513 Views | 15.03.2012 | 14:33 Uhr
geschrieben von Nikola S.

DHL (Bonn)

Verlorener Inhalt bei versichertem Paket

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer : 1-243922411 Verlustanzeige

Vor geraumer Zeit sendete ich einen bei eBay erworbenen Artikel an den Verkäufer zurück. Wohlgemerkt im gleichen Karton, in dem er versendet worden war.

SCHLAGWORTE

Die Abgabe erfolgte an einer Packstation. Nach kurzer Zeit meldete sich der Verkäufer bei mir und teilte mit, dass der Karton leer angekommen sei. Er würde die Angelegenheit an DHL weiterleiten. Nach ein paar Tagen kam die Verlustanzeige. Ich musste diese ausfüllen und alle Rechnungen beilegen. Verlangt getan.

Nach drei Wochen fragte ich nach, man mache gerade eine Inhaltsrecherche, ich müsse noch warten. Nach vier Wochen die Ablehnung: ich dürfte nach den Vertragsbedingungen Dinge nicht so verpacken, dass man Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könne. Erstens war es der Originalkarton des Verkäufers, zweitens kein Karton der Schuhfirma, der zugegebener Massen teuren Schuhe. Und wenn dies so wäre, wäre Zalando geliefert.

Auch bei meinem letzten reklamierten Verlust musste bis zur Erstattung erst ein Anwalt eingeschaltet werden, weil DHL immer wieder neue Regeln erfindet, um der verkauften Leistung, nämlich versichertes Paket, nicht erbringen zu müssen.

Auch ein weiteres Schreiben von mir blieb ohne Erfolg lediglich mit dem Hinweis auf das erste Schreiben.

Fazit: das Paket ist eindeutig zugestellt worden und auch bei DHL sortiert worden, die Einlieferung ist nachweislich bei der Packstation erfolgt, trotzdem verweigert DHL die Erstattung.

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Meine Forderung an DHL: Erstattung des Kaufpreises plus die Versandkosten (99,00 + 5,90)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


15.03.2012 | 17:17
von ReclaBoxler-3523323
Dieser Kommentar wurde entfernt.

15.03.2012 | 19:48
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Hab ich auch sofort gedacht beim lesen.
Wird bei einer Packstation das Gewicht vermerkt wie beim Schalter?
Dann würde man ja sofort sehen ob das Paket schon leer war.

17.03.2012 | 08:02
von N. S. | Regelverstoß melden
Zu den beiden neuen Kommentaren:

Beim ersten Mal ging es um einen völlig anderen Sachverhalt, hier wurde das Paket an jemand völlig falschen zugestellt, der nachweislich mehrere Strasse weiter wohnte und dann nicht mehr zu ermitteln war, ich wollte damit nur sagen, dass eine Erstattung nur auf Druck erfolgt ist.

Ob das Paket gar nicht leer war, sei mal dahingestellt. Tatsache ist, dass das nicht die Begründung der Ablehnung war, sondern, dass man angeblich von aussen den Inhalt erkennen kann, was ja unterstellt, man würde einen Diebstahl begünstigen.

Armes Zalando.

22.03.2012 | 15:34
von Nikola S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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