Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 692 Views | 25.02.2012 | 10:18 Uhr
geschrieben von Alexander Korzec

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Jahresabrechnung 2011

Bestell-/Kundennummer: 1007221394

Habe am 13.12.2011 die Ablesekarten für Haushalts- und Wärmestrom erhalten. Diese sollten bis spätestens 14.12.2011 wieder bei EON sein. Nach telefonischem Kontakt wurden meine Zählerstände telefonisch angenommen. Na immerhin, wollte ja keine Schätzung. Vier Wochen später nix.

SCHLAGWORTE

Erneuter Anruf bei Eon am 17.01.2012: Es liegt nur ein Zählerstand vor, die Zählerstände der getrennten Messung fehlen. Kann man glauben, muss man aber nicht. Zählerstände der getrennten Messung vom 13.12.2011 erneut telefonisch mitgeteilt. Zitat der EON-Dame: "Jetzt hamma alles, das passt!"

Wieder vergehen zwei Wochen ohne eine Reaktion von EON. Erneuter Anruf Anfang Februar (01.02. oder 02.02.12) von mir bei EON: Ja ja, alle Zählerstände da, aber die der getrennten Messung sind nicht freigegeben und nur als Zwischenablesung gekennzeichnet. Aha! Das heißt? Die nette Dame versichert mir, die Zählerstände frei zu geben und ich kann mit meiner Abrechnung in ca. 8-10 Tagen rechnen.

Und? Wieder nix! Anruf am Rosenmontag, 20.02.2012 bei EON Vertrieb GmbH. Echt netter und vor allem ehrlicher Herr sagte mir, dass er mir definitiv nicht sagen kann, wann ich mit der Abrechnung rechnen könne, da, und jetzt kommts, im System falsche Abrechnungen erstellt werden und es noch keine Lösung gibt.

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Kann das sein? Nachbar von mir hat Abrechnung jetzt mindestens schon sechs Wochen zu Hause liegen, aber da gings wahrscheinlich ohne Systemprobleme (oder ist diese Abrechnung überhaupt korrekt?), da er nachzahlen musste. Naja und wir rechnen mit ein paar hundert Euro Erstattung, da kann das System dann schon mal streiken, das kennen wir ja schon vom letzten Jahr, aber da hatten wir Abrechnung wenigstens am 14.02.2011 im Briefkasten.

Wie lange denkt EON, seine Kunden mit vorformulierten Ausreden hinhalten zu können? Und vor allem, wie stellen Sie es sich vor, wie sich die Abschlagshöhe für die nächste Abrechnungsperiode entwickeln soll. Haben ja bald nur noch neun Abschläge für den Verbrauch von zwölf Monaten?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung einer korrekten Jahresabrechnung 2011 unverzüglich innerhalb fünf Arbeitstagen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2012 | 15:15
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Korzec,

wir verstehen, dass Sie verärgert sind. Es tut uns leid, dass Sie immer wieder angefragt und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität.

Unser IT-System wurde umgestellt und auf die Erfordernisse der Zukunft ausgerichtet. Diese Umstellung erfolgte auf Vorgabe der Bundesnetzagentur als staatlicher Aufsichtsbehörde. Eine solche sehr komplexe Umstellung schließt natürlicherweise eine längere Phase der Qualitätssicherung und -kontrolle ein. Im Ergebnis war der überwiegende Teil unserer Rechnungen korrekt und konnte pünktlich versendet werden. Bei einem Teil der Rechnungen haben wir leider Fehler festgestellt, die zunächst korrigiert werden mussten.

Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort überwiesen werden. Dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.03.2012 | 09:36
von ReclaBoxler-7874061 | Regelverstoß melden
Hatte tatsächlich gestern die Abrechnung im Briefkasten und auch das Guthaben auf dem Konto.
Bin schon erstaunt, wie schnell es gehen kann!
Schau ma mal wie es uns nächstes Jahr ergeht.

05.03.2012 | 16:23
von Alexander Korzec gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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