Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 613 Views | 28.06.2012 | 11:24 Uhr
geschrieben von Benjamin Baudler

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Was soll das?

Neubezug einer Wohnung

Anruf bei EON, Auskunft bekommen - sie bekommen ein Begrüßungsschreiben. Es ist nix angekommen, kein Strom.

Anruf - Auskunft: Sie bekommen ein Begrüßungsschreiben. Wieder ist nix angekommen, kein Strom.

Anruf - Auskunft von Eon: sie haben eine Rechnung und eine Mahnung bekommen.

Erneuter Anruf bei EON Bayern - Auskunft: Sie haben doch Strom.

Drei Tage später. Kein Strom, aber Zähler verplombt.

Anruf bei einem Außendienstler von Eon Bayern, Antwort: Sie haben die Rechnung nicht bezahlt. Welche Rechnung?

Würde ja gerne bezahlen, aber wie viel und wohin? Es ist unglaublich.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich möchte endlich eine Rechnung bekommen, um zu wissen, was ich wem und wohin überweisen soll und ich möchte Strom.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.06.2012 | 16:46
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Baudler,

wir können Ihren Ärger verstehen, bitte Sie aber um Verständnis, dass die Unterbrechung der Stromversorgung nicht durch E.ON Bayern Vertrieb veranlasst wurde.

Unsere Mitarbeiterin hat sich bereits mit Ihrer Freundin in Verbindung gesetzt und weitere mögliche Lösungsansätze besprochen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Augenblick nicht mehr für Sie tun können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.06.2012 | 13:33
von Calimero | Regelverstoß melden
Sie rufen jetzt wieder bei Eon an. Fragen was da los ist und verlangen die sofortige Klärung. Kann derjenige Ihnen am Telefon nicht helfen soll er Sie zu jemanden weiterverbinden der Ihnen helfen kann (den Namen von dem der nicht helfen konnte aufschreiben).
Dann klären Sie bitte erst einmal wohin genau EON denn Briefe geschickt haben will. Vielleicht ist die Adresse falsch. Alles was Ihnen erklärt wird soll bitte schriftlich festgehalen udn an Sie gemailt werden.
Setzten Sie EON eine Frist von fünf Tagen den Sachverhalt zu klären und Ihnen die Lösung schriftlich mitzuteilen. Auch diese Frist soll in der Mail stehen.
Meldet Eon sich nicht wenden Sie sich an die zuständige Verbracuherzentrale.

Bei EON scheint momentan alles schief zu laufen. EON Bayern (z. B Hamburg) ist übrigens die falsche Bezeichnung. In Hamburg wäre das ja EON Hanse.

01.07.2012 | 19:12
von Benjamin Baudler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


04.08.2012 | 13:32
von Greek E.ON
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