Durch telbay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1321 Views | 04.06.2012 | 18:39 Uhr
geschrieben von Andreas Vieth

telbay GmbH (Künzell)

Abzocke bei Rücksendung gem. Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

Bestell-/Kundennummer: [Ticket#2012043010004178] Kontaktformular vom WebShop

Über Amazon habe ich einen Toshiba 40TL868G 102 cm (40 Zoll) 3D LED-Backlight-Fernseher (Bestellnummer 303-3406009-1586730) bestellt und von der Firma telbay® GmbH, Justus-Liebig-Str. 6, 36093 Künzell, Tel.: +49 (0) 661 - 38040572 geliefert bekommen.

BILDER
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Innerhalb der Rückgabefrist habe ich das Gerät ordnungsgemäß verpackt wie geliefert und gemäß Rücksprache an die Firma telbay zurückgeschickt. Das Gerät einschließlich der Fernbedienung war zu diesem Zeitpunkt in einem einwandfreien Zustand.

Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass der Wareneingang von telbay an dem TV-Gerät und an der Fernbedienung Kratzer festgestellt und diese fotografisch dokumentiert hat. Für die Beschädigungen wurde ein Abzug von 9% der Verkaufssumme bei der Rückerstattung vorgenommen.

Die Zusendung der Fotos musste ich extra anfordern. Bei der Betrachtung stellte ich fest, dass die Kratzer an der Vorderseite des TV-Gerätes nicht versehentlich entstanden sein können; hier wurde ganz bewusst gewischt oder gerieben, was hier bei mir nicht erfolgt ist; an dem Gerät wurde keine Reinigung mit Tüchern oder dergleichen vorgenommen.

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Zur Fernbedienung: Bei genauem Betrachten der Bilder sieht man deutliche Ablagerungen zwischen den Tasten der FB. Diese Ablagerung können keinesfalls innerhalb von 3 Tagen, die das Gerät bei mir aufgestellt war, entstanden sein. Auch an der FB wurde nicht gewischt oder herumgekratzt.

Die Firma telbay behauptet in ihrer Mail, dass ich dieses Gerät fabrikneu und geprüft als erster und einziger Kunde erhalten habe. Angebliche Belege hierfür werden mir allerdings mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.
Merkwürdig daran ist allerdings, dass die Styroporumrahmung des Gerätes an einigen Stellen beschädigt und mittig gebrochen war.

Es ist absolut auszuschließen, dass die dargestellten Beschädigungen während der Zeit entstanden sind, in der die Ware in meinem Besitz war!

Ich fordere hier die Firma telbay über diese Plattform nochmals auf, den lückenlosen Beweis zu liefern, dass die vorgebrachten Beschädigungen entstanden sind, während das Gerät in meinem Besitz war, oder die Rückerstattung der zurückbehaltenen 9 %, also 46,16 Euro unverzüglich zu leisten.

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Meine Forderung an telbay GmbH: Erstattung des Abzugs von € 46,16 (9% des Kaufpreises) oder lückenlose Beweisführung der Beschädigung


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Kommentare und Trackbacks (6)


05.06.2012 | 00:59
von ReclaBoxler-7419221 | Regelverstoß melden
Bei Amazon Käuferschutz beantragen, die kümmern sich dann darum.

Gegen den Händler würde ich Strafanzeige stellen.

05.06.2012 | 12:18
von M.M. | Regelverstoß melden
Fordern Sie die Ware zurück und lassen Sie von einem Sachverständigem prüfen, wie lange das Gerät schon gelaufen ist. Das geht bei so ziemlich allen Fernsehgeräten, aber man muss dazu einen Fachmann aufsuchen weil man da in Untermenus gehen muss, die durch verschiedene Tastenkombinationen über die Fernbedienung aufrufbar sind.
Ansonsten steht in der AGB der Firma folgendes:
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter 'Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise' versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

05.06.2012 | 12:32
von ReclaBoxler-8482230 | Regelverstoß melden
Es ist nicht möglich das Gerät in 3 Tagen derart herunterzuwirtschaften.

Mit ein Grund wieso ich bei Rücksendungen die Seriennummern dokumentiere um nicht von einem windigen Händler aufs Kreuz gelegt zu werden.

Man fragt sich nur wieso er so dick aufträgt, die gezeigten Abnutzungen wären für mich deutlich mehr als 9% Wertminderung, das Gerät sieht aus als wäre es 2 Jahre in Benutzung gewesen. Würde ich den Kunden benachteiligen wollen, würde ich doch kleinere Abnutzungen fälschen.

12.06.2012 | 21:47
von Andreas Vieth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Andreas Vieth Von der Firma telbay habe ich keine Meldung bisher erhalten. Sie hüllen sich in Schweigen!


27.06.2012 | 18:31
von Andreas Vieth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Andreas Vieth Die Firma telbay GmbH hat sich in keiner Weise gemeldet.


06.07.2012 | 17:16
von Andreas Vieth endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Andreas Vieth Da seitens der Firma telbay keine Kommentare oder Erklärungen mehr zu erwarten sind, betrachte ich diesen Fall als endgültig nicht gelöst. Allerdings erwäge ich Klage gegen diese Firma zu erheben.




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