Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 526 Views | 29.01.2012 | 14:48 Uhr
geschrieben von Andreas Lau

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Keine Endabrechnungen + Guthaben seit sechs Monaten einbehalten

Bestell-/Kundennummer: 242002703118; 232003396385

Es geht mir leider so wie zahlreichen anderen Beschwerdeschreibern hier in diesem Forum: Die Eon Avacon erstellt keine Endabrechnungen und zahlt vorhandenes Guthaben nicht aus. Ich warte nach einem Umzug seit einem halben Jahr auf die Endabrechnung eines Vertragskontos mit Guthaben sowie Auszahlung dieses Guthabens und seit einem Monat nun auch auf die Abrechnung des Nachfolgekontos nach Gas- und Stromanbieterwechsel.

SCHLAGWORTE

Zahlreiche Telefonate mit der gebührenpflichtigen Hotline sowie Anschreiben per Brief blieben ohne Erfolg. Die Mitarbeiter am Telefon waren teilweise freundlich, teilweise aber auch extrem unfreundlich. Allen gemein war jedoch offenbar eine Hilflosigkeit dem Computerprogramm gegenüber, mit dem dort gearbeitet wird. Es wurde mir mehrfach mitgeteilt, dass die Endabrechnung nicht erstellt werden könne, es ginge einfach nicht, warum wisse man nicht und man könne nichts machen. Eine telefonische Ankündigung von rechtlichen Schritten brachte auch nichts. Auch auf die zahlreichen Briefe erfolgte keine Reaktion. Die entsprechenden Zählerstände hatte ich seinerzeit selbstverständlich übermittelt.

Als die Eon Avacon dann auch noch ohne irgendeine Erklärung Geld auf mein Konto überwies und wieder abbuchte und mir dies auch auf wiederholte telefonische Rückfrage nicht erklärt werden konnte und ich es dann auch noch mit einer ausgesprochen dreisten und unfreundlichen Hotlinemitarbeiterin zu tun bekam, entschied ich mich dazu, einen Gas- und Stromanbieterwechsel vorzunehmen und mit sofortiger Wirkung die erteilte Einzugsermächtigung gegenüber Eon Avacon zu widerrufen. Wie ich es schon erwartet hatte, wurde dieser Widerruf von der Eon Avacon ignoriert.

Um mich zur Wehr zu setzen, entschloss ich mich, wo es zeitlich noch möglich war, Lastschriftwiderspruch gegen die Abbuchung von Abschlagszahlungen bei meiner Bank einzulegen, die das Geld auch zurück buchte. Nun existierte also auch eine Gegenforderung seitens Eon Avacon, und siehe da: Die Mahnungen kamen unverzüglich inklusive Forderung nach Widerspruchsbearbeitungskosten in Höhe von 9,00 Euro. Hier ist die Bearbeitung also nur möglich, wenn es eigenen Interessen dient. Die Mahnung trug das Datum 02. Januar 2012, Zahlungsfrist war ebenfalls der 02. Januar 2012, den Brief erhalten hab ich am 24. Januar 2012. Dies passt gut ins Bild.

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Sehr geehrte Damen und Herren bei der Eon Avacon, wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Ich soll unverzüglich zahlen und auf mein Guthaben bei Ihnen verzichten und es Ihnen schenken? So geht das ja wohl nicht.

Ich habe immer meine Abschläge pünktlich gezahlt und möchte nicht anderes als eine ordnungsgemäße Endabrechnung meiner beiden noch offenen Vertragskonten und Auszahlung bzw. Verrechnung des noch offenen Guthabens, damit alles ausgeglichen werden und endlich ein Schlussstrich unter diese unselige Angelegenheit gezogen werden kann. Und zwar ohne Widerspruchsbearbeitungskosten oder sonstigen Mahngebühren, ich hatte schließlich auch reichlich Unkosten in Form von entgangenen Zinsen für das über Monate einbehaltene Guthaben, Porto für diverse unbeantwortete Briefe und Telefonkosten für zahllose ergebnislose Hotline-Anrufe. Mal ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die mich diese Angelegenheit bisher gekostet hat.

Dies ist der letzte Versuch einer gütlichen Einigung. Sollte er erfolglos bleiben, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Unverzügliche korrekte Endabrechnung d. Vertragskonten ohne sonstige Kosten, Übersendung der Abrechnungen + Auszahlung bzw. Verrechnung von Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2012 | 17:14
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Lau,

es tut uns sehr leid, dass wir Sie als Kunden verloren haben. Ihren Ärger über uns können wir jedoch verstehen. Bitte entschuldigen Sie die sehr verspäteten Rechnungen.

Heute haben wir eine gute Nachricht: Die Schlussrechnungen für Ihre beiden Wohnungen sind erstellt - die für Ihre aktuelle Wohnung haben wir am 27. Januar 2012 an Sie verschickt; die korrigierte Rechnung für Ihre alte Wohnung ist jetzt auf dem Weg zu Ihnen. Wir möchten Ihnen noch erläutern, wie es zu diesen Verzögerungen gekommen ist:

Grundsätzlich gibt es bei der Erstellung einer Schlussrechnung immer einen Datenaustausch zwischen Netz und Lieferant. Wir übermitteln die von Ihnen gemeldeten Zählerstände an den Netzbetreiber, der diese bestätigen muss. Dazu hat er 28 Tage Zeit. Und für eine Erdgasrechnung brauchen wir noch zusätzliche Daten. Anhand dieser Daten - Brennwert und z-Zahl - wird die in Kubikmeter gemessene Menge Erdgas umgerechnet in Kilowattstunden. Damit eine Abrechnung ohne Einfluss von Druck und Temperatur erfolgen kann. Solange uns die Daten vom Netzbetreiber nicht vorliegen, können wir die Erdgasrechnung nicht erstellen.

Die Schlussrechnung für Ihre alte Wohnung hatten wir Ende September 2011 erstellt und an Ihre alte Adresse geschickt. Daher konnten Sie nicht wissen, weshalb wir Ihnen ein Guthaben überwiesen haben. Die Zählerstände für die Rechnung hatte uns der Netzbetreiber mitgeteilt - sie waren maschinell ermittelt. Nachdem Sie uns die tatsächlich abgelesenen Zählerstände mitgeteilt haben, haben wir die erstellte Schlussrechnung storniert und dem Netzbetreiber die Zählerstände zur Bestätigung übermittelt. Aufgrund der Stornierung der Rechnung haben wir das bereits ausgezahlte Guthaben wieder von Ihrem Konto eingezogen. Sie haben Recht, darüber hätten wir Sie informieren sollen.

Eine Korrekturrechnung konnten wir deshalb so lange nicht erstellen, weil uns der Netzbetreiber zwar erneut Brennwerte mitgeteilt hat, diese aber nach unserer Prüfung nicht zu Ihren Ableseergebnissen gepasst haben. Die Korrekturrechnung hat nun eine Nachzahlung für Sie ergeben, da Ihre tatsächlich abgelesenen Zählerstände deutlich höher waren als die vom Netzbetreiber errechneten.

Wir können nachvollziehen, dass Sie aus Verärgerung unseren Abbuchungen widersprochen haben. Aber Abschläge gleichen die laufenden Energiekosten aus, deshalb haben Sie aufgrund Ihres Widerspruchs auch ein Schreiben von uns erhalten.

Wir hoffen, dass mit Erstellung der Schlussrechnung die leidige Angelegenheit für Sie erledigt ist. Vielleicht geben Sie uns in Zukunft wieder einmal die Chance, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.02.2012 | 19:08
von Andreas Lau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles Klar! Vielen Dank an dieser Stelle an ReclaBox, tolle Sache!




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