Durch telbay gelöste Beschwerde. | 511 Views | 14.10.2012 | 21:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3540622

telbay GmbH (Künzell)

Gewährleistung oder Herstellergarantie?

Falls sich der Verkäufer mit der gesetzlichen Mängelhaftung konfrontiert sieht, werden folgende Statements verwendet:

SCHLAGWORTE

Trotz mehrmaligen Einwandes ob der Gewährleistung, und das noch innerhalb von sechs Monaten (Beweislast), ist dieser Verkäufer der Meinung:
Zitat: "Abgesehen davon, dass wir Ihr Vertragspartner sind, haben Sie eine entsprechende Herstellergarantie, die kostenlos abgewickelt werden kann und immer vorrangig gilt.
In dem Paragraphen, den Sie nennen, ist weiterhin Folgendes vermerkt:
"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Versand eines neuen Gerätes ist natürlich unverhältnismäßig, wenn dieser Vorgang über die Herstellergarantie kostenlos abgewickelt werden kann." Zitatende

Was hat, bitteschön, die freiwillige Herstellergarantie mit der Gewährleistung zu tun? M. E. ist das nur ein dreister oder naiver Versuch, sich herauszureden. Der Argumentation folgend, könnte sich jeder Verkäufer immer darauf berufen, dass ihn die jeweils vom Käufer gewünschte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig belasten würde. Somit wäre das Wahlrecht nach § 439 BGB praktisch ausgehebelt!

Eine Unverhältnismäßigkeit ist z. B. dann gegeben, wenn der Verkäufer eine mangelfreie Sache nur zu sehr viel höheren Kosten als ursprünglich beschaffen könnte oder eine vom Käufer gewünschte Reparatur in keinerlei Verhältnis zu Wert der Sache stehen würde oder benötigte Ersatzteile extra angefertigt werden müssten. Telbay hat das Gerät im Shop nach wie vor gelistet, und es wäre ein Leichtes, für Abhilfe zu sorgen.
Der Verkäufer sollte sich schämen!

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Kommentare und Trackbacks (3)


15.10.2012 | 10:54
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Ab zum Anwalt, der wird dem Händler dann schon erklären was ist Gewährleistung und was ist Garantie. Viele Verkäufer versuchen Reklamationen an den Hersteller abzuwälzen.

15.10.2012 | 11:37
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Nachtrag etwas ausführlicher: Ich halte mich immer an den Händler, wo ich gekauft habe, denn er ist mein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Händler wälzen aber gerne die Verantwortung an die Hersteller ab, denn wenn es ganz dumm läuft, muss der Händler mir ein neues Gerät geben und bleibt auf dem defekten Gerät sitzen. der Händler ist gesetzlich Verpflichtet, da er Ihr Vertragspartner ist, aber wie ich bereits oben geschrieben wälzen die Händler gerne auf den Hersteller ab. Siehe hier:

de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

www.anwaltseiten.de/artikel/sec1/221.html

www.test.de/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-2133564/

www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Zitat aus Punkt 2:"Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner) versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen. Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann. "

Hoffe eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden?

29.11.2012 | 19:53
von ReclaBoxler-3540622 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. durch Tausch des Herstellers, jedoch nicht wie mehrfach gewünscht im Sinne der Gewährleistung!

Kurz: es wurde ausgesessen!




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