Durch envacom Service gelöste Beschwerde. | 986 Views | 09.03.2012 | 14:04 Uhr
geschrieben von B. Kast

envacom Service GmbH (Walluf)

Fristlose Kündigung, weil ich Preisanpassung widersprochen habe

Ich bin so sprachlos, so entäuscht wie Evacom Gazprom mit mir als Kunden umgeht.

SCHLAGWORTE

Sowas gehört sich nicht!

Ich bin seit dem 01.08.2011 Kunde bei diesem Anbieter und beziehe von dort meinen Strom.

Im Februar 2012 habe ich einer angekündigten Preisanpassung zum 01.04.2012 widersprochen und auf meine 12 monatige Preisgarantie (hat 39€ zusätzl. gekostet) vom 01.08.2011 hingewiesen.

Am 01.03.2012 habe ich einen Brief bekommen wo mir Evacom Gazprom zum 31.03.2012 fristlos meinen Vertrag aufgekündigt hat. Ich war geschockt. Ein Widerspruch ist laut Kundendienst von Evacom Gazprom gleich eine Kündigung.

Ich rief am nächsten Tag beim Kundendienst bei Evacom Gazprom an und fragte warum man mich gekündigt hat. Man erklärte mir das meine vermeintliche 12 monatige Preisgarantie bereits am 31.12.2011 abgelaufen ist. Darauf erklärte ich das man mich als Kunden auf meinen Irrtum hätte hinweisen können, aber das doch kein Grund ist für eine fristlose Kündigung sei. Der Kundendienst forderte mich schriftlich meinen Widerspruch zur Preisanp. zurück zunehmen. Was ich dann am 02.03.2012 per Einschreiben auch tat.

Heute bekam ich ein E-Mail wo man mir folgendes mitteilte:
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Ihre Abmeldung schon bestätigt wurde.

Sie können jedoch jederzeit einen neuen Antrag stellen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Anbei senden wir Ihnen unsere beiden Bestellformulare zu.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.

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Zur Frage was denn nun mit meinen Neukundenbonus ist erklärte mir der Kundenservice:

Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Sie keine 12 Monate bei uns in Belieferung gewesen sind.

Aus diesem Grund haben Sie keinen Anspruch auf den Aktionsbonus.

Es gibt insgesamt 4 Kriterien für die Gewährung der Bonuszahlung:

1. Mindestens 1500 KWh Jahresverbrauch
2. Zahlung per Lastschriftverfahren (bei einer Änderung der Zahlungsweise entfällt der Bonus)
3. Rechnung Online (automatisch vorgegeben)
4. Rechtzeitige Registrierung im Kundenportal unter www.envacom.de nach dem Erhalt des Liefervertrages

Sie erhalten die Bonuszahlung nach 12 vollen Liefermonaten bzw. nach Erstellung der ersten Jahresabrechnung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten.

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Ist das ein Hammer- wollte Envacom mich nur als Neukunden loswerden wegen dem Bonus?

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Meine Forderung an envacom Service GmbH: Annerkennung des Neukundenbonus wegen unberechtigte Kündigung durch Envcom Gazprom


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Kommentare und Trackbacks (7)


10.03.2012 | 14:56
von El. | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher: "Die Schnäppchenfalle"

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/#con-12337

Zitat: ". . Die negativen Margen bringen die Billiganbieter in eine wirtschaftliche Schieflage, aus der sie sich nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher teilweise durch sehr fragwürdige Geschäftspraktiken zu retten versuchen:

- Die Vertragsbedingungen werden unklar formuliert.
- Der Jahresbonus wird nicht an alle Kunden ausgezahlt.
- Kurz nach Vertragsschluss verkündet der Versorger exorbitante Preiserhöhungen.
- Das Unternehmen bucht häufig ohne Rücksprache deutlich überhöhte Abschlagszahlungen ab.
- Eine zugesicherte Preisgarantie wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Kunden, die dies nicht akzeptieren, erhalten die Kündigung.
- Das Unternehmen schaltet Inkassobüros ein, um Verbraucher einzuschüchtern.
- Auf Verbraucherbeschwerden reagiert das Unternehmen einfach nicht. . "

12.03.2012 | 15:47
von B. Kast | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Tipps.
Ich habe mich nun an die Schlichterstelle Energie gewendet und ihnen den Fall geschildert.

30.03.2012 | 14:45
von B. Kast noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion seitens Envacom Gazprom.
Somit ist keine Lösung in Sicht!


21.04.2012 | 18:19
von B. Kast noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand bei uns gemeldet. Leider!


22.12.2012 | 10:56
von B. Kast noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Schlichtungstelle für Energie im März 2012 eingeschaltet. Diese ist nun zu einem Urteil gekommen. Die Kündigung war nicht rechtmäßig, da ich unangemessen benachteiligt worden bin. Es soll nun anteilig der Bonus an mich ausbezahlt werden. Sollte Gazprom dem Schlichterurteil nicht nachkommen, werde ich auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen.


23.01.2013 | 12:21
von B. Kast gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist ein denkwürdiger Tag! Gazprom hat nach dem Schlichtungsurteil endlich den Neukundenbonus überwiesen. Ich danke der Schlichtungsstelle für Energie ganz herzlich!


23.01.2013 | 17:29
von El. | Regelverstoß melden
Glückwunsch! Wer sich regt, der bewegt. .. und wer bewegen möchte, der muss aktiv und sichtbar sein.



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