinung!
3. Sie haben nur das beschrieben, was bereits hinlänglich bekannt ist!