Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 624 Views | 09.02.2012 | 12:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1565361

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Nur Ärger mit der E.ON Avacon seit dem Einzug

Bestell-/Kundennummer: 242071439486, 242071440473 und 242071529666

Ich bin am 01.11.2011 in mein Eigenheim gezogen. Da das Haus zwei Wohneingeiten hat und über eine LWP verfügt, habe ich insgesamt drei Stromzähler.

SCHLAGWORTE

Am 21.10.2011 und am 24.10.2011 habe ich über beide Verbrauchstromzähler eine Abschlagsmitteilung in Höhe von jeweils 344,-€ erhalten. Darauf hin habe ich mich an die Hotline gewandt und mir wurde mitgeteilt, dass es sich nur um eine einmalige Zahlung handelt und sie nur so hoch ausfällt, weil die Zähler ja schon seit dem 21.09.2011 freigeschaltet sind. Die endgültige Abrechnung erfolgt im November, danach erhalte ich eine Mitteilung über meine neuen Abschläge.

OK, ich war zwar nicht glücklich, aber habe die Sache so akzeptiert und die Abschläge im November überwiesen. Im November kam dann auch ein Mitarbeiter und hat die Zählerstände fotografiert. Alles nahm also seinen Gang und wartete nur noch auf die Schlussrechnung und meine neuen Abschläge. Aber Pustekuchen!

Am 15.12.2011 wurde mir abermals 344,-€ abgebucht. Ich habe erneut bei der Hotline angerufen. Mitteilung: Das ist ihr monatlicher Abschlag bis Oktober 2012. Ich habe der guten Dame mitgeteilt, dass ich nur 117m² mit Strom versorge und keine Großgastronomie. Daraufhin wurde der Fall zur Klärung in die Fachabteilung weitergegeben. Nach einigen weiteren Klärungsversuchen wurden mir dann Anfang Januar meine neuen Abschläge mitgeteilt.

Auf eine Abrechnung und auf die Erstattung meiner horrenden Abschlagszahlung warte ich bis heute vergebens, bei jedem Anruf kommt die Mitteilung, eine Abrechnung ist nicht möglich. Der Vorfall wird an die Fachabteilung weitergeleitet.

Ab irgendwann reicht es mal, ich habe gut 1000,-€ für ca. 550 kwH Verbrauch gezahlt. Das nenne ich ein einträgliches Geschäft für den Energieversorger.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Abrechnung der oben genannten Verträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2012 | 14:04
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Lieber Kunde,

es tut uns leid, dass Sie sich gleich von Anfang an in Ihrem neuen Haus über uns ärgern müssen. Das sollte nicht sein. Bitte entschuldigen Sie.

Ihre Rechnungen haben wir heute erstellt. Sie müssten in der nächsten Woche bei Ihnen ankommen. Und Sie haben Recht, die Abschläge für die beiden Haushaltsstromzähler waren zu hoch angesetzt. Deshalb erhalten Sie mit diesen beiden Rechnungen auch jeweils ein Guthaben, das bereits auf dem Weg zu Ihnen ist. Dagegen war der Abschlag für die Wärmepumpe zu niedrig berechnet, für diesen Zähler hat sich deshalb eine Nachzahlung ergeben.

Die Abbuchung vom 15. Dezember 2011 war ein Fehler. Das zu viel bezahlte Geld erhalten Sie selbstverständlich zurück.

Wir setzen uns mit Ihnen noch telefonisch in Verbindung, um die künftigen Abschläge und noch eventuell bestehende Fragen zu klären.

Wir hoffen, dass wir nun alles für Sie klären und Sie in Zukunft wieder mit uns zufrieden sein können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (2)


15.02.2012 | 07:19
von ReclaBoxler 1565361 | Regelverstoß melden
Ich frage mich echt wie ernst man seine Kunden bei der E.ON Avacon nimmt. Bis heute habe ich hier keine Antwort bekommen, geschweige denn ist der bei der letzten telefonischen Kontaktaufnahme versprochene Rückruf aus der Fachabteilung erfolgt. Der Service ist schlicht weg katastrophal.

18.02.2012 | 14:29
von ReclaBoxler-1565361 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Abrechnungen und die Gutschrift am 19.02.2012 erhalten. Es ist lediglich der eingezogene Abschlag vom 15.12.2012 (344,-) noch zu klären. Nach Mitteilung des Kundenservice soll mir der Abschlag erstattet werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen.




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